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title: "Landratsamt Bautzen genehmigt Teilumbau Hauptgebäude und Nutzung als Pension mit drei Ferienwohnungen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße 85/9; Nutzungsdauer befristet auf 2 Jahre."
sdDatePublished: "2026-08-12T13:39:00Z"
source: "https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/Elektronisches_Amtsblatt_322026_vom_12.08.2026.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "government"
    identifier: "medtop:20000593"
locations:
  - "Bautzen (Landkreis)"
  - "Hoyerswerda"
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Landratsamt Bautzen genehmigt Teilumbau Hauptgebäude und Nutzung als Pension mit drei Ferienwohnungen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße 85/9; Nutzungsdauer befristet auf 2 Jahre.

Elektronisches Amtblatt 32/2026

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Bautzen
Redaktion: Landratsamt Bautzen, Büro Landrat, Amtsblattredaktion
Verantwortlich für Inhalte der amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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Elektronisches Amtsblatt 32/2026
vom 12.08.2026
Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung über
die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Stadt Hoyerswerda

Gemarkung, Flurstücke:
-
Dörgenhausen Flur 1: 247/9
-
Hoyerswerda Flur 5: 341/3
-
Hoyerswerda Flur 7: 23/45, 23/63, 47/4, 56/2, 61, 66/20, 67/2, 68/1, 70/2, 71, 72/5,
72/6, 74, 75/11, 82/7, 109, 110, 114, 125, 153/2, 158, 160/2, 161/1, 164, 165, 171, 172,
194/1, 200/3
-
Hoyerswerda Flur 9: 7/2, 7/11, 7/17, 55/2, 125/2, 125/4, 126/2, 127, 128/2, 128/4,
148/17, 148/35, 155/3, 156/4, 158, 160/1, 162, 163/4, 170/1, 186, 190, 197, 202/1, 208,
219/3, 224, 229, 231, 233, 262, 264, 293/3, 302, 311, 326, 351, 353, 381
-
Hoyerswerda Flur 10: 140, 144/6
-
Hoyerswerda Flur 17: 48/2, 53, 55/5, 65/30, 65/32, 66/2, 66/5, 66/7, 66/9, 157/1, 157/3,
170/2, 184, 189, 199, 205/2, 236, 248
-
Michalken Flur 1: 127/4, 127/6, 128, 130, 131/6, 131/8, 132, 134/1, 135, 136, 146/2,
147, 193/2, 194, 195, 199, 200, 201/1, 203, 204/1, 205, 206/1, 206/3, 208/3, 208/5,
209, 210/2, 212, 213, 215, 218, 219/1, 219/2, 220, 222/2, 222/3, 239, 240/3, 240/14,

241/1, 242, 243/1, 243/2, 256, 257, 260, 265, 266/1, 267, 269, 295/2, 295/7, 296, 303,
304, 308, 309/2, 316/8, 317/8, 318/6, 318/8, 320/1, 328/2, 328/6, 330/8, 331/4
-
Zeißig Flur 3: 126/25
Anlass der Änderung:
Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung
bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw.
Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz (SächsVermKatG)1 für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis
Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 SächsVermKatG können Änderungen von
Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.
Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das
Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3
SächsVermKatG umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren
Außenmaßen wesentlich verändert wurden.
Die graphischen Nachweise über die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
können Sie auf unserer Website unter www.lkbz.de/gebaeudeaktualisierung in der Rubrik
„Aktuelles“ einsehen. Weiterhin liegen die vollständigen Nachweise ab dem 18.08.2026
bis zum 17.09.2026 in der Geschäftsstelle des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes
des Landratsamtes Bautzen, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz zur Einsichtnahme bereit.

Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis
12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr oder nach Terminvergabe möglich. Termine können Sie
online auf unserer Internetseite www.lkbz.de/geodaten buchen oder telefonisch unter 03591
5251-62062 vereinbaren.

Kamenz, den 03.08.2026

Tino Anders
Sachgebietsleiter Liegenschaftskataster

1 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung
nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsische Bauordnung
Teilumbau Hauptgebäude und Nutzung als Pension mit drei
Ferienwohnungen in Lichtenberg genehmigt
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 05.08.2026 die Genehmigung zum
Teilumbau des Hauptgebäudes und zur Nutzungsänderung als Pension mit drei
Ferienwohnungen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße, Gemarkung Lichtenberg, Flur-stück 85/9
(Az. 632.20260754).
Verfügender Teil der Baugenehmigung:
1. Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk
versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid
enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung nachträglich erteilt.
2. Antragsgemäß wird die Pensionsnutzung für max. 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der
Erteilung der Baugenehmigung genehmigt. Für eine evtl. zukünftig geplante Umnutzung
ist ein erneuter Bauantrag einzureichen.
3. Die Betriebszeiten werden antragsgemäß festgelegt werktags zwischen 8:00 und 17:00
Uhr.
4. Die Räume des Kellergeschosses dürfen antragsgemäß nicht genutzt werden mit
Ausnahme der Räume Heizungsraum und Öllager.
5. Die Nutzungsuntersagung des Dachgeschosses vom 01.08.2025 (AZ 632.20250283)
bleibt von dieser Baugenehmigung unberührt.
6. Zum Vorhaben wird eine Abweichung zu § 50 Abs. 2 Nr. 5 Sächsische Bauordnung
(SächsBO) zugelassen. Es wird gestattet, dass die Räume der Pension nicht barrierefrei
sind.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend
oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten. Die Adressen
und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über
die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/elektronische-kommunikation.php abrufbar.
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige
Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt,

Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche
Verfahren: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/bauordnungsrechtliche-
verfahren/106
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Hiermit gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
-
§ 64 Sächsische Bauordnung (Baugenehmigungsverfahren)
-
§ 70 Sächsische Bauordnung (Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)
Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides nach
§ 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsische Bauordnung
Positiver Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit
jeweils 7 Wohneinheiten und Änderung der Zufahrtssituation in
Kamenz erteilt
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 07.08.2026 den Vorbescheid zur
Erstellung einer Bebauung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohneinheiten und
Änderung der Zufahrtssituation in 01917 Kamenz, Gemarkung Kamenz, Flurstück 1878/a,
1878/b, 1878/c (Az. 632.20240790).
Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft,
-
ob die Fläche mit 2 Mehrfamilienhäusern (je 7 Wohnungen), dreigeschossig mit
ausgebautem Mansardendach und mit 22 Stellplätzen bebaut werden kann
-
ob die Zufahrtssituation in der geplanten Form und Lage genehmigungsfähig ist.
Verfügender Teil des Vorbescheides:
Die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohneinheiten, drei Geschossen
und ausgebautem Mansarddach sowie insgesamt 22 Stellplätzen ist in der in den vorgelegten
Bauvorlagen dargestellten Lage und Ausführung bauplanungsrechtlich zulässig.
Soweit sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise oder
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht vollständig in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt, wird die Zulässigkeit auf Grundlage des § 34 Abs. 3b Baugesetzbuch
(BauGB) festgestellt. Die nach § 36a BauGB erforderliche Zustimmung der Stadt Kamenz liegt
vor.

Die im Lageplan vom 29.04.2026 dargestellte Lage und Anordnung der Zufahrt ist hinsichtlich
der mit dem Vorbescheid zu entscheidenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen
Anforderungen zulässig.
Nicht Gegenstand dieser Entscheidung sind die technische Detailausführung der
Grundstückszufahrt sowie gegebenenfalls erforderliche straßenrechtliche, verkehrsrechtliche
oder sonstige außerhalb des bauaufsichtlichen Prüfprogramms liegende Gestattungen.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-spruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend
oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten. Die Adressen
und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über
die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/elektronische-kommunikation.php abrufbar.
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie den vollständigen Vorbescheid
und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917
Kamenz, Zimmer 102 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen
Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Bauordnungsrechtliche
Verfahren: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/bauordnungsrechtliche-
verfahren/106
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Hiermit gilt der Vorbescheid als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
-
§ 75 Sächsische Bauordnung (Vorbescheid)
-
§ 70 Sächsische Bauordnung (Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit)
Mitteilung der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
Der Jahresabschluss der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zum Stichtag 31. Dezember
2025 wurde im Unternehmensregister am 4. August 2026 bekannt gegeben.