Unternehmen führen digitale Batteriepass-Informationspflicht in der EU für ausgewählte Batterien ein; Ab 18.02.2027 QR-Code-Zugang zu Lebenszyklusdaten

Der neue Batteriepass

Seite aktualisiert am 12. August 2026,

online seit 22. März 2023

Digitale Informationspflicht für ausgewählte Batterien ab Februar 2027

Ab dem 18.02.2027 gilt mit dem Batteriepass in der EU eine digitale Informationspflicht für ausgewählte Batterien.

Nora Tintner Datenschutz, Steuerrecht, Vergaberecht

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Diese Pflicht trifft jeden, der erstmals eine solche Batterie unter eigenem Namen auf den EU-Markt bringt. Dabei kommt es nicht auf die Betriebsgröße an. Entscheidend ist vielmehr, dass die jeweilige Batterie montiert, verkauft oder aus einem Nicht-EU-Land importiert wird. Man spricht dabei auch von einem „Inverkehrbringen“, also davon, dass eine Batterie erstmalig unter dem eigenen Betriebsnamen auf den EU-Markt gebracht wird. Ein Inverkehrbringen wird bereits angenommen, sofern ein Akku selbstständig aus Zellen oder Modulen zusammengebaut und verkauft wird. Davon ist ebenfalls der wesentliche Umbau einer Batterie und deren Neuzusammensetzung aus alten Zellen umfasst.

Für welche Akkus gilt die Pflicht?

Die Informationspflicht gilt lediglich für bestimmte Akkus. Dazu zählen Industriebatterien über 2 kWh, welche ausschließlich für die industrielle Verwendung konzipiert sind. Auch erfasst werden Batterien für leichte Verkehrsmittel wie beispielsweise E-Scooter oder E-Bikes. Schließlich sind ebenfalls Traktionsbatterien aus Hybrid- und Elektrofahrzeugen von der Batteriepass-Pflicht umfasst.

Hinweis: Verbauen Sie eine Batterie, die bereits mit einem Batteriepass versehen ist, kommt es auf die Prüfung des Inhalts an. Sie sind dann regelmäßig nicht der Inverkehrbringer.

Welche Daten verlangt der Pass?

Der digitale Batteriepass dient gemäß der EU-Batterieverordnung als zentrales Transparenzinstrument. Aus diesem Grund muss der Pass eine Vielzahl von technischen Daten und Nachhaltigkeitsinformationen entlang des gesamten Lebenszyklus der Batterie korrekt und vollständig sichtbar machen. Dazu gehören insbesondere der CO 2 -Fußabdruck, Hinweise zu Sicherheit und Demontage sowie Leistungs- und Haltbarkeitsdaten. Neben die grundlegende Informationspflicht tritt eine QR-Code-Pflicht, welche einen Zugang zu den Daten ermöglichen soll.

Zum Schutz sicherheitsrelevanter und wirtschaftlich sensibler Daten wird gestuft geregelt, wer Zugriff auf welche Informationen erhält. Ohne die Vorlage eines gültigen Passes ist die Batterie auf dem EU-Markt nicht zugelassen.

Damit einhergehende Anforderungen an Handwerksbetriebe

Handwerksbetrieben, die von der Informationspflicht betroffen sind, das können vor allem Elektrobetriebe, KfZ-Betriebe sowie Fahrrad- und Zweiradwerkstätten sein. Ihnen stellen sich zusätzliche Anforderungen. Sie müssen den Batteriepass abrufen, gegebenenfalls aktualisieren und Informationen weitergeben können. Hinsichtlich der Rechtssicherheit gilt es, darauf zu achten, stets mit einem gültigen Pass zu arbeiten, da sonst mögliche Sanktionen drohen. Bereits in naher Zukunft sollten Betriebe klären, ob sie von der Batteriepasspflicht erfasst sind.