DASDING/SWR Medienpartner des Lichterfestivals der Stadtwerke Stuttgart, Stuttgart; Nicht Veranstalter – Verantwortung bei SWR/Stadtwerken
Drucksache 18 / 296
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage der Abg. Uwe Freiherr von Wangenheim und Christian Köhler AfD und Antwort des Staatsministeriums Politische Hass-Parolen auf der DASDING-Bühne beim Stuttgarter Lichterfestival am 11. Juli 2026 Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
- In welcher Eigenschaft waren DASDING beziehungsweise der Südwestrund funk an der Planung und Durchführung des Lichterfestivals der Stadtwerke Stuttgart beteiligt, insbesondere als Veranstalter, Mitveranstalter, Medienpart ner, Sponsor, Kurator oder Betreiber der als „DASDING-Bühne“ bezeichneten Bühne?
- Wer war jeweils für die Auswahl, Beauftragung und vertragliche Verpflichtung der auf der DASDING-Bühne auftretenden Künstler verantwortlich?
- Welche Kenntnisse liegen ihr darüber vor, nach welchen Kriterien das Musik duo LISÆ für einen Auftritt auf der DASDING-Bühne ausgewählt wurde und inwieweit dem SWR beziehungsweise DASDING politische Äußerungen des Duos gegen die AfD im Vorfeld bekannt waren?
- Welche inhaltlichen, organisatorischen oder rechtlichen Vorgaben enthielten die Vereinbarungen mit den auftretenden Künstlern hinsichtlich politischer Äußerungen, parteipolitischer Betätigung, diskriminierender Äußerungen oder sogenannter Hassrede?
- Welche Kosten entstanden dem SWR beziehungsweise DASDING im Zusam menhang mit der DASDING-Bühne und dem Auftritt von LISÆ, insbesondere in Bezug auf Künstlerhonorare, Technik, Bühnenbetrieb, Personal, Werbung und sonstige Leistungen?
- Wurde der Auftritt von LISÆ vollständig oder teilweise vom SWR beziehungs weise von DASDING aufgezeichnet, übertragen, gestreamt oder über Internet- angebote und soziale Netzwerke verbreitet? Eingegangen: 20.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026 Drucksache 18 / 296 20.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 296 2 7. Welche Beschwerden, Eingaben oder sonstigen Reaktionen sind nach ihrer Kenntnis wegen dieses Vorgangs beim SWR, beim Rundfunkrat, bei ihr oder anderen öffentlichen Stellen eingegangen und welche Prüfungen wurden darauf hin eingeleitet? 8. Wie bewertet sie unter Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit und der Pro grammautonomie des SWR den Umstand, dass auf einer öffentlich als DAS DING-Bühne ausgewiesenen Bühne die Parole „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ von dem Musikerduo angestimmt und über einen längeren Zeitraum skandiert wurde, insbesondere im Hinblick auf die im SWR-Staatsvertrag verankerten Grundsätze der Objektivität, Überparteilichkeit, und angemessenen Berücksich tigung unterschiedlicher Auffassungen? 14.7.2026 von Wangenheim, Köhler AfD Begründung Am 11. Juli 2026 fand in Stuttgart das jährliche Lichterfestival statt. Dabei kam es zu einem Eklat, als das Musikerduo „LISÆ“ auf der Bühne des Radiosenders DASDING die Hass-Parole „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ skandierte, wie auch die Junge Freiheit unter Berufung auf Videos in den sozialen Medien am 14. Juli in dem Artikel „Von der SWR-Bühne ertönt: Ganz Stuttgart hasst die AfD“ berichtet. Dies ist insofern brisant und von öffentlichem Interesse, als der SWR als öffent lich-rechtliche Rundfunkanstalt verpflichtet ist, für die Einhaltung der Grundsätze der Objektivität, Überparteilichkeit und journalistischen Fairness zu sorgen. Die Kleine Anfrage möchte daher klären, welche Stellen verantwortlich für den Auftritt des Duos LISÆ sind und inwieweit Beschwerden beim SWR oder bei der Landesregierung bisher eingereicht wurden. Antwort Mit Schreiben vom 7. August 2026 Nr. STM54-340-50/1/2 beantwortet das Staats ministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
- In welcher Eigenschaft waren DASDING beziehungsweise der Südwestrundfunk an der Planung und Durchführung des Lichterfestivals der Stadtwerke Stuttgart beteiligt, insbesondere als Veranstalter, Mitveranstalter, Medienpartner, Spon sor, Kurator oder Betreiber der als „DASDING-Bühne“ bezeichneten Bühne? DASDING war nach Aussage des Südwestrundfunks (SWR) Medienpartner des Stadtwerke Stuttgart Lichterfestivals am 11. Juli 2026. DASDING beziehungs- weise der SWR seien weder Veranstalter noch Mitveranstalter des Gesamtfestivals gewesen. Die Rolle von DASDING habe insbesondere darin bestanden, gemeinsam mit dem Pop-Büro Stuttgart das Musikprogramm der öffentlich als „DASDING“- Bühne bezeichneten Bühne zusammenzustellen und die Veranstaltung im Rahmen der Medienpartnerschaft kommunikativ zu begleiten. DASDING beziehungsweise der SWR seien nicht Betreiber der Bühne im veranstaltungsrechtlichen oder tech nischen Sinne gewesen. Die Verantwortung für die Durchführung des Festivals, den technischen Bühnenbetrieb und das Hausrecht habe bei den Stadtwerken Stutt gart gelegen. Eine Beteiligung als Sponsor habe nicht bestanden.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 296 3 2. Wer war jeweils für die Auswahl, Beauftragung und vertragliche Verpflichtung der auf der DASDING-Bühne auftretenden Künstler verantwortlich? Die programmliche Auswahl der auf der „DASDING“-Bühne auftretenden Künst ler erfolgte nach Aussage des SWR durch DASDING gemeinsam mit dem Pop- Büro Stuttgart. Dabei seien Vorschläge und Empfehlungen beider Partner berück sichtigt worden. Für die formale Beauftragung und vertragliche Verpflichtung der Künstlerinnen und Künstler für die reine Off-Air-Veranstaltung sei der SWR ver antwortlich gewesen. 3. Welche Kenntnisse liegen ihr darüber vor, nach welchen Kriterien das Musikduo LISÆ für einen Auftritt auf der DASDING-Bühne ausgewählt wurde und in wieweit dem SWR beziehungsweise DASDING politische Äußerungen des Duos gegen die AfD im Vorfeld bekannt waren? Das Duo LISÆ wurde nach Aussage des SWR durch DASDING gemeinsam mit dem Pop-Büro Stuttgart aufgrund seines musikalischen und künstlerischen Profils ausgewählt. Maßgeblich dafür seien die musikalische Qualität, die Relevanz für die junge Zielgruppe, die regionale Verankerung sowie die Zusammenstellung eines vielfältigen Programms mit jungen Künstlern gewesen. Eine Auswahl aufgrund einer parteipolitischen Positionierung des Duos sei nicht erfolgt. Die während des Auftritts skandierte Aussage „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ sei DASDING und dem SWR vorab nicht bekannt gewesen. Sie sei weder angekündigt noch mit DASDING oder dem SWR abgestimmt gewesen. Nach Prüfung des SWR sei die Aussage auch kein Bestandteil eines Songs des Duos gewesen. Etwaige politische Äußerungen der Künstlerinnen außerhalb des gebuchten Auftritts seien nicht Ge genstand der Auswahlentscheidung gewesen. 4. Welche inhaltlichen, organisatorischen oder rechtlichen Vorgaben enthielten die Vereinbarungen mit den auftretenden Künstlern hinsichtlich politischer Äußerungen, parteipolitischer Betätigung, diskriminierender Äußerungen oder sogenannter Hassrede? Die Freiheit von Kunst und Kultur schließt grundsätzlich ein, dass Künstler ihre Auftritte eigenverantwortlich gestalten. Künstler werden bei einer Beauftragung durch den SWR nach dessen Aussage standardmäßig zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der organisatorischen und sicherheitsbezoge nen Vorgaben der Veranstalterin verpflichtet. Eine wortgenaue inhaltliche Vorab nahme oder Freigabe der Live-Auftritte sei nicht vorgesehen gewesen. 5. Welche Kosten entstanden dem SWR beziehungsweise DASDING im Zusam menhang mit der DASDING-Bühne und dem Auftritt von LISÆ, insbesondere in Bezug auf Künstlerhonorare, Technik, Bühnenbetrieb, Personal, Werbung und sonstige Leistungen? Dem SWR seien im Zusammenhang mit dem Auftritt von LISÆ lediglich Kosten für das Künstlerhonorar entstanden. Insbesondere die Kosten für Bühne, Technik und das hierfür eingesetzte technische Personal seien vom Veranstalter getragen worden. DASDING sei vor Ort außerdem – wie bei Medienpartnerschaften üblich – mit all gemeinen Marketing- und Promotionsmaßnahmen vertreten gewesen. Diese Maß nahmen hätten sich auf die Medienpartnerschaft und das Angebot von DASDING insgesamt bezogen. Sie seien unabhängig vom Auftritt des Duos LISÆ durchge führt worden und seien daher nicht den auftrittsbezogenen Kosten des Duos zuzu rechnen. 6. Wurde der Auftritt von LISÆ vollständig oder teilweise vom SWR beziehungs weise von DASDING aufgezeichnet, übertragen, gestreamt oder über Interne tangebote und soziale Netzwerke verbreitet? Das Lichterfestival und der Auftritt von LISÆ wurden nach Aussage des SWR von diesem beziehungsweise von DASDING weder im Hörfunk noch im Fernsehen übertragen. Es habe auch kein Livestream des Auftritts durch den SWR oder DAS DING im Internet stattgefunden. Der Auftritt sei durch den SWR beziehungsweise
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 296 4 DASDING nicht aufgezeichnet worden. Aufnahmen, die von Besuchern, anderen Medien oder Dritten angefertigt und veröffentlicht wurden, seien vom SWR weder beauftragt noch über seine Angebote verbreitet worden. 7. Welche Beschwerden, Eingaben oder sonstigen Reaktionen sind nach ihrer Kenntnis wegen dieses Vorgangs beim SWR, beim Rundfunkrat, bei ihr oder anderen öffentlichen Stellen eingegangen und welche Prüfungen wurden dar aufhin eingeleitet? Beim SWR sind nach dessen Aussage bislang vereinzelte Anfragen und Beschwer den u. a. aus dem Kreis von Mandatsträgern der AfD zu der Veranstaltung einge gangen, die bereits beantwortet worden seien. Darüber hinaus habe es wenige Pres seanfragen und vereinzelte Instagram-Kommentare auf Accounts von DASDING als Reaktion auf den Auftritt gegeben. Dem Staatsministerium ist zudem eine entsprechende Eingabe, die an den SWR gerichtet war, direkt zur Kenntnis gelangt. 8. Wie bewertet sie unter Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit und der Pro grammautonomie des SWR den Umstand, dass auf einer öffentlich als DAS DING-Bühne ausgewiesenen Bühne die Parole „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ von dem Musikerduo angestimmt und über einen längeren Zeitraum skandiert wurde, insbesondere im Hinblick auf die im SWR-Staatsvertrag verankerten Grundsätze der Objektivität, Überparteilichkeit, und angemessenen Berück sichtigung unterschiedlicher Auffassungen? Rundfunkfreiheit und Programmautonomie schützen öffentlich-rechtliche Sender, wie den SWR, vor staatlicher Einflussnahme, garantieren journalistische Unabhän gigkeit und sichern die Vielfalt der Meinungen. Aufgrund der gebotenen Staats ferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden die Sender selbst, welche Themen, Sendungen oder Formate sie ins Programm nehmen bzw. welche künstle rischen Angebote sie auch für Off-Air-Veranstaltungen auswählen. Die Landesregierung führt – im Wechsel mit der Landesregierung von Rheinland- Pfalz – die Rechtsaufsicht über den SWR, § 37 Absatz 1 des SWR-Staatsvertrags (SWR-StV). Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Staatsferne des Rund funks führen die Landesregierungen aber nur eine reine Rechtsmäßigkeitskontrolle durch. Die Rechtsaufsicht ist aber subsidiär und darf gemäß § 37 Absatz 2 SWR-StV erst tätig werden, wenn die zuständigen Organe des SWR die ihnen obliegenden Pflich ten in angemessener Frist nicht oder nicht hinreichend erfüllen. Die Einlegung und Behandlung von Programmbeschwerden sind in § 11 SWR- StV geregelt. Demnach hat jede Person das Recht, sich mit einer Beschwerde an den SWR zu wenden (§ 11 Absatz 1 SWR-StV). Hilft die Intendantin oder der Intendant einer Programmbeschwerde nicht ab, so kann die beschwerdeführen de Person den Rundfunkrat anrufen und die Beratung der Beschwerde verlangen (§ 11 Absatz 2 SWR-StV). In Vertretung Hoogvliet Staatssekretär