Axel Klett Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) BMWE; Vorrang für Netzausbau und Speicher statt Abregelung
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Axel Klett”
Netzanschlusspaket: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau (EnWG-Novelle)
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Axel Klett (R008166) am 12.08.2026
Beschreibung: Der Entwurf (BMWE-Referentenentwurf vom 13.01.2026, Kabinettsbeschluss 29.07.2026) ändert das Netzanschluss- und Energiewirtschaftsrecht: unter anderem neue Verfahren und Qualitätskriterien für Netzanschlussbegehren sowie Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen. Ziel der Interessenvertretung ist, im weiteren Gesetzgebungsverfahren praxistaugliche und investitionssichere Netzanschlussregeln ohne zusätzliche Kostenbelastung für Erneuerbare-Energien-Projekte zu erreichen sowie den Vorrang für Netzausbau und Speicher statt Abregelung zu verankern (Forderungen der Initiative SOS-EEG, sos-eeg.de).
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Netzanschlusspaket) Datum des Referentenentwurfs: 13.01.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
EnWG 2005 [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Netzanschlusspaket) Datum des Referentenentwurfs: 13.01.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]