---
title: "DASDING/SWR Medienpartner des Lichterfestivals der Stadtwerke Stuttgart, Stuttgart; Nicht Veranstalter – Verantwortung bei SWR/Stadtwerken"
sdDatePublished: "2026-08-12T09:13:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/644380/5d33ca70db71d492ecdfb5d07288b1a5/18_0296_D.pdf"
topics:
  - name: "television"
    identifier: "medtop:20000051"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
  - "Stuttgart"
  - "Rhineland-Palatinate"
---


DASDING/SWR Medienpartner des Lichterfestivals der Stadtwerke Stuttgart, Stuttgart; Nicht Veranstalter – Verantwortung bei SWR/Stadtwerken

Drucksache 18 / 296

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Kleine Anfrage
der Abg. Uwe Freiherr von Wangenheim und
Christian Köhler AfD
und
Antwort
des Staatsministeriums
Politische Hass-Parolen auf der DASDING-Bühne beim
Stuttgarter Lichterfestival am 11. Juli 2026
Kleine Anfrage
Wir fragen die Landesregierung:
1.	In welcher Eigenschaft waren DASDING beziehungsweise der Südwestrund­
funk an der Planung und Durchführung des Lichterfestivals der Stadtwerke
Stuttgart beteiligt, insbesondere als Veranstalter, Mitveranstalter, Medienpart­
ner, Sponsor, Kurator oder Betreiber der als „DASDING-Bühne“ bezeichneten
Bühne?
2. Wer war jeweils für die Auswahl, Beauftragung und vertragliche Verpflichtung
der auf der DASDING-Bühne auftretenden Künstler verantwortlich?
3.	Welche Kenntnisse liegen ihr darüber vor, nach welchen Kriterien das Musik­
duo LISÆ für einen Auftritt auf der DASDING-Bühne ausgewählt wurde und
inwieweit dem SWR beziehungsweise DASDING politische Äußerungen des
Duos gegen die AfD im Vorfeld bekannt waren?
4.	Welche inhaltlichen, organisatorischen oder rechtlichen Vorgaben enthielten
die Vereinbarungen mit den auftretenden Künstlern hinsichtlich politischer
Äußerungen, parteipolitischer Betätigung, diskriminierender Äußerungen oder
sogenannter Hassrede?
5.	Welche Kosten entstanden dem SWR beziehungsweise DASDING im Zusam­
menhang mit der DASDING-Bühne und dem Auftritt von LISÆ, insbesondere
in Bezug auf Künstlerhonorare, Technik, Bühnenbetrieb, Personal, Werbung
und sonstige Leistungen?
6.	Wurde der Auftritt von LISÆ vollständig oder teilweise vom SWR beziehungs­
weise von DASDING aufgezeichnet, übertragen, gestreamt oder über Internet-
angebote und soziale Netzwerke verbreitet?
Eingegangen: 20.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026
Drucksache 18 / 296
20.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 296
2
7.	Welche Beschwerden, Eingaben oder sonstigen Reaktionen sind nach ihrer
Kenntnis wegen dieses Vorgangs beim SWR, beim Rundfunkrat, bei ihr oder
anderen öffentlichen Stellen eingegangen und welche Prüfungen wurden darauf­
hin eingeleitet?
8.	Wie bewertet sie unter Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit und der Pro­
grammautonomie des SWR den Umstand, dass auf einer öffentlich als DAS­
DING-Bühne ausgewiesenen Bühne die Parole „Ganz Stuttgart hasst die AfD“
von dem Musikerduo angestimmt und über einen längeren Zeitraum skandiert
wurde, insbesondere im Hinblick auf die im SWR-Staatsvertrag verankerten
Grundsätze der Objektivität, Überparteilichkeit, und angemessenen Berücksich­
tigung unterschiedlicher Auffassungen?
14.7.2026
von Wangenheim, Köhler AfD
Begründung
Am 11. Juli 2026 fand in Stuttgart das jährliche Lichterfestival statt. Dabei kam
es zu einem Eklat, als das Musikerduo „LISÆ“ auf der Bühne des Radiosenders
DASDING die Hass-Parole „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ skandierte, wie auch
die Junge Freiheit unter Berufung auf Videos in den sozialen Medien am 14. Juli in
dem Artikel „Von der SWR-Bühne ertönt: Ganz Stuttgart hasst die AfD“ berichtet.
Dies ist insofern brisant und von öffentlichem Interesse, als der SWR als öffent­
lich-rechtliche Rundfunkanstalt verpflichtet ist, für die Einhaltung der Grundsätze
der Objektivität, Überparteilichkeit und journalistischen Fairness zu sorgen.
Die Kleine Anfrage möchte daher klären, welche Stellen verantwortlich für den
Auftritt des Duos LISÆ sind und inwieweit Beschwerden beim SWR oder bei der
Landesregierung bisher eingereicht wurden.
Antwort
Mit Schreiben vom 7. August 2026 Nr. STM54-340-50/1/2 beantwortet das Staats­
ministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
1.	In welcher Eigenschaft waren DASDING beziehungsweise der Südwestrundfunk
an der Planung und Durchführung des Lichterfestivals der Stadtwerke Stuttgart
beteiligt, insbesondere als Veranstalter, Mitveranstalter, Medienpartner, Spon­
sor, Kurator oder Betreiber der als „DASDING-Bühne“ bezeichneten Bühne?
DASDING war nach Aussage des Südwestrundfunks (SWR) Medienpartner des
Stadtwerke Stuttgart Lichterfestivals am 11. Juli 2026. DASDING beziehungs-
weise der SWR seien weder Veranstalter noch Mitveranstalter des Gesamtfestivals
gewesen. Die Rolle von DASDING habe insbesondere darin bestanden, gemeinsam
mit dem Pop-Büro Stuttgart das Musikprogramm der öffentlich als „DASDING“-
Bühne bezeichneten Bühne zusammenzustellen und die Veranstaltung im Rahmen
der Medienpartnerschaft kommunikativ zu begleiten. DASDING beziehungsweise
der SWR seien nicht Betreiber der Bühne im veranstaltungsrechtlichen oder tech­
nischen Sinne gewesen. Die Verantwortung für die Durchführung des Festivals,
den technischen Bühnenbetrieb und das Hausrecht habe bei den Stadtwerken Stutt­
gart gelegen. Eine Beteiligung als Sponsor habe nicht bestanden.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 296
3
2. Wer war jeweils für die Auswahl, Beauftragung und vertragliche Verpflichtung
der auf der DASDING-Bühne auftretenden Künstler verantwortlich?
Die programmliche Auswahl der auf der „DASDING“-Bühne auftretenden Künst­
ler erfolgte nach Aussage des SWR durch DASDING gemeinsam mit dem Pop-
Büro Stuttgart. Dabei seien Vorschläge und Empfehlungen beider Partner berück­
sichtigt worden. Für die formale Beauftragung und vertragliche Verpflichtung der
Künstlerinnen und Künstler für die reine Off-Air-Veranstaltung sei der SWR ver­
antwortlich gewesen.
3.	Welche Kenntnisse liegen ihr darüber vor, nach welchen Kriterien das Musikduo
LISÆ für einen Auftritt auf der DASDING-Bühne ausgewählt wurde und in­
wieweit dem SWR beziehungsweise DASDING politische Äußerungen des Duos
gegen die AfD im Vorfeld bekannt waren?
Das Duo LISÆ wurde nach Aussage des SWR durch DASDING gemeinsam mit
dem Pop-Büro Stuttgart aufgrund seines musikalischen und künstlerischen Profils
ausgewählt. Maßgeblich dafür seien die musikalische Qualität, die Relevanz für die
junge Zielgruppe, die regionale Verankerung sowie die Zusammenstellung eines
vielfältigen Programms mit jungen Künstlern gewesen. Eine Auswahl aufgrund
einer parteipolitischen Positionierung des Duos sei nicht erfolgt. Die während
des Auftritts skandierte Aussage „Ganz Stuttgart hasst die AfD“ sei DASDING
und dem SWR vorab nicht bekannt gewesen. Sie sei weder angekündigt noch mit
DASDING oder dem SWR abgestimmt gewesen. Nach Prüfung des SWR sei die
Aussage auch kein Bestandteil eines Songs des Duos gewesen. Etwaige politische
Äußerungen der Künstlerinnen außerhalb des gebuchten Auftritts seien nicht Ge­
genstand der Auswahlentscheidung gewesen.
4.	Welche inhaltlichen, organisatorischen oder rechtlichen Vorgaben enthielten
die Vereinbarungen mit den auftretenden Künstlern hinsichtlich politischer
Äußerungen, parteipolitischer Betätigung, diskriminierender Äußerungen oder
sogenannter Hassrede?
Die Freiheit von Kunst und Kultur schließt grundsätzlich ein, dass Künstler ihre
Auftritte eigenverantwortlich gestalten. Künstler werden bei einer Beauftragung
durch den SWR nach dessen Aussage standardmäßig zur Einhaltung der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen sowie der organisatorischen und sicherheitsbezoge­
nen Vorgaben der Veranstalterin verpflichtet. Eine wortgenaue inhaltliche Vorab­
nahme oder Freigabe der Live-Auftritte sei nicht vorgesehen gewesen.
5.	Welche Kosten entstanden dem SWR beziehungsweise DASDING im Zusam­
menhang mit der DASDING-Bühne und dem Auftritt von LISÆ, insbesondere in
Bezug auf Künstlerhonorare, Technik, Bühnenbetrieb, Personal, Werbung und
sonstige Leistungen?
Dem SWR seien im Zusammenhang mit dem Auftritt von LISÆ lediglich Kosten
für das Künstlerhonorar entstanden. Insbesondere die Kosten für Bühne, Technik
und das hierfür eingesetzte technische Personal seien vom Veranstalter getragen
worden.
DASDING sei vor Ort außerdem – wie bei Medienpartnerschaften üblich – mit all­
gemeinen Marketing- und Promotionsmaßnahmen vertreten gewesen. Diese Maß­
nahmen hätten sich auf die Medienpartnerschaft und das Angebot von DASDING
insgesamt bezogen. Sie seien unabhängig vom Auftritt des Duos LISÆ durchge­
führt worden und seien daher nicht den auftrittsbezogenen Kosten des Duos zuzu­
rechnen.
6.	Wurde der Auftritt von LISÆ vollständig oder teilweise vom SWR beziehungs­
weise von DASDING aufgezeichnet, übertragen, gestreamt oder über Interne­
tangebote und soziale Netzwerke verbreitet?
Das Lichterfestival und der Auftritt von LISÆ wurden nach Aussage des SWR von
diesem beziehungsweise von DASDING weder im Hörfunk noch im Fernsehen
übertragen. Es habe auch kein Livestream des Auftritts durch den SWR oder DAS­
DING im Internet stattgefunden. Der Auftritt sei durch den SWR beziehungsweise

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 296
4
DASDING nicht aufgezeichnet worden. Aufnahmen, die von Besuchern, anderen
Medien oder Dritten angefertigt und veröffentlicht wurden, seien vom SWR weder
beauftragt noch über seine Angebote verbreitet worden.
7.	Welche Beschwerden, Eingaben oder sonstigen Reaktionen sind nach ihrer
Kenntnis wegen dieses Vorgangs beim SWR, beim Rundfunkrat, bei ihr oder
anderen öffentlichen Stellen eingegangen und welche Prüfungen wurden dar­
aufhin eingeleitet?
Beim SWR sind nach dessen Aussage bislang vereinzelte Anfragen und Beschwer­
den u. a. aus dem Kreis von Mandatsträgern der AfD zu der Veranstaltung einge­
gangen, die bereits beantwortet worden seien. Darüber hinaus habe es wenige Pres­
seanfragen und vereinzelte Instagram-Kommentare auf Accounts von DASDING
als Reaktion auf den Auftritt gegeben.
Dem Staatsministerium ist zudem eine entsprechende Eingabe, die an den SWR
gerichtet war, direkt zur Kenntnis gelangt.
8.	Wie bewertet sie unter Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit und der Pro­
grammautonomie des SWR den Umstand, dass auf einer öffentlich als DAS­
DING-Bühne ausgewiesenen Bühne die Parole „Ganz Stuttgart hasst die AfD“
von dem Musikerduo angestimmt und über einen längeren Zeitraum skandiert
wurde, insbesondere im Hinblick auf die im SWR-Staatsvertrag verankerten
Grundsätze der Objektivität, Überparteilichkeit, und angemessenen Berück­
sichtigung unterschiedlicher Auffassungen?
Rundfunkfreiheit und Programmautonomie schützen öffentlich-rechtliche Sender,
wie den SWR, vor staatlicher Einflussnahme, garantieren journalistische Unabhän­
gigkeit und sichern die Vielfalt der Meinungen. Aufgrund der gebotenen Staats­
ferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden die Sender selbst, welche
Themen, Sendungen oder Formate sie ins Programm nehmen bzw. welche künstle­
rischen Angebote sie auch für Off-Air-Veranstaltungen auswählen.
Die Landesregierung führt – im Wechsel mit der Landesregierung von Rheinland-
Pfalz – die Rechtsaufsicht über den SWR, § 37 Absatz 1 des SWR-Staatsvertrags
(SWR-StV). Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Staatsferne des Rund­
funks führen die Landesregierungen aber nur eine reine Rechtsmäßigkeitskontrolle
durch.
Die Rechtsaufsicht ist aber subsidiär und darf gemäß § 37 Absatz 2 SWR-StV erst
tätig werden, wenn die zuständigen Organe des SWR die ihnen obliegenden Pflich­
ten in angemessener Frist nicht oder nicht hinreichend erfüllen.
Die Einlegung und Behandlung von Programmbeschwerden sind in § 11 SWR-
StV geregelt. Demnach hat jede Person das Recht, sich mit einer Beschwerde an
den SWR zu wenden (§ 11 Absatz 1 SWR-StV). Hilft die Intendantin oder der
Intendant einer Programmbeschwerde nicht ab, so kann die beschwerdeführen­
de Person den Rundfunkrat anrufen und die Beratung der Beschwerde verlangen
(§ 11 Absatz 2 SWR-StV).
In Vertretung
Hoogvliet
Staatssekretär