Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll.
Drucksache 18 / 321
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 321 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3:
Die Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 werden in ih rer aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen an Wirkung und Wirt schaftlichkeit nicht durchgängig gerecht. Sie sollten in der bestehenden Form nicht fortgeführt werden.
Förderbedarf und Förderinhalte sollten in Abstimmung mit den Kom munalen Landesverbänden kritisch überprüft werden. Förderstruktu ren sollten vereinfacht und Doppelstrukturen abgebaut werden. Künf tig sollte stärker als bisher auf die Zielgenauigkeit der Förderung ge achtet werden. 21.1 Ausgangslage Mit der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ unterstützt das Land Städte, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Akteure, alters- und ge nerationengerechte Quartiere zu entwickeln. Die Strategie basiert auf den Hand lungsempfehlungen der Enquete Kommission „Pflege in Baden Württemberg zu kunftsorientiert und generationengerecht gestalten“. Angesichts des demografi schen Wandels soll eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und finanzierbare Pflege sichergestellt werden. In Bezug auf die Quartiersarbeit empfahl die Kom mission, langfristig tragfähige kommunale Strukturen zu fördern, die ein selbst bestimmtes Leben im Alter ermöglichen. Ältere und pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Wohnumfeld leben können. Das Sozialministerium hat hierzu mehrere Förderprogramme aufgelegt. Die Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Umsetzung der Emp Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 21 – Förderprogramme der Landesstrate gie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Ge stalten.“ (Kapitel 0920) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 321 fehlungen der Enquete Pflege sind in Kapitel 0920 Titelgruppe 73 etatisiert, die in den vergangenen Jahren mit jeweils rund 8 Mio. € dotiert war. Der Rechnungshof prüfte die drei Förderprogramme der Landesstrategie: „Quar tiersimpulse“, „Gut Beraten!“ sowie „Beteiligungstaler“. Prüfungszeitraum waren die Jahre 2019 bis 2023; teilweise wurden – soweit abschließend vorliegend – Daten für 2024 berücksichtigt. Das finanzielle Volumen der drei Förderprogram me ist im Haushaltsplan nicht festgelegt und auch nicht durch eine Erläuterung beschrieben. Mit der administrativen Abwicklung der Förderprogramme hat das Sozialministe rium die Allianz für Beteiligung e. V. (AfB) betraut. Dazu schloss das Sozialmi nisterium mehrere Verträge mit der AfB über die Programmverwaltung, die An tragsprüfung, die Auszahlung von Fördermitteln sowie die inhaltliche Begleitung der geförderten Projekte. 21.2 Prüfungsergebnisse 21.2.1 Überblick über die Programme Die drei Förderprogramme unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und hinsicht lich des Adressatenkreises. • Das seit 2019 bestehende Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich pri mär an Kommunen; es soll Quartiersentwicklungsprozesse anstoßen. Ziel ist es, den sozialen Lebensraum vor Ort zu stärken und eine hohe Lebensquali tät und Teilhabe aller Menschen im Quartier zu ermöglichen. Je nach Projekt können Kommunen dafür einen einmaligen Zuschuss zwischen 20.000 € und 115.000 € je Quartier erhalten. Die Antragsteller müssen sich mit 20 % der Projektkosten beteiligen. Ab 2022 stand ein jährliches Projektmittelvolumen von 2,3 Mio. € zur Verfügung. Nach einer zunächst regen Inanspruchnahme durch die Kommunen ging die Zahl der geförderten Projekte ab 2020 tendenziell zurück. Die Kommunen kon zentrierten ihre personellen und finanziellen Ressourcen auf die Bewältigung der Coronapandemie. Der Zielwert von etwa 25 Förderungen pro Jahr konnte ab 2022 nicht mehr erreicht werden. Seit 2024/2025, so das Sozialministerium, steige die Zahl der Anträge und Bewilligungen wieder an; 2025 seien 31 Pro jekte bewilligt worden (siehe Tabelle 21-1). • Mit „Gut Beraten!“ fördert das Sozialministerium seit 2018 sehr niedrigschwel lig zivilgesellschaftliche Initiativen. Diese können für die fachliche Beratung ihrer Projekte einen Festbetrag von bis zu 4.000 € erhalten. Das Programm „Gut Beraten!“ bieten mehrere Ministerien mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten an. Tabelle 21-1: Geförderte Projekte „Quartiersimpulse“ Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl Projekte 47 11 34 18 17 16
3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 321 Auch bei „Gut Beraten!“ war die Nachfrage in den Coronajahren rückläufig; seit 2024/2025 steigt die Anzahl neu aufgenommener Projekte nach Auskunft des Sozialministeriums wieder an (2025: 37 Projekte) (siehe Tabelle 21-2). • Mit dem Programm „Beteiligungstaler“ unterstützt das Land seit 2023 die Sachkosten von Beteiligungsprojekten mit maximal 2.000 €. Es ist auf Kleinst projekte ausgelegt, die Antragshürden und -prozesse sind ebenfalls niedrig schwellig. Auch dieses Programm ist interministeriell angelegt. Für die Jahre 2023 und 2024 war ein Gesamtfördervolumen von 150.000 € vorgesehen. Damit hätten mindestens 75 Projekte gefördert werden können. Tatsächlich förderte das Land 41 Projekte; etwas mehr als die Hälfte der bereit gestellten Mittel wurde in Anspruch genommen. Ein Großteil der geförderten Projekte erfolgte in Kommunen, die bereits zuvor von Angeboten der Landes strategie profitiert hatten. Der Rechnungshof erkennt an, dass die Coronapandemie die Nachfrage nach den Förderprogrammen und die Umsetzung von Projekten gebremst hat. Allerdings ist die Zahl der Projekte trotz des zu beobachtenden Anstiegs in jüngster Zeit noch immer überschaubar: Angesichts der niedrigschwelligen Ausgestaltung und des großen potenziellen Empfängerkreises – in Baden-Württemberg gibt es rund 1.100 Kommunen und rund 92.500 zivilgesellschaftliche Organisationen – sind die Programme vergleichsweise wenig nachgefragt. Mit einer stärkeren Ausrichtung an den konkreten Bedarfen und Rahmenbedin gungen könnte die Zielgenauigkeit des Angebots erhöht werden. Hierfür bietet sich insbesondere ein Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden an, ob bzw. in welcher Ausprägung ein kommunaler Bedarf an den Förderprogrammen gesehen wird. 21.2.2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Zielsetzung und Erfolgskontrolle der Förderprogramme Vor der Auflage eines neuen Förderprogramms ist eine angemessene Wirtschaft lichkeitsuntersuchung durchzuführen (§ 7 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung). Förderprogramme haben häufig Ziele, die sich nicht oder nicht ausschließlich quantitativ bewerten lassen. Dennoch muss – ausgehend von der Analyse der Ausgangslage, des Handlungsbedarfs sowie der Zieldefinition – geprüft werden, welche die wirtschaftlichste Möglichkeit ist, das gesetzte Ziel zu erreichen. Für alle drei Programme wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchge führt; für das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ jedoch erst nach dessen Start. Die Ziele der drei Förderprogramme waren eher allgemein und wenig konkret de finiert. So wurde beispielsweise die „Abwicklung bzw. Durchführung des Förder programms“ als Ziel benannt. Fachlich-inhaltliche Ziele fehlten hingegen über wiegend. Als Kennzahlen dienten beispielsweise die Summe der ausgereichten Fördermittel oder die Zahl durchgeführter Projekte. Zielorientierte Indikatoren oder Kennzahlen, an denen der Erfolg des Förderprogramms gemessen werden kann, fehlten in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen weitgehend. Damit wur den die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen den Anforderungen der Landeshaus haltsordnung nur eingeschränkt gerecht. Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg Tabelle 21-2: Geförderte Projekte „Gut Beraten!“ 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl neu auf- genommene Projekte 49 36 32 15 19 29
4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 321 Nur wenn ein Förderziel klar definiert ist, kann festgestellt werden, ob es auch er reicht worden ist. Ohne Kennzahlen oder Indikatoren, an denen die Zielerreichung festzumachen ist, fehlt die wesentliche Grundlage, um Erfolg und Wirkung eines Förderprogramms im Rahmen einer Erfolgskontrolle bewerten zu können. Zu gleich fehlt die Grundlage, um ein Förderprogramm inhaltlich weiterentwickeln oder nachjustieren zu können. 21.2.3 Entwicklung der Verwaltungskosten Aufgrund der unterschiedlichen Zielgruppen unterscheiden sich die Programme auch hinsichtlich der Förderkonzeption und der administrativen Anforderungen. Kleinteilige Förderprogramme mit hohem Beratungsbedarf der Antragsteller (wie „Gut Beraten“ und der „Beteiligungstaler“) sind typischerweise mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden. Dennoch ist der Aufwand, den der Fördergeber leisten muss, um die Förderung überhaupt zu implementieren, eine zentrale Größe für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Das Finanzministerium geht im Rahmen der Haushaltsaufstellung von Unwirtschaftlichkeit aus, wenn die Verwaltungskosten mehr als 10 % des Bewilligungsvolumens betragen. Die im Folgenden ausgewiesenen Verwaltungskosten stellen ausschließlich den Aufwand der AfB dar, der Aufwand des Sozialministeriums ist nicht enthalten. • „Quartiersimpulse“ Beim Förderprogramm „Quartiersimpulse“ haben sich die Verwaltungskosten im Prüfungszeitraum wie in Tabelle 21-3 dargestellt, entwickelt. Das Verhältnis von Verwaltungskosten zu den ausbezahlten Fördermitteln lag zumeist zwischen 7 % und 13 % und damit in etwa im Rahmen des Richtwerts. Der höhere Verwaltungskostenanteil der Jahre 2018/2019 ist auf den Anlauf des Förderprogramms und die zunächst noch geringen Fördermittelauszahlun gen zurückzuführen. Die absolute Zunahme der Verwaltungskosten stand im Verhältnis zum gestiegenen Fördervolumen. 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ausbezahlte Fördermittel in € 0 116.500 774.300 1.807.800 1.578.700 1.406.800 Sachkosten Verwaltung in € 4.260 11.750 31.370 40.300 81.300 64.000 Personalkosten Verwaltung in € 17.590 48.560 53.000 81.500 117.620 125.780 Verhältnis Verwaltungskosten zu Fördermittel in %
52 11 7 13 13 Tabelle 21-3: Verwaltungskosten und Fördermittel „Quartiersimpulse“ Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg
5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 321 • „Gut Beraten!“ Im Förderprogramm „Gut Beraten!“ haben sich die Verwaltungskosten im Prü fungszeitraum wie in Tabelle 21-4 dargestellt, entwickelt. 2022 gingen die ausbezahlten Fördermittel gegenüber dem Vorjahr um mehr als 70 % zurück. Trotz des rückläufigen Fördervolumens stiegen die Verwal tungskosten weiter an. In den Jahren 2022 und 2023 musste der Fördergeber Land für jeden Euro an Fördermitteln, der an die Empfänger ausgezahlt wurde, 90 Cent zusätzlich aufwenden. Die im Verhältnis hohen Personalkosten begründen Sozialministerium und AfB mit der individuellen Beratung und Begleitung der Antragstellenden sowie mit der umfassenden Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit, die für das Pro gramm geleistet wurde. • „Beteiligungstaler“ Im Förderprogramm „Beteiligungstaler“ haben sich die Verwaltungskosten im Prüfungszeitraum wie in Tabelle 21-5 dargestellt. Die Verwaltungskosten waren in beiden betrachteten Jahren höher als die aus bezahlten Fördermittel. Wie bei „Gut Beraten!“ hätten die Antragstellenden laut AfB auch beim „Beteiligungstaler“ individuell beraten und begleitet wer den müssen. Auch in diesem Förderprogramm sei eine umfassende Vernet zungs- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich gewesen. Das Verhältnis von Verwaltungskosten zu Fördermittelausgaben ist in zwei der drei Programme s