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title: "Einsatzkräfte aus Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla üben Evakuierung auf dem Hohenwarte-Stausee; 42 Passagiere evakuiert"
sdDatePublished: "2026-08-12T13:41:00Z"
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  - "Nordhausen (Landkreis)"
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  - "Schwarzburg"
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Einsatzkräfte aus Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla üben Evakuierung auf dem Hohenwarte-Stausee; 42 Passagiere evakuiert

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13. August 2026
09/26
1. JAHRGANG
Amts- und Mitteilungsblatt
des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Amtsblatt:
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Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 10. September 2026
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Saalfeld-Rudolstadt
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Einsatzkräfte aus den Stausee-Anrainer-Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla haben bei hochsommerlichen Temperaturen zusammen
mit den Aktiven aus dem Landkreis Nordhausen die Evakuierung von Passagieren von einem Fahrgastschiff auf dem Hohenwartestausee geübt.
Zum Einsatz kamen dabei die Wasserrettungseinheiten mit ihren Rettungsboten und Spezialfahrzeugen.
(Foto: Franziska Ehms)
Wasserrettungsübung auf dem Hohenwarte-Stausee
Etwa 90 Personen aus drei Thüringer Landkreisen üben gemeinsam den Ernstfall auf dem Wasser
Unterwellenborn/Saalthal-Alter.
Mehr als 90 Beteiligte aus den
Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt,
Nordhausen und Saale-Orla ha-
ben am Samstag, 11. Juli, am
Hohenwarte-Stausee gemeinsam
den Ernstfall geprobt. Ziel der
landkreisübergreifenden
Übung
war es, das Zusammenwirken der
verschiedenen Einsatzkräfte bei
einem Katastrophenfall auf dem
Wasser zu üben und bestehende
Einsatzkonzepte weiter zu opti-
mieren.
Unter der Leitung von Kreisbrand-
meister André Ludwig wurde das
Szenario eines manövrierunfähi-
gen Fahrgastschiffes realitätsnah
dargestellt. Die angenommene
Lage erforderte die Evakuierung
von 42 Passagierinnen und Pas-
sagieren mit Rettungsbooten, die
Rettung von Personen aus dem
Wasser sowie das anschließende
Abschleppen des Fahrgastschif-
fes zur Anlegestelle. Gleichzeitig
wurde eine mobile Befehlsstelle
aufgebaut und der Einsatz nach
den
Vorgaben
des
Thüringer
Rahmenkonzeptes für die länder-
übergreifende
Katastrophenhilfe
koordiniert.
An der Übung beteiligten sich
zahlreiche
Feuerwehren
und
Wasserrettungseinheiten aus drei
Landkreisen. Aus dem Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
waren
die
Feuerwehren
Unterwellenborn,
Goßwitz/Bucha und Drognitz mit
ihren Rettungsbooten und Spe-
zialfahrzeugen vertreten. Hinzu
kamen die Wasserwacht des DRK
Saalfeld-Rudolstadt
mit
ihrem
Gerätewagen Wasserrettung und
einem Rettungsboot sowie die
Johanniter-Unfall-Hilfe aus Ru-
dolstadt, die die sanitätsdienst-
liche Absicherung der Übung
übernahm. Aus dem Landkreis
Nordhausen beteiligten sich die
Feuerwehr Nordhausen mit einem
Rettungsboot sowie die Wasser-
wacht des DRK Nordhausen mit
ihrem Gerätewagen Taucher. Der
Saale-Orla-Kreis war durch die
Wasserwacht Pößneck mit einem
Rettungsboot sowie die Wasser-
schutzpolizei vertreten. Insgesamt
waren rund 50 Einsatzkräfte und
42 Darstellerinnen und Darsteller
an der Übung beteiligt.
Die Übung zeigte eindrucksvoll,
wie wichtig eingespielte Abläufe
und enge Zusammenarbeit über
Organisations-
und
Landkreis-
grenzen hinweg bei Koordinie-
rung und Evakuierung unter
realitätsnahen Bedingungen sind.
Michael Haun, Leiter des Amtes
für Bevölkerungsschutz, bedankte
sich ausdrücklich bei der Fahrgast-
schifffahrt Hohenwarte für die Be-
reitstellung eines Fahrgastschiffes:
„Mit ihrer Unterstützung haben sie
wesentlich dazu beigetragen, dass
wir ein realistisches Einsatzsze-
nario unter nahezu echten Bedin-
gungen darstellen konnten.“
Vor Ort verfolgten Landrat Marko
Wolfram sowie sein Nordhause-
ner Amtskollege Matthias Jen-
dricke direkt das koordinierte Zu-
sammenwirken der Einsatzkräfte.
Wolfram dankte allen Beteiligten
für ihr großes Engagement: „Un-
sere Einsatzkräfte investieren un-
zählige Stunden ihrer Freizeit in
Ausbildung und Übungen. Das ist
keine Selbstverständlichkeit und
verdient höchste Anerkennung.
Mein herzlicher Dank gilt allen
Einsatzkräften der Feuerwehren,
der Wasserwachten, der Johanni-
ter-Unfall-Hilfe, dem DRK sowie
den Organisatoren und der Fahr-
gastschifffahrt Hohenwarte.“

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09/26_13. August
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Amtsblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Genehmigung und
amtliche Bekanntmachung
Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindergärten“ von der Gemeinde Schwarzburg auf die
Gemeinde Sitzendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Sitzendorf (Beschluss-Nr. 039-13/2026 vom
02.06.2026) und der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzburg (Beschluss-Nr.
051-10/2026 vom 23.04.2026) hat die oben genannte Zweckvereinbarung
beschlossen und jeweils den Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, die vor-
liegende Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Die beschlossene und jeweils durch den Bürgermeister der beteiligten Gemein-
den am 10.07.2026 unterzeichnete Zweckvereinbarung wurde dem Landrat-
samt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §
11 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsar-
beit (ThürKGG) zur Genehmigung vorgelegt.
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehör-
de hat die nachstehend abgedruckte Zweckvereinbarung mit Bescheid vom
17.07.2026 (Az.: 093.030:035_084,082(26)1-03/sege) gemäß § 11 Abs. 2
Satz 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommu-
nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt.
Diese genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit amtlich bekannt gemacht
und tritt gemäß § 11 der Zweckvereinbarung am 1. August 2026 in Kraft.
Saalfeld/Saale, den 17.07.2026
Landratsamt, Kommunalaufsicht
gez. Machelett
Leiter Kommunalaufsicht
Az.: 093.030:35_084,082(26)1-03/sege
Amtsblatt Landkreis Nr. 09/2026 vom 13.08.2026, S.2–4
Zweckvereinbarung
zur Übertragung
der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in
Kindergärten“ von der Gemeinde Schwarzburg auf die
Gemeinde Sitzendorf
Auf Grund der § 3 Abs. 2 S. 3 ThürKigaG vom 18. Dezember 2017 (GVBL. S.
276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 29)
schließen gemäß Beschluss 039-13/2026 des Gemeinderates Sitzendorf vom
02.06.2026 und gemäß Beschluss 051-10/2026 des Gemeinderates Schwarz-
burg vom 23.04.2026:
die Gemeinde Sitzendorf (als aufnehmende Gemeinde)
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Martin Friedrich
und die Gemeinde Schwarzburg (als die abgebende Gemeinde)
vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Heike Printz
folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommu-
nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) ab:
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Aufgaben und Befugnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
§ 2
Aufnahme von Kindern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
§ 3
Elternbeiträge, sonstige Einnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
§ 4
Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
§ 5
Berechnung der ungedeckten Betriebskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
§ 6
Finanzierung der Investitionskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
§ 7
Kündigung und Auseinandersetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
§ 8
Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
§ 9
Gleichstellungsklausel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
§ 10 Salvatorische Klausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
§ 11 Inkrafttreten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
§ 1 Aufgaben und Befugnisse
(1) Für die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr bis zum Beginn der Grundschule,
die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schwarzburg haben, stellt die
Gemeinde Sitzendorf die erforderlichen Plätze gemäß § 3 Abs. 2 ThürKi-
gaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen bestimmen
sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKigaG und der
einschlägigen Rechtsverordnungen.
(2) Mit der Aufgabenübertragung geht die Befugnis über, Satzungen und Ver-
ordnungen die die Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten
betreffen zu erlassen und die zur Durchführung entsprechend erforderli-
chen Maßnahmen zu treffen (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 ThürKGG).
(3) Die aufnehmende Gemeinde Sitzendorf hat die Betreibung des Kinder-
gartens mit Betreibervertrag vom 15.01. bzw. 19.01.2015 (Beschluss
des Gemeinderates 44/6/2015 vom 07.01.2015) auf den freien Träger
AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH übertragen. Diese erlässt die
zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen Benutzungs- und
Beitragsordnungen. Diese gelten auch für die Kinder aus der abgebenden
Gemeinde Schwarzburg, die den Kindergarten in Sitzendorf besuchen.
§ 2 Aufnahme von Kindern
(1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge
ihrer Anmeldung in den Kindergarten aufzunehmen.
Öffentliche Zustellungen erfolgen auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter der Adresse „www.kreis-slf.de/oeffentliche_zustellungen“
Impressum
Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt,
vertreten durch Landrat Marko Wolfram, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/Saale
Gedruckte Auflage: 2.300 Exemplare
Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an zentralen Verteil-
stellen in den Kommunen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur kostenlosen
Mitnahme ausgelegt. Das Amtsblatt wird außerdem digital als PDF zur Verfü-
gung gestellt. Die PDF und die Übersicht über die zentralen Auslagestellen
kann unter folgenden Internetadressen abgerufen werden: www.kreis-slf.de
Das Amtsblatt kann im Einzelbezug oder im Abonnement zum Preis 6,00 € inkl.
Versand und MwSt. bezogen werden bei: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße
12, 07907 Schleiz. Die Bestellung kann auch per Mail unter f.brossmann@
wgvschleiz.de erfolgen. (Es wird nach der Datenschutz-Grundverordnung der
EU (DSGVO) gearbeitet. Nachzulesen unter https://wgvschleiz.de/impressum.
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Layout und Druck: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz in
Zusammenarbeit mit Druckhaus Gera GmbH.
Verantwortlich für die Verteilung an die öffentlichen Auslage-
stellen: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz
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0 36 71/8 23-209, presse@kreis-slf.de
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Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 10.09.2026.

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13. August_09/26
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Amtsblatt
(2) Kinder aus Gemeinden, die nicht an dieser Zweckvereinbarung beteiligt
sind, können im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 ThürKigaG
bzw. § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufgenommen
werden, soweit im Kindergarten noch Kapazitäten vorhanden sind und
noch keine Warteliste besteht. Das Weitere