Nicole Meyer Errichtung Abstellgebäude und Schwimmbecken Kirchberg Hauptstraße 10 Leutersbach 226/5; BAUGENEHMIGUNG erteilt durch Landratsamt Zwickau
- August 2026 042/2026 www.landkreis-zwickau.de E L E K T R O N I S C H E A U S G A B E ONLINE www.landkreis-zwickau.de/e-amtsblatt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aus dem Inhalt Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasser- zweckverbandes “Zweckverband Frohn- bach”
Seite 2 Bekanntmachung - Kenntnisgabe der Bau- genehmigung gemäß § 70 Abs. 3 der Säch- sischen Bauordnung an die Eigentümer der benachbarten Flurstücke der Gemarkung Leutersbach
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ONLINE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2 Ausgabe 042/2026 14. August 2026 ZWECKVERBAND FROHNBACH Bekanntmachung Vom 23. Juli 2026 Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasser- zweckverbandes “Zweckverband Frohnbach” ist einberufen auf Mittwoch, den 9. September 2026, 18:30 Uhr, Verbandsgeschäftsstelle des Verbandes Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Beratungsraum) Tagesordnung:
- Förmlichkeiten und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beschluss über überplanmäßige Ausgaben im Wirtschaftsjahr 2026
- Informationen des Verbandes und Anfragen der Verbandsräte Niederfrohna, den 23. Juli 2026 Zweckverband Frohnbach Gerd Härtig Verbandsvorsitzender Elektronisches Amtsblatt Landkreis Zwickau
- Ausgabe/2026 Herausgeber: Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Carsten Michaelis Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Sebastian Brückner, Leiter Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21045 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Redaktion: Landratsamt Zwickau, Büro Kommunikation und Wirtschaftsförderung Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21042 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilun- gen: Leiter der publizierenden Einrichtungen IMPRESSUM AMT FÜR KREISENTWICKLUNG, BAUAUFSICHT UND DENKMALSCHUTZ Bekanntmachung Kenntnisgabe der Baugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 der Sächsi- schen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) an die Eigentümer der benach- barten Flurstücke der Gemarkung Leutersbach:
Bauvorhaben Antragsteller : Nicole Meyer Baugrundstück: 08107 Kirchberg, Hauptstraße 10 Gemark./Flr.Nr.: Leutersbach 226/5 Bauvorhaben : Errichtung Abstellgebäude und Schwimmbecken Aktenzeichen : 1460 – 632.61.0830.2025/20 2. Verfügender Teil der Baugenehmigung Das Landratsamt Zwickau erlässt mit Datum vom 10. August 2026 für das oben genannte Bauvorhaben die BAUGENEHMIGUNG gemäß § 72 SächsBO. Gründe: Am 15. Dezember 2025 wurde eine Baugenehmigung für das o. g. Vorhaben beantragt. Es war die Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186) in ihrer aktuellen Fassung durchzuführen. Der Landkreis Zwickau als untere Bauaufsichtsbehörde ist zur Ent- scheidung über den Antrag sachlich und örtlich zuständig (§ 57 Abs. 1, Satz 1 und § 58 Abs. 2 SächsBO und § 3 Abs.1 Nr. 1 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG). Die Baugenehmigung ist zu erteilen, da dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bau- aufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (§ 72 Abs.1 SächsBO). 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich in elektronischer Form oder zur Nieder- schrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 in 08056 Zwickau oder einer anderen der aufgeführten Dienststellen des Landkreises Zwickau Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Dienststellen des Landkreises Zwickau:
- 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 + 2
- 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7
- 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4
- 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 (im Sparkassengebäude)
- 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a
- 08412 Werdau, Königswalder Straße 18
- 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7
- 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8
- 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62
- 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 Die Baugenehmigung kann in der Dienststelle in 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1, Zimmer 203 während folgender Sprechzeiten eingesehen werden: Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr. Die elektronische Form erfolgt durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse des Landkreises Zwickau lautet: verwaltung@landkreis-zwickau.de-mail.de Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt. Manuela Kehrer
Uwe Schedler Amtsleiterin
Sachgebietsleiter