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title: "BauMatHandelUG öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten in Leipzig; Abholung innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-08-12T09:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/231_Leipzig2/3231_OEZ_2026-0081.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
locations:
  - "Leipzig"
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BauMatHandelUG öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten in Leipzig; Abholung innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung

Öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Leipzig
Datum
13.08.2026
Geschäftszeichen
3231/ÖZ/2026/0081

Öffentliche Zustellung

Firma / Bezeichnung der juristischen Person
BauMatHandelUG
letzte bekannte Anschrift
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig

Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift
verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im
Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person
oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustell-
versuche sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten juristischen Person
 ist
 sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. weiteres Geschäftszeichen)

Körperschaftsteuerbescheid 2025 vom 17. August 2026
Körperschaftsteuerbescheid 2024 vom 17. August 2026
Bescheid über die gesonderte Feststellung nach §27 KStG 2025 vom 17. August 2026
Bescheid über die gesonderte Feststellung nach §27 KStG 2024 vom 17. August 2026
Umsatzsteuerbescheid 2025 vom 17. August 2026
Umsatzsteuerbescheid 2024 vom 17. August 2026
Gewerbesteuermessbescheid 2025 vom 17. August 2026
Gewerbesteuermessbescheid 2024 vom 17. August 2026

 Der Verwaltungsakt wird
 Die Verwaltungsakte werden

deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann / kön-
nen innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebe-
nen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch
einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 2572
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internet-
seite des Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüp-
fende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser
Fristen können Rechtsverluste entstehen.