33-jähriger türkischer Tatverdächtiger tötet 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin in Offenburg, Händelstraße; Tatverdächtiger nahm sich danach das Leben.
Drucksache 18 / 267
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage der Abg. Chris Hegel und Andreas Grammel AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration Tötungsdelikt durch einen Türken in Offenburg Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
- Welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse liegen zu dem Vorfall am Montag, dem 6. Juli 2026, in der Händelstraße in Offenburg derzeit vor (insbesondere zu den genauen Tatumständen, dem Tathergang, der Herkunft der beiden sichergestellten Schusswaffen und der Vorgeschichte der Bezie hung)?
- Welche Straftatbestände sieht die zuständige Polizeidienststelle bzw. die Staats anwaltschaft durch den 33-jährigen türkischen Tatverdächtigen als verwirklicht an?
- Welche Erkenntnisse liegen zu Vorstrafen, früheren oder aktuellen Ermittlungs verfahren oder sonstigen behördlichen Auffälligkeiten des 33-jährigen türki schen Tatverdächtigen vor (bitte detailliert angeben)?
- Seit welchem Datum hielt sich der türkische Tatverdächtige in der Bundes- republik Deutschland und in Baden-Württemberg auf?
- Welche aufenthaltsrechtliche Historie bzw. welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatte der türkische Tatverdächtige zuletzt inne (bitte detailliert nach Datum der jeweiligen Antragstellung, erteiltem oder abgelehnten Aufenthalts status sowie den jeweiligen Gründen aufschlüsseln)?
- Welche konkreten Abschiebungs- oder Rückführungsmaßnahmen wurden vor der Tat in Bezug auf den türkischen Tatverdächtigen unternommen (bitte nach Datum und Art der jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln und dabei insbesondere angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen diese nicht erfolg reich waren)?
- Welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wurden der Familie der getöte ten 36-jährigen Ukrainerin bislang zugesagt oder gewährt (bitte detailliert nach Datum der Bereitstellung und Art der Maßnahme aufschlüsseln)? Eingegangen: 12.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Drucksache 18 / 267 12.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 267 2 8. Wer trägt die Kosten für die noch ausstehende Bestattung des türkischen Tat verdächtigen bzw. wurde die Familie oder wurden Erben bereits zur Kosten übernahme aufgefordert ? 9. In welcher Höhe sind öffentliche Mittel (beispielsweise über das Sozialamt des Landkreises Ortenaukreis) für die Bestattung des türkischen Tatverdächtigen vorgesehen oder bereits bewilligt worden, falls die Familie nicht zahlungsfähig oder nicht erreichbar ist? 10. Plant die Landesregierung angesichts dieses Tötungsdelikts spezifische Maß nahmen, um der Migrantengewalt in Baden-Württemberg wirksam zu begeg nen (bitte Art und Umfang der Maßnahmen detailliert darlegen)? 8.7.2026 Hegel, Grammel AfD Begründung Gemäß Polizeimeldungen und Presseberichterstattung soll ein 33-jähriger poli zeibekannter Türke am Morgen des 6. Juli 2026 in der Händelstraße in Offen burg seine 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin mehrfach angeschossen und sich anschließend selbst getötet haben (siehe unter anderem Presseportal Polizeiprä sidium Offenburg vom 6. Juli 2026: POL-OG: Offenburg – Größerer Polizeiein satz 5. Nachtragsmeldung Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg). Die Geschädigte erlag ihren Verletzungen im Krankenhaus. Diese Kleine Anfrage soll die Hintergründe der Tat beleuchten und insbesondere erforschen, welche Maßnahmen die Landesregierung unternimmt, um die Bevölkerung Baden-Württembergs vor Migrantenkriminalität wirksam zu schützen. Antwort Mit Schreiben vom 4. August 2026 Nr. JUMRIII-E-410-188/7/7 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa sowie dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt:
- Welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse liegen zu dem Vorfall am Montag, dem 6. Juli 2026, in der Händelstraße in Offenburg derzeit vor (insbesondere zu den genauen Tatumständen, dem Tathergang, der Herkunft der beiden sichergestellten Schusswaffen und der Vorgeschichte der Beziehung)? Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen traf die Geschädigte am Morgen des 6. Juli 2026 gegen 8 Uhr vor ihrem Wohnanwesen auf den späteren Täter und Beschuldigten, der ihr mit einer illegalen Schusswaffe mehrfach in den Oberkörper schoss. Die Geschädigte erlag trotz Reanimationsmaßnahmen noch am selben Vor mittag im Ortenau Klinikum in Offenburg ihren Verletzungen. Der Beschuldigte nahm sich unmittelbar nach der Tat durch einen Kopfschuss selbst das Leben. In seinem in Tatortnähe abgestellten Fahrzeug wurden eine weitere illegale Schusswaffe sowie Munition sichergestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte sich der Beschuldigte nicht mit der Trennung von der Geschädigten im November 2024 abfinden. Er hatte sie im April 2024 kennengelernt und nach dem Ende der Beziehung weiterhin den persönlichen und medialen Kontakt zu ihr gesucht. Die Tatumstände, der Tatablauf sowie die Herkunft der sichergestellten Schusswaffen sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 267 3 2. Welche Straftatbestände sieht die zuständige Polizeidienststelle bzw. die Staats anwaltschaft durch den 33-jährigen türkischen Tatverdächtigen als verwirklicht an? Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlun gen die Straftatbestände des Totschlags bzw. des Mordes, der Nachstellung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz als verwirklicht an. 3. Welche Erkenntnisse liegen zu Vorstrafen, früheren oder aktuellen Ermittlungs verfahren oder sonstigen behördlichen Auffälligkeiten des 33-jährigen türki schen Tatverdächtigen vor (bitte detailliert angeben)? Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft. Seit Juni 2021 wurden gegen ihn mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Körperverlet zungsdelikten, geführt und mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Im November 2025 wurde ein Strafverfahren wegen Nachstellung durch das Amts- gericht Offenburg gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Zum Tat zeitpunkt waren gegen ihn zudem drei weitere Ermittlungsverfahren, unter ande rem wegen Nachstellung, anhängig, in denen die Ermittlungen noch andauerten. 4. Seit welchem Datum hielt sich der türkische Tatverdächtige in der Bundes- republik Deutschland und in Baden-Württemberg auf? Der Tatverdächtige reiste am 29. Juni 2021 erstmals in das Bundesgebiet ein und war seitdem in Baden-Württemberg wohnansässig. 5. Welche aufenthaltsrechtliche Historie bzw. welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatte der türkische Tatverdächtige zuletzt inne (bitte detailliert nach Da tum der jeweiligen Antragstellung, erteiltem oder abgelehnten Aufenthaltsstatus sowie den jeweiligen Gründen aufschlüsseln)? Der Tatverdächtige stellte am 30. Juni 2021 einen Asylantrag und war ab 1. Juli 2021 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Am 12. Dezember 2023 wurde dem Tatverdächtigen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flücht lingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz a. F. zuerkannt. Der Tatverdächtige ist seit 17. April 2024 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz. 6. Welche konkreten Abschiebungs- oder Rückführungsmaßnahmen wurden vor der Tat in Bezug auf den türkischen Tatverdächtigen unternommen (bitte nach Datum und Art der jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln und dabei insbeson dere angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen diese nicht erfolgreich waren)? Da der Betroffene zu keinem Zeitpunkt seines Aufenthalts vollziehbar ausreise pflichtig war, war die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nicht mög lich. 7. Welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wurden der Familie der getöteten 36-jährigen Ukrainerin bislang zugesagt oder gewährt (bitte detailliert nach Datum der Bereitstellung und Art der Maßnahme aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 267 4 8. Wer trägt die Kosten für die noch ausstehende Bestattung des türkischen Tatver dächtigen bzw. wurde die Familie oder wurden Erben bereits zur Kostenüber nahme aufgefordert? 9. In welcher Höhe sind öffentliche Mittel (beispielsweise über das Sozialamt des Landkreises Ortenaukreis) für die Bestattung des türkischen Tatverdächtigen vorgesehen oder bereits bewilligt worden, falls die Familie nicht zahlungsfähig oder nicht erreichbar ist? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant wortet. Zur Tragung der Bestattungskosten sind nach bürgerlichem Recht in erster Linie die Erben (§ 1968 BGB) verpflichtet, nach ihnen der Unterhaltsverpflichtete (§ 1615 Absatz 2 BGB). § 31 Absatz 1 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (Be stattG BW) in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BestattG BW regelt die Bestattungssorgepflicht der Angehörigen und legt die Reihenfolge der Verpflich teten fest. Sofern den Bestattungspflichtigen die Tragung der Bestattungskosten finanziell nicht zugemutet werden kann, werden die erforderlichen Bestattungskosten durch den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger nach § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetz buch übernommen. Maßgeblich ist, was für eine würdige, den örtlichen Verhältnis sen entsprechende, einfache Bestattung aufgewendet werden muss. Örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, bei welchem sich die verstorbene Person im Sozialhilfebezug befunden hat, ansonsten der des Sterbeortes. In Ba den-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise Träger der Sozialhilfe. Sie üben diese Aufgabe als weisungsfreie Pflichtaufgabe aus. Ob und wer Bestattungskosten übernommen hat oder übernehmen muss sowie inwieweit eine Bestattungskosten beihilfe beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger geltend gemacht worden ist, verschließt sich daher der Kenntnis der Landesregierung. 10. Plant die Landesregierung angesichts dieses Tötungsdelikts spezifische Maß nahmen, um der Migrantengewalt in Baden-Württemberg wirksam zu begeg nen (bitte Art und Umfang der Maßnahmen detailliert darlegen)? Mit der landesweiten Konzeption zur Erkennung und Bearbeitung von erwach senen Mehrfach- und Intensivtätern (MIT-BW) richtet die Polizei Baden-Würt temberg ihr Augenmerk im Besonderen auf erwachsene Täterinnen und Täter, die durch eine Vielzahl von Straftaten auffallen. Entsprechende Personen sollen früh zeitig erkannt und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt werden. Straftaten im öffentlichen Raum, vor allem Gewaltdelikte, werden hier besonders gewichtet. Der Sonderstab Gefährliche Ausländer im Ministerium der Justiz und für Migra tion betreibt bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern sowie Ausländern, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, ein ausländerrechtliches Fallmanage ment, da aufgrund grundrechtlicher Schutzpflichten zugunsten der Bevölkerung und aufgrund des speziellen bundesgesetzlichen Ausländerrechts als Gefahren- abwehrrecht ein über die polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen hinaus- gehender Handlungsbedarf besteht. In diesem Rahmen initiiert und koordiniert er die für die Schaffung der Voraussetzungen zur Aufenthaltsbeendigung erforderli chen Maßnahmen. Ziel ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und mittels Schnittstellen- optimierung eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu erreichen. Bei Ausländern, die nicht zeitnah abgeschoben werden können, unternimmt der Sonderstab alles, um ausländerrechtliche Sanktionen im Inland zu verhängen. Zum 1. Januar 2020 wurden Regionale Sonderstäbe bei allen