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title: "Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht der Landesregierung zur Ausweitung der Gebietskulisse der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg; Wirksamkeit unklar"
sdDatePublished: "2026-08-12T09:13:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643754/3d672f47326931bbfd39a7b4a82e4ed2/18_0239_D.pdf"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "government policy"
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locations:
  - "Baden-Württemberg"
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Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht der Landesregierung zur Ausweitung der Gebietskulisse der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg; Wirksamkeit unklar

Drucksache 18 / 239

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Antrag
der Abg. Sebastian van Ryt und
Christoforos Tsoulopoulos u. a. AfD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen
Mietpreisbremse und Ausweitung der Gebietskulisse
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welchen mittel- und langfristigen Effekt sich das Ministerium für Landesent­
wicklung und Wohnen von der Ausweitung der Gebietskulisse der Mietpreis­
bremse auf die Entwicklung der Angebotsmieten in Baden-Württemberg ver­
spricht;
2. welche konkreten Zielgrößen und Erfolgskriterien das Ministerium Landesent­
wicklung und Wohnen hierbei zugrunde legt;
3. welche Städte und Gemeinden nach Absicht des Ministeriums künftig zusätz­
lich in die Gebietskulisse aufgenommen werden, welche Kommunen aus der
Gebietskulisse herausfallen und nach welchen konkreten Kriterien dies in den
jeweiligen Fällen erfolgt;
4. welche empirischen Erkenntnisse dem Ministerium für Landesentwicklung und
Wohnen über die Wirksamkeit der Mietpreisbremse seit ihrer Einführung im
Jahr 2015 in Baden-Württemberg vorliegen;
5. wie sie zu der Kritik steht, dass die Mietpreisbremse zwar Symptome steigen­
der Mieten bekämpfe, aber keine zusätzlichen Wohnungen schaffe und dadurch
Investitionen in den Wohnungsbau hemme;
6. welche Auswirkungen das Ministerium durch die Ausweitung der Mietpreis­
bremse auf private Kleinvermieter, insbesondere hinsichtlich Modernisierungs­
investitionen, Instandhaltung und der Bereitschaft zur Vermietung von Wohn­
raum erwartet;
Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026
Drucksache 18 / 239
6.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 239
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  7. wie viele zusätzliche Wohnungen nach Einschätzung des Ministeriums in den
von der Ausweitung betroffenen Kommunen in den kommenden fünf Jahren
erforderlich sind, um die Einstufung als „angespannter Wohnungsmarkt“ wie­
der aufheben zu können;
  8. welche alternativen Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum das Ministeri­
um geprüft hat, und weshalb der Ausweitung der Mietpreisbremse gegenüber
Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Genehmigungs­
verfahren oder zur Senkung von Baukosten der Vorzug gegeben wird;
  9. wie hoch das Ministerium den Verwaltungsaufwand für Kommunen, Mieter
und Vermieter durch die Ausweitung der Gebietskulisse einschätzt, und welche
Kosten hierdurch unmittelbar für Kommunen und Vermieter und mittelbar für
Mieter entstehen;
10. in wie vielen Fällen seit Einführung der Mietpreisbremse in Baden-Württem­
berg Verstöße gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse festgestellt wurden,
unter Angabe der jeweiligen Jahre sowie der betroffenen Stadt- und Landkreise
und der gegebenenfalls geltend gemachten und erhaltenen Rückforderungen;
11. inwiefern das Ministerium den Sinn der Mietpreisbremse für erfüllt erachtet,
angesichts der Tatsache, dass einzelne Großstädte trotz hoher Mietniveaus teil­
weise aus der Gebietskulisse herausfallen, während andere Kommunen neu
aufgenommen werden;
12. bis wann das Ministerium damit rechnet, dass die Mietpreisbremse in Baden-
Württemberg entbehrlich wird, und anhand welcher Kriterien dieser von ihr
erwartete Erfolg gegebenenfalls festgestellt werden wird.
13.7.2026
van Ryt, Tsoulopoulos, Aleksei Zimmer, Stein, Köthe AfD
Begründung
Die Landesregierung beabsichtigt, die Gebietskulisse der Mietpreisbremse fort­
zuführen und auszuweiten. Die Wirksamkeit dieses Instruments wird jedoch seit
Jahren kontrovers diskutiert. Während die Mietpreisbremse das Ziel verfolgt, den
Anstieg von Angebotsmieten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen,
bestehen erhebliche Zweifel daran, ob sie einen nachhaltigen Beitrag zur Entspan­
nung der Wohnungsmärkte leisten kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die
Frage, ob eine Ausweitung regulatorischer Eingriffe in den Wohnungsmarkt ge­
eignet ist, die Wohnraumversorgung nachhaltig zu verbessern, oder ob dadurch
Investitionsanreize für private Bauherren und Vermieter geschwächt werden. Ins­
besondere bleibt zu klären, welche konkreten Erfolge die Landesregierung der
Mietpreisbremse bislang zuschreibt und auf welcher Datengrundlage sie eine Aus­
weitung der Gebietskulisse rechtfertigt.

Landtag von Baden-Württemberg
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3
Stellungnahme*)
Mit Schreiben vom 6. August 2026 Nr. MLW26-27-133/174 nimmt das Ministeri­
um für Landesentwicklung und Wohnen zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welchen mittel- und langfristigen Effekt sich das Ministerium für Landesent­
wicklung und Wohnen von der Ausweitung der Gebietskulisse der Mietpreis­
bremse auf die Entwicklung der Angebotsmieten in Baden-Württemberg ver­
spricht;
2. welche konkreten Zielgrößen und Erfolgskriterien das Ministerium Landesent­
wicklung und Wohnen hierbei zugrunde legt;
Zu den Ziffern 1 und 2 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung ist ein wichtiges Instrument gegen steigen­
de Mieten in angespannten Wohnungsmärkten. In den Städten und Gemeinden,
die als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten identifiziert sind, kann die
Mietpreisbremse dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der ortsüblichen Ver­
gleichsmiete entfalten, in deren Berechnung die preisgedämpften Neuvertragsmie­
ten einfließen. Das so gedämpfte Mietniveau kann sich damit sowohl bei Neuver­
mietungen als auch bei Mieterhöhungen im Bestand auswirken.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur Landtagsdrucksache 18/238, hier Ziffer
12, verwiesen.
3. welche Städte und Gemeinden nach Absicht des Ministeriums künftig zusätz­
lich in die Gebietskulisse aufgenommen werden, welche Kommunen aus der
Gebietskulisse herausfallen und nach welchen konkreten Kriterien dies in den
jeweiligen Fällen erfolgt;
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung – wie auch die Kappungsgrenzen- und Kün­
digungssperrfristverordnung – wurden von der bisherigen Landesregierung bis
31. Dezember 2026 verlängert.
Jetzt ist es zentral, ein Auslaufen dieser wichtigen wohnungspolitischen Maßnah­
men zu verhindern. Das Ministerium wird daher möglichst rasch entsprechende
Verordnungsentwürfe zur Verlängerung vorlegen.
4. welche empirischen Erkenntnisse dem Ministerium für Landesentwicklung und
Wohnen über die Wirksamkeit der Mietpreisbremse seit ihrer Einführung im
Jahr 2015 in Baden-Württemberg vorliegen;
Auf die Beantwortung zu den Fragen Ziffer 1 und 2 wird verwiesen.
5. wie sie zu der Kritik steht, dass die Mietpreisbremse zwar Symptome steigen­
der Mieten bekämpfe, aber keine zusätzlichen Wohnungen schaffe und dadurch
Investitionen in den Wohnungsbau hemme;
Im Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und CDU vereinbart: „Wir setzen uns für faire Mieten und bezahlbaren Wohnraum
für alle Menschen ein“.
*) Nach Ablauf der Drei-Wochenfrist eingegangen.

Landtag von Baden-Württemberg
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4
Dazu hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit, neben dem Erlass der
Mietpreisbegrenzungsverordnung, zahlreiche Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die
erhebliche Ausweitung des Fördervolumens der sozialen Wohnraumförderung und
der Städtebauförderung. Hinzu kommen Beschleunigungspotentiale im Baupla­
nungs- wie auch im Bauordnungsrecht.
Zu weiteren Einzelheiten kann auf die Beantwortung zu mehreren Landtagsinitiati­
ven aus der letzten Legislaturperiode verwiesen werden, wie Landtagsdrucksachen
17/10236 und 17/8456. Hier werden die wesentlichen Maßnahmen dargestellt.
6. welche Auswirkungen das Ministerium durch die Ausweitung der Mietpreis­
bremse auf private Kleinvermieter, insbesondere hinsichtlich Modernisierungs­
investitionen, Instandhaltung und der Bereitschaft zur Vermietung von Wohn­
raum erwartet;
Eine mögliche Gefährdung von Investitionsanreizen durch die Mietpreisbremse
wird vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nicht gesehen.
7. wie viele zusätzliche Wohnungen nach Einschätzung des Ministeriums in den
von der Ausweitung betroffenen Kommunen in den kommenden fünf Jahren er­
forderlich sind, um die Einstufung als „angespannter Wohnungsmarkt“ wieder
aufheben zu können;
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
8. welche alternativen Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum das Ministerium
geprüft hat, und weshalb der Ausweitung der Mietpreisbremse gegenüber Maß­
nahmen zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Genehmigungsverfah­
ren oder zur Senkung von Baukosten der Vorzug gegeben wird;
Auf die Beantwortung zu Ziffer 5 wird verwiesen.
9. wie hoch das Ministerium den Verwaltungsaufwand für Kommunen, Mieter und
Vermieter durch die Ausweitung der Gebietskulisse einschätzt, und welche Kos­
ten hierdurch unmittelbar für Kommunen und Vermieter und mittelbar für Mie­
ter entstehen;
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung wirkt privatrechtlich. Kosten für die Kom­
munen entstehen nicht.
Ob und welche Kosten, eventuell in Form von Kosten in Zusammenhang mit Strei­
tigkeiten über die konkrete Miethöhe für Vermieter und Mieter entstehen, ist nicht
bekannt.
10. in wie vielen Fällen seit Einführung der Mietpreisbremse in Baden-Württem­
berg Verstöße gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse festgestellt wurden, un­
ter Angabe der jeweiligen Jahre sowie der betroffenen Stadt- und Landkreise
und der gegebenenfalls geltend gemachten und erhaltenen Rückforderungen;
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung wirkt privatrechtlich. Verstöße dagegen
müssen von den Mietern privatrechtlich geltend gemacht werden. Zu Fallzahlun­
gen und Rückforderungen liegen keine Erkenntnisse vor.
Stadt- und Landkreise sind davon nicht berührt.
11. inwiefern das Ministerium den Sinn der Mietpreisbremse für erfüllt erachtet,
angesichts der Tatsache, dass einzelne Großstädte trotz hoher Mietniveaus
teilweise aus der Gebietskulisse herausfallen, während andere Kommunen neu
aufgenommen werden;

Landtag von Baden-Württemberg
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12. bis wann das Ministerium damit rechnet, dass die Mietpreisbremse in Baden-
Württemberg entbehrlich wird, und anhand welcher Kriterien dieser von ihr
erwartete Erfolg gegebenenfalls festgestellt werden wird.
Zu den Ziffern 11 und 12 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Die weitere Entwicklung des Wohnungsmarkts hängt von vielen Faktoren ab;
eine belastbare Einschätzung ist insbesondere aufgrund der weiterhin schwierigen
geopolitischen Lage und damit verbundenen Auswirkungen auf die gesamtwirt­
schaftliche Entwicklung nicht möglich. Die der aktuellen Mietpreisbegrenzungs­
verordnung zugrundeliegende Gebietskulisse beruht auf landesweit einheitlich
angewandten Indikatoren. Deren Datengrundlage wurde aktualisiert, insbesondere
auch mit dem Zahlen aus dem Zensus 2022.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 3 verwiesen.
In Vertretung
Hager-Mann
Ministerialdirektor