Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant.

Drucksache 18 / 316

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 316 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3:

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hält sieben Regionaldirektionen, die als eigenständige Tochtergesellschaften agieren.

Diese Struktur ist nicht effizient. Sie führt zu zahlreichen Doppelungen und unnötigen Kosten. Es sollte zumindest auf eine Reduzierung der Zahl der Regionaldirektionen sowie perspektivisch auf deren Eingliede­ rung in die Staatliche Toto-Lotto GmbH hingewirkt werden. 16.1  Ausgangslage Das Land ist über die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH alleiniger Gesellschafter der baden-württembergischen Staatliche Toto-Lot­ to GmbH (Staatliche Toto-Lotto). Gegenstand der Staatliche Toto-Lotto ist ins­ besondere die Durchführung staatlicher Lotterien, von Wetten und Ausspielungen sowie virtueller Automatenspiele und Online-Casinospiele. Für die Durchführung der Staatslotterien erhält die Staatliche Toto-Lotto eine Vergütung, Veranstalter ist das Land. Für den Betrieb der Privatlotterien erhält sie eine Kostenpauschale. Der Betrieb virtueller Automatenspiele erfolgt auf eigene Rechnung. Die Staatliche Toto-Lotto hat sieben hundertprozentige Tochtergesellschaften, die Regionaldirektionen. Diese werden jeweils in der Rechtsform einer GmbH ge­ führt. Gegenstand der Regionaldirektionen ist die Abwicklung des Spielgeschäfts sowie die Unterstützung der Staatliche Toto-Lotto bei der Durchführung von Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 16 – Beteiligung des Landes an der Staat­ liche Toto-Lotto GmbH (Kapitel 0620) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 316 Wett- und Lotteriegeschäften. So sind sie u. a. für die Akquise, die Betreuung und die Weiterentwicklung des Annahmestellennetzes verantwortlich. Die Regional­ direktionen haben ihren jeweiligen Sitz in • Stuttgart (Regionaldirektion 1: Stuttgart), • Schönaich (Regionaldirektion 2: Mitte), • Heilbronn (Regionaldirektion 3: Nord-Ost), • Ulm (Regionaldirektion 4: Süd-Ost), • Stockach (Regionaldirektion 5: Süd), • Freiburg (Regionaldirektion 6: Süd-West) • Bruchsal (Regionaldirektion 7: Nord-West). Zwischen der Staatliche Toto-Lotto und den sieben Regionaldirektionen bestehen jeweils Geschäftsbesorgungs- und Ergebnisabführungsverträge. Mithin erhält die Staatliche Toto-Lotto eventuelle positive Betriebsergebnisse oder gleicht mög­ liche negative Betriebsergebnisse der Regionaldirektionen aus. 16.2  Prüfungsergebnisse Vorgänger der Regionaldirektionen waren die sogenannten Bezirksdirektionen. Im Jahr 1995 gab es hiervon 26. Bis zum Jahr 2010 wurde deren Anzahl zunächst auf elf reduziert. Bereits durch diese Reduzierung wurden Einsparungen in nicht unerheblichem Umfang erzielt. Die aktuelle Vertriebsstruktur mit sieben Regio­ naldirektionen (siehe Abbildung 16-2) besteht seit 2017. Im Jahr 2026 soll ein neuer Strukturprozess stattfinden. 1 2 5 4 6 7 3 Abbildung 16-1: Gebietskarte mit der Flächenaufteilung nach Regionaldirektionen

3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 316 Die Geschäftsführungen der Regionaldirektionen sind verpflichtet, die Geschäfte in Übereinstimmung mit den Beschlüssen und Weisungen der Staatliche Toto- Lotto zu führen. Insbesondere die jeweiligen Wirtschaftspläne werden von der Staatliche Toto-Lotto in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen erstellt. Eine direkt der Geschäftsführung der Staatliche Toto-Lotto unterstellte Abtei­ lungsleitung plant und steuert die Vertriebsaktivitäten über die sieben Regional­ direktionen hinweg. Sie hat u. a. explizit die Gesamtverantwortung für den sta­ tionären Vertrieb der Lotterie-Produkte über sämtliche Annahmestellen sowie für die unternehmerische Steuerung der Regionaldirektionen. Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg insgesamt Spieleinsätze von über 1,1 Mrd. € getätigt (online und stationär). Die Regionaldirektionen betreuten Stand 31. Dezember 2024 insgesamt 3.117 Annahmestellen im Land. Schon aufgrund ihrer unterschiedlichen flächenmäßigen Größe sind sie heterogen. Die Zahl der von der jeweiligen Regionaldirektion betreuten Annahmestellen divergiert bis zu 80 %. Auch die Verteilung der potenziellen Spielteilnehmenden (insgesamt rd. 9,3 Mio.) sowie der Spielgeschäftsumsätze der Annahmestellen jeder Regio­ naldirektion unterscheiden sich stark. Gleichwohl wurde bisher an der Anzahl sowie an der rechtlichen Selbständigkeit der Regionaldirektionen festgehalten. Das können wir aufgrund der engen sowie vielfältigen Verflechtungen zwischen der Staatliche Toto-Lotto und den Regio­ naldirektionen, auch über den Vertrieb hinaus, nicht nachvollziehen. Dies umso weniger, als Geschäftsbeziehungen der Regionaldirektionen mit Dritten („echte Außenumsätze“) nur in einem sehr geringen Ausmaß anfallen. Bereits durch eine Reduzierung könnte zum einen eine bessere Vergleichbarkeit und mithin eine deutlich effizientere Steuerung der Regionaldirektionen erreicht werden. Zum anderen könnten dadurch sichtbare Kosteneinsparungen erzielt und bürokratischer Aufwand vermindert werden, allein z. B. hinsichtlich der sieben Geschäftsbesorgungs- und Ergebnisabführungsverträge. Auch die zwischen den Regionaldirektionen und der Staatliche Toto-Lotto bestehenden vielfältigen Leis­ tungsbeziehungen, u. a. bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung, könnten zusam­ mengeführt werden. Unsere Prüfung unter Einbeziehung der relevanten Kennzah­ len hat gezeigt, dass eine Reduzierung auf zwei homogene Tochtergesellschaften möglich ist. Die Reduzierung könnte gegebenenfalls sukzessive, u. a. abhängig von der Laufzeit der jeweiligen Geschäftsführungsverträge, vollzogen werden. Die größten Vorteile lassen sich jedoch voraussichtlich dann erreichen, wenn die Regionaldirektionen – gegebenenfalls nach einer ersten Reduzierung ihrer An­ zahl – vollständig in die Staatliche Toto-Lotto integriert werden. Durch eine Ein­ gliederung könnten die Doppelstrukturen vollständig entfallen. Dazu zählen z. B. separate Bankkonten, eigene Buchungskreise, individuelle Wirtschaftsplanungen Regionaldirektion 1 Regionaldirektion 2 Regionaldirektion 3 Regionaldirektion 4 Regionaldirektion 5 Regionaldirektion 6 Regionaldirektion 7 Abteilungsleitung Vertrieb & Produktmanagement Geschäftsführung Staatliche Toto-Lotto Abbildung 16-2: Aktuelle Vertriebsstruktur

4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 316 sowie getrennte Prüfberichte. Die mit den Doppelstrukturen verbundenen Kosten ließen sich bei einer Eingliederung im Verhältnis zur reinen Reduzierung der An­ zahl der Regionaldirektionen nochmals deutlich senken. Daneben könnte die Do­ tierung der Geschäftsführungsposten zukünftig an das Gehaltsgefüge der Staat­ liche Toto-Lotto angeglichen werden. Darüber hinaus würde eine einheitliche Organisation die Transparenz im Unternehmen spürbar erhöhen: Entscheidungs­ wege würden kürzer und klarer, Abstimmungen einfacher und schneller. 16.3  Empfehlung Das Ministerium für Finanzen sollte darauf hinwirken, die Zahl der Regionaldi­ rektionen von sieben auf zwei zu reduzieren sowie diese zumindest mittelfristig in die Staatliche Toto-Lotto einzugliedern. 16.4  Stellungnahme des Ministeriums Das Ministerium für Finanzen hat mitgeteilt, die Empfehlung des Rechnungshofs in einen bereits angestoßenen Strukturprozess einfließen zu lassen. Dieser Struk­ turprozess stehe unter enger Begleitung und Überwachung des Aufsichtsrats.