Stadt Konstanz entfernt und entsorgt wild abgestellt Wassersportgeräte am Schänzle-Sportareal Weber-Winterersteig; Kennzeichnungspflicht nach Bodenseeschifffahrtsordnung

Keine Lagerfläche im öffentlichen Raum für wild abgestellte Kajaks, SUP-Boards & Co. - Stadt Konstanz

Keine Lagerfläche im öffentlichen Raum für wild abgestellte Kajaks, SUP-Boards & Co.

Im öffentlichen Raum in Konstanz, wie zum Beispiel am Zaun des Schänzle-Sportareals am Weber-Winterersteig stehen immer wieder Wassersportgeräte – SUP-Boards, Surfbretter, Kajaks und Kanus – die abgestellt und teils angeschlossen werden. Dies ist aber nicht gestattet, der öffentliche Raum ist keine Lagerfläche. Die Stadt Konstanz entfernt und entsorgt die Geräte. Wer sein Wasserfahrzeug mit Namen und Anschrift kennzeichnet, erleichtert im Zweifelsfall die Rückgabe – und kommt damit gleichzeitig einer gesetzlichen Pflicht nach: Artikel 2.01 der Bodenseeschifffahrtsordnung schreibt vor, dass diese Angaben auf SUP-Boards, Surfbrettern, Kajaks und Kanus gut sichtbar angebracht sein müssen.

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