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title: "Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet"
sdDatePublished: "2026-08-12T15:39:00Z"
source: "https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099324/download_pdf"
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  - "Sachsen"
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Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Ihre Ansprechpartnerin
Annegret Fischer
Durchwahl
Telefon +49 351 564 50021
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12.08.2026
Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot
wegen Niedrigwasser der Elbe
Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte
auf der Straße werden vorübergehend erleichtert
Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht
wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert
deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche
Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und
feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen
der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht.
Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Wer
Lieferketten verlässlich halten will, darf nicht warten, bis es zu Engpässen
kommt. Die Niedrigwasserlage wird voraussichtlich weiter anhalten.
Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für
Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern.
Sachsen steht dazu fortlaufend im Austausch mit der Logistikbranche und
hält die Lage genau im Blick.«
Die Ausnahme gilt für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie
für Lkw mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des
Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar
damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum-
und Schwertransporte. Wer in ein anderes Bundesland fährt, muss die
dort geltenden Regeln beachten; erforderliche Genehmigungen müssen dort
beantragt werden.
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für Infrastruktur und
Landesentwicklung
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