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title: "33-jähriger türkischer Tatverdächtiger tötet 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin in Offenburg, Händelstraße; Tatverdächtiger nahm sich danach das Leben."
sdDatePublished: "2026-08-12T07:20:00Z"
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  - name: "crime"
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  - "Baden-Württemberg"
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33-jähriger türkischer Tatverdächtiger tötet 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin in Offenburg, Händelstraße; Tatverdächtiger nahm sich danach das Leben.

Drucksache 18 / 267

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Kleine Anfrage
der Abg. Chris Hegel und Andreas Grammel AfD
und
Antwort
des Ministeriums der Justiz und für Migration
Tötungsdelikt durch einen Türken in Offenburg
Kleine Anfrage
Wir fragen die Landesregierung:
1.	Welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse liegen zu dem
Vorfall am Montag, dem 6. Juli 2026, in der Händelstraße in Offenburg derzeit
vor (insbesondere zu den genauen Tatumständen, dem Tathergang, der Herkunft
der beiden sichergestellten Schusswaffen und der Vorgeschichte der Bezie­
hung)?
2. Welche Straftatbestände sieht die zuständige Polizeidienststelle bzw. die Staats­
anwaltschaft durch den 33-jährigen türkischen Tatverdächtigen als verwirklicht
an?
3. Welche Erkenntnisse liegen zu Vorstrafen, früheren oder aktuellen Ermittlungs­
verfahren oder sonstigen behördlichen Auffälligkeiten des 33-jährigen türki­
schen Tatverdächtigen vor (bitte detailliert angeben)?
4. Seit welchem Datum hielt sich der türkische Tatverdächtige in der Bundes-
republik Deutschland und in Baden-Württemberg auf?
5. Welche aufenthaltsrechtliche Historie bzw. welchen aufenthaltsrechtlichen
Status hatte der türkische Tatverdächtige zuletzt inne (bitte detailliert nach
Datum der jeweiligen Antragstellung, erteiltem oder abgelehnten Aufenthalts­
status sowie den jeweiligen Gründen aufschlüsseln)?
6. Welche konkreten Abschiebungs- oder Rückführungsmaßnahmen wurden vor
der Tat in Bezug auf den türkischen Tatverdächtigen unternommen (bitte nach
Datum und Art der jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln und dabei insbesondere
angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen diese nicht erfolg­
reich waren)?
7. Welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wurden der Familie der getöte­
ten 36-jährigen Ukrainerin bislang zugesagt oder gewährt (bitte detailliert nach
Datum der Bereitstellung und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Eingegangen: 12.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026
Drucksache 18 / 267
12.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 267
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  8. Wer trägt die Kosten für die noch ausstehende Bestattung des türkischen Tat­
verdächtigen bzw. wurde die Familie oder wurden Erben bereits zur Kosten­
übernahme aufgefordert ?
  9. In welcher Höhe sind öffentliche Mittel (beispielsweise über das Sozialamt des
Landkreises Ortenaukreis) für die Bestattung des türkischen Tatverdächtigen
vorgesehen oder bereits bewilligt worden, falls die Familie nicht zahlungsfähig
oder nicht erreichbar ist?
10. Plant die Landesregierung angesichts dieses Tötungsdelikts spezifische Maß­
nahmen, um der Migrantengewalt in Baden-Württemberg wirksam zu begeg­
nen (bitte Art und Umfang der Maßnahmen detailliert darlegen)?
8.7.2026
Hegel, Grammel AfD
Begründung
Gemäß Polizeimeldungen und Presseberichterstattung soll ein 33-jähriger poli­
zeibekannter Türke am Morgen des 6. Juli 2026 in der Händelstraße in Offen­
burg seine 36-jährige ukrainische Ex-Partnerin mehrfach angeschossen und sich
anschließend selbst getötet haben (siehe unter anderem Presseportal Polizeiprä­
sidium Offenburg vom 6. Juli 2026: POL-OG: Offenburg – Größerer Polizeiein­
satz 5. Nachtragsmeldung Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft
Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg). Die Geschädigte erlag ihren
Verletzungen im Krankenhaus. Diese Kleine Anfrage soll die Hintergründe der Tat
beleuchten und insbesondere erforschen, welche Maßnahmen die Landesregierung
unternimmt, um die Bevölkerung Baden-Württembergs vor Migrantenkriminalität
wirksam zu schützen.
Antwort
Mit Schreiben vom 4. August 2026 Nr. JUMRIII-E-410-188/7/7 beantwortet das
Ministerium der Justiz und für Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium
des Inneren, für Digitalisierung und Europa sowie dem Ministerium für Soziales,
Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse liegen zu dem
Vorfall am Montag, dem 6. Juli 2026, in der Händelstraße in Offenburg derzeit
vor (insbesondere zu den genauen Tatumständen, dem Tathergang, der Herkunft
der beiden sichergestellten Schusswaffen und der Vorgeschichte der Beziehung)?
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen traf die Geschädigte am Morgen
des 6. Juli 2026 gegen 8 Uhr vor ihrem Wohnanwesen auf den späteren Täter und
Beschuldigten, der ihr mit einer illegalen Schusswaffe mehrfach in den Oberkörper
schoss. Die Geschädigte erlag trotz Reanimationsmaßnahmen noch am selben Vor­
mittag im Ortenau Klinikum in Offenburg ihren Verletzungen. Der Beschuldigte
nahm sich unmittelbar nach der Tat durch einen Kopfschuss selbst das Leben.
In seinem in Tatortnähe abgestellten Fahrzeug wurden eine weitere illegale
Schusswaffe sowie Munition sichergestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte
sich der Beschuldigte nicht mit der Trennung von der Geschädigten im November
2024 abfinden. Er hatte sie im April 2024 kennengelernt und nach dem Ende der
Beziehung weiterhin den persönlichen und medialen Kontakt zu ihr gesucht. Die
Tatumstände, der Tatablauf sowie die Herkunft der sichergestellten Schusswaffen
sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.

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2. Welche Straftatbestände sieht die zuständige Polizeidienststelle bzw. die Staats­
anwaltschaft durch den 33-jährigen türkischen Tatverdächtigen als verwirklicht
an?
Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlun­
gen die Straftatbestände des Totschlags bzw. des Mordes, der Nachstellung sowie
Verstöße gegen das Waffengesetz als verwirklicht an.
3. Welche Erkenntnisse liegen zu Vorstrafen, früheren oder aktuellen Ermittlungs­
verfahren oder sonstigen behördlichen Auffälligkeiten des 33-jährigen türki­
schen Tatverdächtigen vor (bitte detailliert angeben)?
Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft. Seit Juni 2021 wurden
gegen ihn mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Körperverlet­
zungsdelikten, geführt und mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Im
November 2025 wurde ein Strafverfahren wegen Nachstellung durch das Amts-
gericht Offenburg gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Zum Tat­
zeitpunkt waren gegen ihn zudem drei weitere Ermittlungsverfahren, unter ande­
rem wegen Nachstellung, anhängig, in denen die Ermittlungen noch andauerten.
4. Seit welchem Datum hielt sich der türkische Tatverdächtige in der Bundes-
republik Deutschland und in Baden-Württemberg auf?
Der Tatverdächtige reiste am 29. Juni 2021 erstmals in das Bundesgebiet ein und
war seitdem in Baden-Württemberg wohnansässig.
5. Welche aufenthaltsrechtliche Historie bzw. welchen aufenthaltsrechtlichen
Status hatte der türkische Tatverdächtige zuletzt inne (bitte detailliert nach Da­
tum der jeweiligen Antragstellung, erteiltem oder abgelehnten Aufenthaltsstatus
sowie den jeweiligen Gründen aufschlüsseln)?
Der Tatverdächtige stellte am 30. Juni 2021 einen Asylantrag und war ab 1. Juli
2021 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Am 12. Dezember 2023 wurde dem
Tatverdächtigen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flücht­
lingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 Asylgesetz a. F. zuerkannt. Der Tatverdächtige
ist seit 17. April 2024 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2
Aufenthaltsgesetz.
6. Welche konkreten Abschiebungs- oder Rückführungsmaßnahmen wurden vor
der Tat in Bezug auf den türkischen Tatverdächtigen unternommen (bitte nach
Datum und Art der jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln und dabei insbeson­
dere angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen diese nicht
erfolgreich waren)?
Da der Betroffene zu keinem Zeitpunkt seines Aufenthalts vollziehbar ausreise­
pflichtig war, war die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nicht mög­
lich.
7. Welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen wurden der Familie der getöteten
36-jährigen Ukrainerin bislang zugesagt oder gewährt (bitte detailliert nach
Datum der Bereitstellung und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.

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8. Wer trägt die Kosten für die noch ausstehende Bestattung des türkischen Tatver­
dächtigen bzw. wurde die Familie oder wurden Erben bereits zur Kostenüber­
nahme aufgefordert?
9. In welcher Höhe sind öffentliche Mittel (beispielsweise über das Sozialamt des
Landkreises Ortenaukreis) für die Bestattung des türkischen Tatverdächtigen
vorgesehen oder bereits bewilligt worden, falls die Familie nicht zahlungsfähig
oder nicht erreichbar ist?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.
Zur Tragung der Bestattungskosten sind nach bürgerlichem Recht in erster
Linie die Erben (§ 1968 BGB) verpflichtet, nach ihnen der Unterhaltsverpflichtete
(§ 1615 Absatz 2 BGB). § 31 Absatz 1 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (Be­
stattG BW) in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BestattG BW regelt die
Bestattungssorgepflicht der Angehörigen und legt die Reihenfolge der Verpflich­
teten fest.
Sofern den Bestattungspflichtigen die Tragung der Bestattungskosten finanziell
nicht zugemutet werden kann, werden die erforderlichen Bestattungskosten durch
den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger nach § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetz­
buch übernommen. Maßgeblich ist, was für eine würdige, den örtlichen Verhältnis­
sen entsprechende, einfache Bestattung aufgewendet werden muss.
Örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, bei welchem sich die verstorbene
Person im Sozialhilfebezug befunden hat, ansonsten der des Sterbeortes. In Ba­
den-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise Träger der Sozialhilfe. Sie üben
diese Aufgabe als weisungsfreie Pflichtaufgabe aus. Ob und wer Bestattungskosten
übernommen hat oder übernehmen muss sowie inwieweit eine Bestattungskosten­
beihilfe beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger geltend gemacht worden ist,
verschließt sich daher der Kenntnis der Landesregierung.
10. Plant die Landesregierung angesichts dieses Tötungsdelikts spezifische Maß­
nahmen, um der Migrantengewalt in Baden-Württemberg wirksam zu begeg­
nen (bitte Art und Umfang der Maßnahmen detailliert darlegen)?
Mit der landesweiten Konzeption zur Erkennung und Bearbeitung von erwach­
senen Mehrfach- und Intensivtätern (MIT-BW) richtet die Polizei Baden-Würt­
temberg ihr Augenmerk im Besonderen auf erwachsene Täterinnen und Täter, die
durch eine Vielzahl von Straftaten auffallen. Entsprechende Personen sollen früh­
zeitig erkannt und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt
werden. Straftaten im öffentlichen Raum, vor allem Gewaltdelikte, werden hier
besonders gewichtet.
Der Sonderstab Gefährliche Ausländer im Ministerium der Justiz und für Migra­
tion betreibt bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern sowie Ausländern,
die die Sicherheit unseres Landes gefährden, ein ausländerrechtliches Fallmanage­
ment, da aufgrund grundrechtlicher Schutzpflichten zugunsten der Bevölkerung
und aufgrund des speziellen bundesgesetzlichen Ausländerrechts als Gefahren-
abwehrrecht ein über die polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen hinaus-
gehender Handlungsbedarf besteht. In diesem Rahmen initiiert und koordiniert er
die für die Schaffung der Voraussetzungen zur Aufenthaltsbeendigung erforderli­
chen Maßnahmen.
Ziel ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und mittels Schnittstellen-
optimierung eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen
Verfahren zu erreichen. Bei Ausländern, die nicht zeitnah abgeschoben werden
können, unternimmt der Sonderstab alles, um ausländerrechtliche Sanktionen im
Inland zu verhängen. Zum 1. Januar 2020 wurden Regionale Sonderstäbe bei allen