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title: "Landkreis Börde führt Fischerprüfung am Prof.-Friedrich-Förster-Gymnasium, Haldensleben; Max 60 Teilnehmer"
sdDatePublished: "2026-08-12T07:11:00Z"
source: "https://www.landkreis-boerde.de/fileadmin/Dateiverwaltung_Downloads/Bekanntmachungen/2026/2026-08-10_Fischerpruefung.pdf"
topics:
  - name: "education"
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  - name: "lifestyle and leisure"
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locations:
  - "Haldensleben"
  - "Börde"
  - "Sachsen-Anhalt"
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Landkreis Börde führt Fischerprüfung am Prof.-Friedrich-Förster-Gymnasium, Haldensleben; Max 60 Teilnehmer

Landkreis Börde
Der Landrat
Fischerprüfung
Der Landkreis Börde gibt die Durchführung der Fischerprüfung auf der Grundlage des 8 31
des Fischereigesetzes und der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt bekannt.
Diese wird am
17.10.2026, 08:00 Uhr im
Prof.-Friedrich-Förster-Gymnasium
Haldensleben, Schulstr. 23
durchgeführt.
Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist für Personen ab vollendetem 11. Lebensjahr nach
Teilnahme an einem Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, zur Vorberei-
tung auf die Prüfung möglich.
Die Anträge
auf Zulassung
zur Fischerprüfung
können
nach
telefonischer Antrags-
reservierung ab dem 18.08.2026 nur persönlich bzw. durch den Erziehungsberechtigten bei
der unteren Fischereibehörde des Landkreises Börde, Bornsche Str. 2, 39340 Haldensleben,
aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl gestellt werden.
Die Teilnehmerzahl
ist unter Berücksichtigung
der Platzkapazität des Prüfungsortes
auf
60 Teilnehmer begrenzt.
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 18.09.2026 persönlich bei
der unteren Fischereibehörde zu stellen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt
werden. Mit der Abgabe des Antrages ist auch die Einzahlung der Prüfungsgebühr vorzuneh-
men. Die Prüfungsgebühr beträgt für Erwachsene 60,00 EUR und für Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr 30,00 EUR.
Vor der Fischerprüfung ist ein Vorbereitungslehrgang zwingend vorgeschrieben, welcher zu
den bisherigen „Präsenzkursen“ auch Online
in „Online-Präsenzkursen“ und ,Selbstlernkur-
sen“ jeweils mit anschließendem Praxistag möglich
ist. Die Teilnahme am jeweiligen Lehr-
gangsangebot ist der Fischereibehörde nachzuweisen. Zugelassene Lehrgangsangebote fin-
den Sie unter www fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand
der schriftlichen Prüfung sind folgende Hauptfächer: Fischkunde, Gewässerkunde, Geräte-
kunde und Rechtskunde. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind das Verhalten während
der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische
und Rechtskunde.
Auskünfte zur Fischerprüfung erhalten Sie beim Landkreis Börde, Rechtsamt, untere Fische-
reibehörde, telefonisch unter 03904-72404230.
Haldensleben, den A? 07 %
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Landrat