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title: "Chargeishvili, Irakli, öffentliche Zustellung der Ablehnung der Veranlagung zur Einkommensteuer 2023, Finanzamt Leipzig II; Frist: Abholung innerhalb von zwei Wochen."
sdDatePublished: "2026-08-12T09:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/231_Leipzig2/3231_OEZ_2026-0082.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Leipzig"
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Chargeishvili, Irakli, öffentliche Zustellung der Ablehnung der Veranlagung zur Einkommensteuer 2023, Finanzamt Leipzig II; Frist: Abholung innerhalb von zwei Wochen.

Öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Leipzig II
Datum
13.08.2026
Geschäftszeichen
3231/ÖZ/2026/0082

Öffentliche Zustellung

Name, Vorname / Firma / Gesellschaft / Gemeinschaft
Chargeishvili, Irakli
 wohnhaft unter der ausländischen Anschrift
 ausländische Anschrift der Firma / Gesellschaft / Gemeinschaft
Tsotne Dadiani St. 229
T'bilisi
Georgien

Die Zustellung an die vorgenannte
 Person
 Gesellschaft
 Gemeinschaft
müsste nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht möglich oder verspricht keinen Er-
folg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt.

Der vorgenannten
 Person
 Gesellschaft
 Gemeinschaft
 ist
 sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. weiteres Geschäftszeichen)

Ablehnung der Veranlagung zur EInkommensteuer 2023

 Der Verwaltungsakt wird
 Die Verwaltungsakte werden

deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann / kön-
nen innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebe-
nen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch
einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0341 559-2400
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internet-
seite des Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüp-
fende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser
Fristen können Rechtsverluste entstehen.