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title: "Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll."
sdDatePublished: "2026-08-12T07:20:00Z"
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  - "Baden-Württemberg"
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Rechnungshof Baden-Württemberg prüft Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 in Baden-Württemberg; Fortführung in jetziger Form nicht sinnvoll.

Drucksache 18 / 321

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 321
16.7.2026
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Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026
Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1-
25/3/3:

Die Förderprogramme der Landesstrategie Quartier 2030 werden in ih­
rer aktuellen Ausgestaltung den Anforderungen an Wirkung und Wirt­
schaftlichkeit nicht durchgängig gerecht. Sie sollten in der bestehenden
Form nicht fortgeführt werden.

Förderbedarf und Förderinhalte sollten in Abstimmung mit den Kom­
munalen Landesverbänden kritisch überprüft werden. Förderstruktu­
ren sollten vereinfacht und Doppelstrukturen abgebaut werden. Künf­
tig sollte stärker als bisher auf die Zielgenauigkeit der Förderung ge­
achtet werden.
21.1  Ausgangslage
Mit der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“ unterstützt
das Land Städte, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Akteure, alters- und ge­
nerationengerechte Quartiere zu entwickeln. Die Strategie basiert auf den Hand­
lungsempfehlungen der Enquete Kommission „Pflege in Baden Württemberg zu­
kunftsorientiert und generationengerecht gestalten“. Angesichts des demografi­
schen Wandels soll eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und finanzierbare
Pflege sichergestellt werden. In Bezug auf die Quartiersarbeit empfahl die Kom­
mission, langfristig tragfähige kommunale Strukturen zu fördern, die ein selbst­
bestimmtes Leben im Alter ermöglichen. Ältere und pflegebedürftige Menschen
sollen möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Wohnumfeld leben können.
Das Sozialministerium hat hierzu mehrere Förderprogramme aufgelegt. Die
Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Umsetzung der Emp­
Mitteilung
des Rechnungshofs
Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024
(vgl. Drucksache 18/300)
hier: Beitrag Nr. 21 – Förderprogramme der Landesstrate­
gie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Ge­
stalten.“ (Kapitel 0920)
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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fehlungen der Enquete Pflege sind in Kapitel 0920 Titelgruppe 73 etatisiert, die in
den vergangenen Jahren mit jeweils rund 8 Mio. € dotiert war.
Der Rechnungshof prüfte die drei Förderprogramme der Landesstrategie: „Quar­
tiersimpulse“, „Gut Beraten!“ sowie „Beteiligungstaler“. Prüfungszeitraum waren
die Jahre 2019 bis 2023; teilweise wurden – soweit abschließend vorliegend –
Daten für 2024 berücksichtigt. Das finanzielle Volumen der drei Förderprogram­
me ist im Haushaltsplan nicht festgelegt und auch nicht durch eine Erläuterung
beschrieben.
Mit der administrativen Abwicklung der Förderprogramme hat das Sozialministe­
rium die Allianz für Beteiligung e. V. (AfB) betraut. Dazu schloss das Sozialmi­
nisterium mehrere Verträge mit der AfB über die Programmverwaltung, die An­
tragsprüfung, die Auszahlung von Fördermitteln sowie die inhaltliche Begleitung
der geförderten Projekte.
21.2  Prüfungsergebnisse
21.2.1  Überblick über die Programme
Die drei Förderprogramme unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und hinsicht­
lich des Adressatenkreises.
• Das seit 2019 bestehende Förderprogramm „Quartiersimpulse“ richtet sich pri­
mär an Kommunen; es soll Quartiersentwicklungsprozesse anstoßen. Ziel ist
es, den sozialen Lebensraum vor Ort zu stärken und eine hohe Lebensquali­
tät und Teilhabe aller Menschen im Quartier zu ermöglichen. Je nach Projekt
können Kommunen dafür einen einmaligen Zuschuss zwischen 20.000 € und
115.000 € je Quartier erhalten. Die Antragsteller müssen sich mit 20 % der
Projektkosten beteiligen. Ab 2022 stand ein jährliches Projektmittelvolumen
von 2,3 Mio. € zur Verfügung.
	 Nach einer zunächst regen Inanspruchnahme durch die Kommunen ging die
Zahl der geförderten Projekte ab 2020 tendenziell zurück. Die Kommunen kon­
zentrierten ihre personellen und finanziellen Ressourcen auf die Bewältigung
der Coronapandemie. Der Zielwert von etwa 25 Förderungen pro Jahr konnte
ab 2022 nicht mehr erreicht werden. Seit 2024/2025, so das Sozialministerium,
steige die Zahl der Anträge und Bewilligungen wieder an; 2025 seien 31 Pro­
jekte bewilligt worden (siehe Tabelle 21-1).
• Mit „Gut Beraten!“ fördert das Sozialministerium seit 2018 sehr niedrigschwel­
lig zivilgesellschaftliche Initiativen. Diese können für die fachliche Beratung
ihrer Projekte einen Festbetrag von bis zu 4.000 € erhalten. Das Programm
„Gut Beraten!“ bieten mehrere Ministerien mit unterschiedlichen inhaltlichen
Schwerpunkten an.
Tabelle 21-1: Geförderte Projekte „Quartiersimpulse“
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Anzahl Projekte
47
11
34
18
17
16

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	 Auch bei „Gut Beraten!“ war die Nachfrage in den Coronajahren rückläufig;
seit 2024/2025 steigt die Anzahl neu aufgenommener Projekte nach Auskunft
des Sozialministeriums wieder an (2025: 37 Projekte) (siehe Tabelle 21-2).
• Mit dem Programm „Beteiligungstaler“ unterstützt das Land seit 2023 die
Sachkosten von Beteiligungsprojekten mit maximal 2.000 €. Es ist auf Kleinst­
projekte ausgelegt, die Antragshürden und -prozesse sind ebenfalls niedrig­
schwellig. Auch dieses Programm ist interministeriell angelegt.
	 Für die Jahre 2023 und 2024 war ein Gesamtfördervolumen von 150.000 €
vorgesehen. Damit hätten mindestens 75 Projekte gefördert werden können.
Tatsächlich förderte das Land 41 Projekte; etwas mehr als die Hälfte der bereit­
gestellten Mittel wurde in Anspruch genommen. Ein Großteil der geförderten
Projekte erfolgte in Kommunen, die bereits zuvor von Angeboten der Landes­
strategie profitiert hatten.
Der Rechnungshof erkennt an, dass die Coronapandemie die Nachfrage nach den
Förderprogrammen und die Umsetzung von Projekten gebremst hat. Allerdings
ist die Zahl der Projekte trotz des zu beobachtenden Anstiegs in jüngster Zeit
noch immer überschaubar: Angesichts der niedrigschwelligen Ausgestaltung und
des großen potenziellen Empfängerkreises – in Baden-Württemberg gibt es rund
1.100 Kommunen und rund 92.500 zivilgesellschaftliche Organisationen – sind
die Programme vergleichsweise wenig nachgefragt.
Mit einer stärkeren Ausrichtung an den konkreten Bedarfen und Rahmenbedin­
gungen könnte die Zielgenauigkeit des Angebots erhöht werden. Hierfür bietet
sich insbesondere ein Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden an, ob
bzw. in welcher Ausprägung ein kommunaler Bedarf an den Förderprogrammen
gesehen wird.
21.2.2  Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Zielsetzung und Erfolgskontrolle der
Förderprogramme
Vor der Auflage eines neuen Förderprogramms ist eine angemessene Wirtschaft­
lichkeitsuntersuchung durchzuführen (§ 7 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung).
Förderprogramme haben häufig Ziele, die sich nicht oder nicht ausschließlich
quantitativ bewerten lassen. Dennoch muss – ausgehend von der Analyse der
Ausgangslage, des Handlungsbedarfs sowie der Zieldefinition – geprüft werden,
welche die wirtschaftlichste Möglichkeit ist, das gesetzte Ziel zu erreichen.
Für alle drei Programme wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchge­
führt; für das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ jedoch erst nach dessen Start.
Die Ziele der drei Förderprogramme waren eher allgemein und wenig konkret de­
finiert. So wurde beispielsweise die „Abwicklung bzw. Durchführung des Förder­
programms“ als Ziel benannt. Fachlich-inhaltliche Ziele fehlten hingegen über­
wiegend. Als Kennzahlen dienten beispielsweise die Summe der ausgereichten
Fördermittel oder die Zahl durchgeführter Projekte. Zielorientierte Indikatoren
oder Kennzahlen, an denen der Erfolg des Förderprogramms gemessen werden
kann, fehlten in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen weitgehend. Damit wur­
den die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen den Anforderungen der Landeshaus­
haltsordnung nur eingeschränkt gerecht.
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg
Tabelle 21-2: Geförderte Projekte „Gut Beraten!“
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Anzahl neu auf-
genommene Projekte
49
36
32
15
19
29

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Nur wenn ein Förderziel klar definiert ist, kann festgestellt werden, ob es auch er­
reicht worden ist. Ohne Kennzahlen oder Indikatoren, an denen die Zielerreichung
festzumachen ist, fehlt die wesentliche Grundlage, um Erfolg und Wirkung eines
Förderprogramms im Rahmen einer Erfolgskontrolle bewerten zu können. Zu­
gleich fehlt die Grundlage, um ein Förderprogramm inhaltlich weiterent­wickeln
oder nachjustieren zu können.
21.2.3  Entwicklung der Verwaltungskosten
Aufgrund der unterschiedlichen Zielgruppen unterscheiden sich die Programme
auch hinsichtlich der Förderkonzeption und der administrativen Anforderungen.
Kleinteilige Förderprogramme mit hohem Beratungsbedarf der Antragsteller (wie
„Gut Beraten“ und der „Beteiligungstaler“) sind typischerweise mit erhöhtem
Verwaltungsaufwand verbunden. Dennoch ist der Aufwand, den der Fördergeber
leisten muss, um die Förderung überhaupt zu implementieren, eine zentrale Größe
für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Das Finanzministerium
geht im Rahmen der Haushaltsaufstellung von Unwirtschaftlichkeit aus, wenn die
Verwaltungskosten mehr als 10 % des Bewilligungsvolumens betragen.
Die im Folgenden ausgewiesenen Verwaltungskosten stellen ausschließlich den
Aufwand der AfB dar, der Aufwand des Sozialministeriums ist nicht enthalten.
• „Quartiersimpulse“
	 Beim Förderprogramm „Quartiersimpulse“ haben sich die Verwaltungskosten
im Prüfungszeitraum wie in Tabelle 21-3 dargestellt, entwickelt.
	 Das Verhältnis von Verwaltungskosten zu den ausbezahlten Fördermitteln lag
zumeist zwischen 7 % und 13 % und damit in etwa im Rahmen des Richtwerts.
Der höhere Verwaltungskostenanteil der Jahre 2018/2019 ist auf den Anlauf
des Förderprogramms und die zunächst noch geringen Fördermittelauszahlun­
gen zurückzuführen. Die absolute Zunahme der Verwaltungskosten stand im
Verhältnis zum gestiegenen Fördervolumen.
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ausbezahlte Fördermittel
in €
0
116.500
774.300
1.807.800
1.578.700
1.406.800
Sachkosten Verwaltung
in €
4.260
11.750
31.370
40.300
81.300
64.000
Personalkosten Verwaltung
in €
17.590
48.560
53.000
81.500
117.620
125.780
Verhältnis Verwaltungskosten
zu Fördermittel
in %
-
52
11
7
13
13
Tabelle 21-3: Verwaltungskosten und Fördermittel „Quartiersimpulse“
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

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• „Gut Beraten!“
	 Im Förderprogramm „Gut Beraten!“ haben sich die Verwaltungskosten im Prü­
fungszeitraum wie in Tabelle 21-4 dargestellt, entwickelt.
	 2022 gingen die ausbezahlten Fördermittel gegenüber dem Vorjahr um mehr
als 70 % zurück. Trotz des rückläufigen Fördervolumens stiegen die Verwal­
tungskosten weiter an. In den Jahren 2022 und 2023 musste der Fördergeber
Land für jeden Euro an Fördermitteln, der an die Empfänger ausgezahlt wurde,
90 Cent zusätzlich aufwenden.
	 Die im Verhältnis hohen Personalkosten begründen Sozialministerium und
AfB mit der individuellen Beratung und Begleitung der Antragstellenden sowie
mit der umfassenden Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit, die für das Pro­
gramm geleistet wurde.
• „Beteiligungstaler“
	 Im Förderprogramm „Beteiligungstaler“ haben sich die Verwaltungskosten im
Prüfungszeitraum wie in Tabelle 21-5 dargestellt.
	 Die Verwaltungskosten waren in beiden betrachteten Jahren höher als die aus­
bezahlten Fördermittel. Wie bei „Gut Beraten!“ hätten die Antragstellenden
laut AfB auch beim „Beteiligungstaler“ individuell beraten und begleitet wer­
den müssen. Auch in diesem Förderprogramm sei eine umfassende Vernet­
zungs- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich gewesen.
Das Verhältnis von Verwaltungskosten zu Fördermittelausgaben ist in zwei der
drei Programme s