Schweiz führt Passar-System für Einfuhren ab 1. Oktober 2027 ein; Alte e-dec bleibt bis 30. September 2027 nutzbar
Schweiz – System „Passar“ ab dem 1. Oktober 2027 für Einfuhren verpflichtend | NAVIS – the cargo company
Schweiz – System „Passar“ ab dem 1. Oktober 2027 für Einfuhren verpflichtend
Die Schweiz hat ihr neues Zollsystem namens „Passar“ einführt, das die alten Systeme NCTS und e-dec ersetzt. Für den Exportbereich ist dieses bereits vollständig umgestellt.
Für Einfuhranmeldungen läuft seit dem 2. Quartal 2026 ein Pilotbetrieb, wobei das alte e-dec-Einfuhrsystem bis zum 30. September 2027 weiterhin genutzt werden kann. Ab dem 1. Oktober 2027 ist die Nutzung von „Passar“ für alle Einfuhranmeldungen verpflichtend . Dies betrifft sowohl Schweizer als auch ausländische Transportunternehmen.
So bereitet man sich auf die Digitalisierung des Schweizer Zolls vor:
- Das Unternehmen im BAZG-ePortal registrieren
Man schließt die einmalige Registrierung als BAZG-Geschäftspartner ab und wählt die für die jeweilige Tätigkeiten relevanten Rollen aus – in der Regel Fracht und
oder Transport . Diese Registrierung ist erforderlich, um die digitalen Dienste von Passar nutzen zu können.
Die Geschäftspartner-ID (BP-ID) ist die Kennung Ihres Unternehmens für die digitalen Dienste der BAZG und ersetzt das CSP-Konto im Passar-Importprozess. Bestehende CSP-Konten werden nicht automatisch migriert , daher muss jedes Unternehmen seine eigene ePortal-Registrierung vornehmen. Pro UID
BER-ID darf nur eine BP-ID registriert werden.
BP-ID: Ersatz für das CSP-Konto
- Sicherstellen, dass die Zollsoftware oder der Anbieter Passar unterstützt
Passar ist die BAZG-Plattform für die digitale Abwicklung von Transit-, Ausfuhr- und – schrittweise – Einfuhrverfahren. Für direkte elektronische Anmeldungen benötigen Unternehmen in der Regel eine kompatible Zollabfertigungssoftwarelösung, die über den B2B
API-Kanal angebunden ist – nicht nur einen ePortal-Zugang.
- Kostenlose Activ-App für Transitsendungen auf der Straße nutzen
Fahrer können die MRNs von T1
T2-Transitdokumenten scannen oder eingeben, die Transportanmeldung einreichen und die automatische Aktivierung an teilnehmenden Grenzstellen auslösen. Die App ist kostenlos, erfordert keine Registrierung und gilt derzeit für den Straßentransit – nicht für jede Zollstelle oder jedes Verfahren.