KV Nordrhein empfiehlt Weiterabrechnung GOP 01648 und 01647 in NRW; Gesetzliche Grundlage entfällt.

ePA: GOP 01648 und 01647 vorerst weiter abrechnen | KV Nordrhein

ePA: GOP 01648 und 01647 vorerst weiter abrechnen

Abrechnung Praxisinformation Letzte Änderung: 12.08.2026 08:55 Uhr

Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 ist die gesetzliche Grundlage zur Abrechnung der beiden Leistungen entfallen. Aktuell wird im Bewertungsausschuss darüber verhandelt, die Abrechnungsfähigkeit bis Ende des Jahres zu ermöglichen.

Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 ist die gesetzliche Grundlage für die Vergütung der Erstbefüllung der ePA (GOP 01648 EBM) sowie der Zusatzpauschale für die ePA-Unterstützungsleistung (GOP 01647 EBM) entfallen.

Aktuell wird im Bewertungsausschuss darüber verhandelt, die Abrechnungsfähigkeit dieser Leistungen bis Ende des Jahres zu ermöglichen. Aus diesem Grund empfiehlt die KV Nordrhein, die entsprechenden Leistungen vorerst weiterhin abzurechnen.

pdf KVNO Praxisinformation | Themen: Fahrdienst-Reform, ePA, Kodierhilfe, KBV-Serviceheft (PDF, 709 KB)

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