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title: "R.A.D.E.S. GmbH öffentliche Zustellung Verwaltungsakten Finanzamt Leipzig I; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-08-12T12:27:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/232_Leipzig1/3232_OEZ_2026_301.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "business finance"
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  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Leipzig"
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R.A.D.E.S. GmbH öffentliche Zustellung Verwaltungsakten Finanzamt Leipzig I; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung

Finanzamt Leipzig I

Datum

21. Juli 2026
Geschäftszeichen

3232/OEZ/2026/301

 Öffentliche Zustellung

Firma / Bezeichnung der juristischen Person
R.A.D.E.S. GmbH
letzte bekannte Anschrift
Dimpfelstr. 48, 04347 Leipzig

Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet.
Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage-
nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten
anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten juristischen Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

- KSt-Bescheid 2023 v. 18.05.2026
- ges. Fest. zur KSt zum 31.12.2023 v. 18.05.2026
- KSt-Bescheid 2024 v. 18.05.2026
- ges. Fest. zur KSt zum 31.12.2024 v. 18.05.2026
- GewSt-Bescheid 2023 v. 18.05.2026
- GewSt-Bescheid 2024 v. 18.05.2026
- USt-Bescheid 2023 v. 18.05.2026
- USt-Bescheid 2024 v. 18.05.2026

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch-
tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0341 559 1871
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.