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title: "Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant."
sdDatePublished: "2026-08-12T07:20:00Z"
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topics:
  - name: "business restructuring"
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  - name: "public finance"
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  - name: "regional authority"
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locations:
  - "Heilbronn"
  - "Ulm"
  - "Stuttgart"
  - "Freiburg (im Breisgau)"
  - "Baden-Württemberg"
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Staatliche Toto-Lotto GmbH in Baden-Württemberg reduziert sieben Regionaldirektionen; Eingliederung in Toto-Lotto geplant.

Drucksache 18 / 316

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 316
16.7.2026
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Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026
Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1-
25/3/3:

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH hält sieben Regionaldirektionen, die
als eigenständige Tochtergesellschaften agieren.

Diese Struktur ist nicht effizient. Sie führt zu zahlreichen Doppelungen
und unnötigen Kosten. Es sollte zumindest auf eine Reduzierung der
Zahl der Regionaldirektionen sowie perspektivisch auf deren Eingliede­
rung in die Staatliche Toto-Lotto GmbH hingewirkt werden.
16.1  Ausgangslage
Das Land ist über die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg
mbH alleiniger Gesellschafter der baden-württembergischen Staatliche Toto-Lot­
to GmbH (Staatliche Toto-Lotto). Gegenstand der Staatliche Toto-Lotto ist ins­
besondere die Durchführung staatlicher Lotterien, von Wetten und Ausspielungen
sowie virtueller Automatenspiele und Online-Casinospiele.
Für die Durchführung der Staatslotterien erhält die Staatliche Toto-Lotto eine
Vergütung, Veranstalter ist das Land. Für den Betrieb der Privatlotterien erhält sie
eine Kostenpauschale. Der Betrieb virtueller Automatenspiele erfolgt auf eigene
Rechnung.
Die Staatliche Toto-Lotto hat sieben hundertprozentige Tochtergesellschaften, die
Regionaldirektionen. Diese werden jeweils in der Rechtsform einer GmbH ge­
führt. Gegenstand der Regionaldirektionen ist die Abwicklung des Spielgeschäfts
sowie die Unterstützung der Staatliche Toto-Lotto bei der Durchführung von
Mitteilung
des Rechnungshofs
Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024
(vgl. Drucksache 18/300)
hier: Beitrag Nr. 16 – Beteiligung des Landes an der Staat­
liche Toto-Lotto GmbH (Kapitel 0620)
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Wett- und Lotteriegeschäften. So sind sie u. a. für die Akquise, die Betreuung und
die Weiterentwicklung des Annahmestellennetzes verantwortlich. Die Regional­
direktionen haben ihren jeweiligen Sitz in
• Stuttgart (Regionaldirektion 1: Stuttgart),
• Schönaich (Regionaldirektion 2: Mitte),
• Heilbronn (Regionaldirektion 3: Nord-Ost),
• Ulm (Regionaldirektion 4: Süd-Ost),
• Stockach (Regionaldirektion 5: Süd),
• Freiburg (Regionaldirektion 6: Süd-West)
• Bruchsal (Regionaldirektion 7: Nord-West).
Zwischen der Staatliche Toto-Lotto und den sieben Regionaldirektionen bestehen
jeweils Geschäftsbesorgungs- und Ergebnisabführungsverträge. Mithin erhält die
Staatliche Toto-Lotto eventuelle positive Betriebsergebnisse oder gleicht mög­
liche negative Betriebsergebnisse der Regionaldirektionen aus.
16.2  Prüfungsergebnisse
Vorgänger der Regionaldirektionen waren die sogenannten Bezirksdirektionen.
Im Jahr 1995 gab es hiervon 26. Bis zum Jahr 2010 wurde deren Anzahl zunächst
auf elf reduziert. Bereits durch diese Reduzierung wurden Einsparungen in nicht
unerheblichem Umfang erzielt. Die aktuelle Vertriebsstruktur mit sieben Regio­
naldirektionen (siehe Abbildung 16-2) besteht seit 2017. Im Jahr 2026 soll ein
neuer Strukturprozess stattfinden.
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Abbildung 16-1: Gebietskarte mit der Flächenaufteilung nach Regionaldirektionen

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Die Geschäftsführungen der Regionaldirektionen sind verpflichtet, die Geschäfte
in Übereinstimmung mit den Beschlüssen und Weisungen der Staatliche Toto-
Lotto zu führen. Insbesondere die jeweiligen Wirtschaftspläne werden von der
Staatliche Toto-Lotto in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen erstellt.
Eine direkt der Geschäftsführung der Staatliche Toto-Lotto unterstellte Abtei­
lungsleitung plant und steuert die Vertriebsaktivitäten über die sieben Regional­
direktionen hinweg. Sie hat u. a. explizit die Gesamtverantwortung für den sta­
tionären Vertrieb der Lotterie-Produkte über sämtliche Annahmestellen sowie für
die unternehmerische Steuerung der Regionaldirektionen.
Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg insgesamt Spieleinsätze von über
1,1 Mrd. € getätigt (online und stationär). Die Regionaldirektionen betreuten Stand
31. Dezember 2024 insgesamt 3.117 Annahmestellen im Land. Schon aufgrund
ihrer unterschiedlichen flächenmäßigen Größe sind sie heterogen. Die Zahl der
von der jeweiligen Regionaldirektion betreuten Annahmestellen divergiert bis
zu 80 %. Auch die Verteilung der potenziellen Spielteilnehmenden (insgesamt
rd. 9,3 Mio.) sowie der Spielgeschäftsumsätze der Annahmestellen jeder Regio­
naldirektion unterscheiden sich stark.
Gleichwohl wurde bisher an der Anzahl sowie an der rechtlichen Selbständigkeit
der Regionaldirektionen festgehalten. Das können wir aufgrund der engen sowie
vielfältigen Verflechtungen zwischen der Staatliche Toto-Lotto und den Regio­
naldirektionen, auch über den Vertrieb hinaus, nicht nachvollziehen. Dies umso
weniger, als Geschäftsbeziehungen der Regionaldirektionen mit Dritten („echte
Außenumsätze“) nur in einem sehr geringen Ausmaß anfallen.
Bereits durch eine Reduzierung könnte zum einen eine bessere Vergleichbarkeit
und mithin eine deutlich effizientere Steuerung der Regionaldirektionen erreicht
werden. Zum anderen könnten dadurch sichtbare Kosteneinsparungen erzielt und
bürokratischer Aufwand vermindert werden, allein z. B. hinsichtlich der sieben
Geschäftsbesorgungs- und Ergebnisabführungsverträge. Auch die zwischen den
Regionaldirektionen und der Staatliche Toto-Lotto bestehenden vielfältigen Leis­
tungsbeziehungen, u. a. bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung, könnten zusam­
mengeführt werden. Unsere Prüfung unter Einbeziehung der relevanten Kennzah­
len hat gezeigt, dass eine Reduzierung auf zwei homogene Tochtergesellschaften
möglich ist. Die Reduzierung könnte gegebenenfalls sukzessive, u. a. abhängig
von der Laufzeit der jeweiligen Geschäftsführungsverträge, vollzogen werden.
Die größten Vorteile lassen sich jedoch voraussichtlich dann erreichen, wenn die
Regionaldirektionen – gegebenenfalls nach einer ersten Reduzierung ihrer An­
zahl – vollständig in die Staatliche Toto-Lotto integriert werden. Durch eine Ein­
gliederung könnten die Doppelstrukturen vollständig entfallen. Dazu zählen z. B.
separate Bankkonten, eigene Buchungskreise, individuelle Wirtschaftsplanungen
Regionaldirektion
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Regionaldirektion
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Abteilungsleitung
Vertrieb & Produktmanagement
Geschäftsführung
Staatliche Toto-Lotto
Abbildung 16-2: Aktuelle Vertriebsstruktur

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sowie getrennte Prüfberichte. Die mit den Doppelstrukturen verbundenen Kosten
ließen sich bei einer Eingliederung im Verhältnis zur reinen Reduzierung der An­
zahl der Regionaldirektionen nochmals deutlich senken. Daneben könnte die Do­
tierung der Geschäftsführungsposten zukünftig an das Gehaltsgefüge der Staat­
liche Toto-Lotto angeglichen werden. Darüber hinaus würde eine einheitliche
Organisation die Transparenz im Unternehmen spürbar erhöhen: Entscheidungs­
wege würden kürzer und klarer, Abstimmungen einfacher und schneller.
16.3  Empfehlung
Das Ministerium für Finanzen sollte darauf hinwirken, die Zahl der Regionaldi­
rektionen von sieben auf zwei zu reduzieren sowie diese zumindest mittelfristig in
die Staatliche Toto-Lotto einzugliedern.
16.4  Stellungnahme des Ministeriums
Das Ministerium für Finanzen hat mitgeteilt, die Empfehlung des Rechnungshofs
in einen bereits angestoßenen Strukturprozess einfließen zu lassen. Dieser Struk­
turprozess stehe unter enger Begleitung und Überwachung des Aufsichtsrats.