GEW fordert Nachbesserung der 30. BAföG-Novelle in Deutschland; Wohnpauschale komplett gestrichen, trifft Heimschläfer hart
„Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau“ | GEW - Die Bildungsgewerkschaft
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Die GEW fordert, die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte 30. BAföG-Novelle nachzubessern. Die Pläne seien ein handfester Wortbruch der Koalition.
Das Bundeskabinett hat die 30. BAföG-Novelle auf den Weg gebracht: Bafög-Empfänger sollen im nächsten Jahr mehr Geld bekommen. Doch die GEW ist unzufrieden und fordert, grundlegend nachzubessern. „Es ist gut, dass die Bundesregierung nach monatelangem Hin und Her endlich das Gesetzgebungsverfahren startet. Aber aus der im Koalitionsvertrag versprochenen BAföG-Reform ist ein verspätetes Reförmchen mit eingebautem Sozialabbau geworden. Das darf der Bundestag nicht durchwinken“, kritisiert Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied Hochschule und Forschung .
„Die BAföG-Pläne der Bundesregierung sind ein handfester Wortbruch der Koalition.“ (Andreas Keller)
„Die BAföG-Pläne der Bundesregierung sind nicht nur ein handfester Wortbruch der Koalition, die die Reform zum kommenden Wintersemester versprochen hatte, sondern haben auch einen substanziellen Sozialabbau zum Gegenstand“, betont Keller.
„Viele Studierende können sich eine eigene Bude längst nicht mehr leisten.“ (Andreas Keller)
Die GEW kritisiert insbesondere die geplante komplette Streichung der Wohnpauschale für BAföG-Geförderte, die bei ihren Eltern wohnen. „Viele Studierende können sich eine eigene Bude längst nicht mehr leisten. Sie schreiben sich an der nächstgelegenen Hochschule ein und bleiben bei ihren Eltern wohnen – nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil finanziell sonst kein Studium möglich wäre. Wenn ausgerechnet diesen ‚Heimschläferinnen und Heimschläfern‘ die Wohnpauschale komplett gestrichen wird, trifft das eine ohnehin benachteiligte Gruppe besonders hart. Die bescheidene Anhebung der Bedarfssätze wird für sie damit weitgehend aufgefressen“, erklärt der GEW-Hochschulexperte. Auch für Studierende, die in einem WG-Zimmer oder einer eigenen Wohnung leben, greife die Reform zu kurz, so Keller.
Die Koalition hatte zunächst versprochen, die Wohnkostenpauschale bereits zum Wintersemester 2026
27 von 380 auf 440 Euro anzuheben, die Verbesserung dann aber um ein halbes Jahr verschoben. Gleichzeitig soll die vollständige Anhebung der Bedarfssätze auf das heutige Grundsicherungsniveau erst 2029 erreicht werden. „Bis dahin werden Lebenshaltungskosten und Mieten weiter steigen. Wer den BAföG-Bedarf 2029 an einem Grundsicherungsniveau ausrichtet, das schon heute gilt, läuft der sozialen Realität hinterher“, moniert Keller. Der zusätzliche Bedarf von Studierenden für Lehr- und Lernmittel – vom Fachbuch bis zum Laptop – werde außerdem überhaupt nicht angemessen berücksichtigt.
„Acht von neun Studierenden gehen beim BAföG leer aus.“ (Andreas Keller)
Die GEW fordert deshalb, Bedarfssätze und Wohnpauschale noch zum kommenden Wintersemester deutlich anzuheben und anschließend regelmäßig an die Entwicklung von Preisen und Mieten anzupassen. Auch die Elternfreibeträge müssen kräftig steigen, damit das BAföG endlich wieder deutlich mehr junge Menschen erreicht – und nicht erst zum Wintersemester 2028
29 um gerade mal 1,5 Prozent. „Acht von neun Studierenden gehen beim BAföG leer aus. Eine Ausbildungsförderung, die nur noch eine kleine Minderheit erreicht und selbst dieser kein existenzsicherndes Studium ermöglicht, verfehlt ihren Auftrag“, unterstreicht Keller.
„Jetzt ist der Bundestag am Zug“, erklärt Keller abschließend. „Die Abgeordneten müssen aus dem Reförmchen eine echte Reform machen: Bedarfssätze rauf, Wohnpauschale rauf, Elternfreibeträge rauf – und zwar schnell. Leistungsverschlechterungen müssen vollständig aus dem Gesetz gestrichen werden. Wer mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Fachkräfte will, muss das BAföG stärken statt den Rotstift anzusetzen.“
Die GEW wirbt weiter für die Petition „Versprochen ist versprochen – BAföG jetzt retten“ , die die GEW gemeinsam mit DGB, ver.di, fzs und DSW gestartet hat und bereits von über 80.000 Personen unterstützt wird.
Das sind die geplanten Änderungen
Die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, soll demnach zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat steigen. Der sogenannte Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, wird danach in zwei Schritten auf das aktuelle Niveau der Grundsicherung angehoben: zum Wintersemester 2027
28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro.
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