Stadt Lörrach passt Kita-Gebühren in Lörrach an; +max 30% Erhöhung ab 1. Sep 2026
Kitagebühren | Stadt Lörrach
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Ab September 2026 passen die Kitas in Lörrach die Elternbeiträge an einen einheitlichen Stundensatz an. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Umstellung.
Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 die einheitlichen Stundensätze beschlossen, um die Beiträge aller Kindertagesstätten in Lörrach anzugleichen. Ziel ist eine vergleichbare und transparente Gebührenstruktur.
Künftig unterscheiden sich die Betreuungsentgelte für die Eltern nur noch durch:
den Umfang der wöchentlichen Betreuungszeit und
die jährlichen Betreuungstage der jeweiligen Kindertagesstätte.
Die Umstellung beginnt zum 1. September 2026.
Jede Kindertagesstätte legt in Absprache mit der Stadt Lörrach fest, in welchen Schritten sie ihre Gebühren anpasst. Spätestens zum Kindergartenjahr 2027
2028 sollen in allen Lörracher Kindertagesstätten einheitliche Stundensätze gelten.
So wird der monatliche Elternbeitrag berechnet
Der Elternbeitrag richtet sich nach einem einheitlichen Stundensatz. Daraus wird der monatliche Beitrag in mehreren Schritten berechnet.
Schritt 1: Beitrag pro Betreuungstag berechnen
Stundensatz × durchschnittliche tägliche Betreuungszeit = Beitrag pro Tag
Schritt 2: Zahl der Öffnungstage der Einrichtung ermitteln
250 Arbeitstage − Schließtage der Einrichtung = Öffnungstage pro Jahr
Beitrag pro Tag × Öffnungstage pro Jahr = Beitrag pro Jahr
Der Jahresbeitrag wird auf die Monate verteilt, in denen der Träger Beiträge erhebt.
Jahresbeitrag ÷ 11 oder 12 Monate = monatlicher Elternbeitrag
Der berechnete Monatsbeitrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet.
Bestehende Ermäßigungen (zum Beispiel Geschwisterermäßigungen) bleiben zunächst unverändert bestehen.
Häufige Fragen zur Anpassung der Kitagebühren
für Kinder unter drei Jahren (U3): 3,26 Euro pro Betreuungsstunde
für Kinder ab drei Jahren (Ü3): 1,63 Euro pro Betreuungsstunde
die Anzahl der Öffnungstage der Kindertagesstätte im Jahr.
der Zeitpunkt der letzten Beitragserhöhung
Ergibt sich eine Beitragsreduzierung, wird diese zum September 2026 komplett umgesetzt.
Die erste Erhöhung ist mit maximal +30 Prozent im Vergleich zum bisherigen Betreuungsentgelt festgesetzt. Sie ist ab 1. September 2026 gültig.
Weitere eventuell erforderliche Anpassungen erfolgen einrichtungsspezifisch zum Januar oder März 2027.
Die nächste Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgt im September 2027.
Eine weitere um 4 Prozent ist für den September 2028 zum Start ins Kindergartenjahr 2028