Chargeishvili, Irakli, öffentliche Zustellung der Ablehnung der Veranlagung zur Einkommensteuer 2023, Finanzamt Leipzig II; Frist: Abholung innerhalb von zwei Wochen.

Öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Leipzig II Datum 13.08.2026 Geschäftszeichen 3231/ÖZ/2026/0082

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname / Firma / Gesellschaft / Gemeinschaft Chargeishvili, Irakli wohnhaft unter der ausländischen Anschrift ausländische Anschrift der Firma / Gesellschaft / Gemeinschaft Tsotne Dadiani St. 229 T’bilisi Georgien

Die Zustellung an die vorgenannte Person Gesellschaft Gemeinschaft müsste nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht möglich oder verspricht keinen Er- folg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt.

Der vorgenannten Person Gesellschaft Gemeinschaft ist sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. weiteres Geschäftszeichen)

Ablehnung der Veranlagung zur EInkommensteuer 2023

Der Verwaltungsakt wird Die Verwaltungsakte werden

deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann / kön- nen innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebe- nen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0341 559-2400 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internet- seite des Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüp- fende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.