Nicole Meyer Errichtung Abstellgebäude und Schwimmbecken Kirchberg Hauptstraße 10 Leutersbach 226/5; BAUGENEHMIGUNG erteilt durch Landratsamt Zwickau

  1. August 2026 042/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasser- zweckverbandes “Zweckverband Frohn- bach”

Seite 2 Bekanntmachung - Kenntnisgabe der Bau- genehmigung gemäß § 70 Abs. 3 der Säch- sischen Bauordnung an die Eigentümer der benachbarten Flurstücke der Gemarkung Leutersbach

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ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 042/2026 14. August 2026 ZWECKVERBAND FROHNBACH Bekanntmachung Vom 23. Juli 2026 Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasser- zweckverbandes “Zweckverband Frohnbach” ist einberufen auf Mittwoch, den 9. September 2026, 18:30 Uhr, Verbandsgeschäftsstelle des Verbandes Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Beratungsraum) Tagesordnung:

  1. Förmlichkeiten und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Beschluss über überplanmäßige Ausgaben im Wirtschaftsjahr 2026
  3. Informationen des Verbandes und Anfragen der Verbandsräte Niederfrohna, den 23. Juli 2026 Zweckverband Frohnbach Gerd Härtig Verbandsvorsitzender Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau
  4. Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilun- gen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM AMT FÜR KREISENTWICKLUNG, BAUAUFSICHT UND DENKMALSCHUTZ Bekanntmachung Kenntnisgabe der Baugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 der Sächsi- schen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) an die Eigentümer der benach- barten Flurstücke der Gemarkung Leutersbach:

Bauvorhaben Antragsteller : Nicole Meyer Baugrundstück: 08107 Kirchberg, Hauptstraße 10 Gemark./Flr.Nr.: Leutersbach 226/5 Bauvorhaben : Errichtung Abstellgebäude und Schwimmbecken Aktenzeichen : 1460 – 632.61.0830.2025/20 2. Verfügender Teil der Baugenehmigung Das Landratsamt Zwickau erlässt mit Datum vom 10. August 2026 für das oben genannte Bauvorhaben die BAUGENEHMIGUNG gemäß § 72 SächsBO. Gründe: Am 15. Dezember 2025 wurde eine Baugenehmigung für das o. g. Vorhaben beantragt. Es war die Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) in ihrer aktuellen Fassung durchzuführen. Der Landkreis Zwickau als untere Bauaufsichtsbehörde ist zur Ent- scheidung über den Antrag sachlich und örtlich zuständig (§ 57 Abs. 1, Satz 1 und § 58 Abs. 2 SächsBO und § 3 Abs.1 Nr. 1 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG). Die Baugenehmigung ist zu erteilen, da dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bau- aufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (§ 72 Abs.1 SächsBO). 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich in elektronischer Form oder zur Nieder- schrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 in 08056 Zwickau oder einer anderen der aufgeführten Dienststellen des Landkreises Zwickau Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Dienststellen des Landkreises Zwickau:

  • 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 + 2
  • 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7
  • 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4
  • 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude)
  • 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a
  • 08412 Werdau, Königswalder Straße 18
  • 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7
  • 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8
  • 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62
  • 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 Die Baugenehmigung kann in der Dienststelle in 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1, Zimmer 203 während folgender Sprechzeiten eingesehen werden: Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr. Die elektronische Form erfolgt durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse des Landkreises Zwickau lautet: verwaltung@landkreis-zwickau.de-mail.de Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt. Manuela Kehrer

Uwe Schedler Amtsleiterin

Sachgebietsleiter