Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Referendartagung Einführung in das Sozialrecht (RRef) Essen; 6 Referendare aus Köln nehmen teil
Ausschreibung einer Referendartagung
Geschäftszeichen: 2227-4.802 (8B)
Referendartagung „Einführung in das Sozialrecht (RRef)“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
In der Zeit vom 03.12.2026 bis 04.12.2026 wird die Referendartagung zum Thema Einführung in das Sozialrecht (RRef), Kennziffer: 26F4298-1 im Tagungshaus: BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH, Wimbertstr. 1, 45239 Essen durchgeführt. An dieser Veranstaltung sollen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln 6 Referendarinnen und Referendare teilnehmen, die aufgeschlossen und interessiert sind, sich im Vorbereitungsdienst bewährt und zu einer Teilnahme bereiterklärt haben.
Besondere Teilnahmevoraussetzung keine
Das ist Ihr Nutzen Sie haben einen Einblick in das breite Anwendungsspektrum des Sozialrechts bekommen. Hierbei sind die verschiedenen Verzahnungen sozialrechtlicher Fragestellungen mit Bereichen des Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrechts deutlich geworden. Daneben konnten Berufschancen im Sozialrecht, nicht zuletzt auch in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen, aufgezeigt werden.
Das erwartet Sie Obwohl das Sozialrecht in der anwaltlichen und auch der gerichtlichen Praxis eine häufige und relevante Materie darstellt, ist es nicht Teil des Pflichtausbildungsprogramms für Referendarinnen und Referendare. Diese Lücke soll durch den zweitätigen Einführungskurs teilweise geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund richtet er sich ausdrücklich an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit und ohne sozialrechtliche Vorkenntnisse. Anhand griffiger Fälle – und unter Einbeziehung der vorhandenen allgemeinen juristischen Kenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – werden einzelne Kernmaterien des Sozialrechts vorgestellt. Hierbei werden, auch im Rahmen kleinerer Fallübungen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zu den bekannteren Rechtsmaterien des Zivil- Arbeits- und Verwaltungsrechts deutlich. Schließlich erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch einen Einblick sowohl in Fragen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens der Sozialgerichtsbarkeit NRW als auch in die konkrete richterliche Tätigkeit einer Sozialrichterin/eines Sozialrichters. Die Referierenden sind sowohl erfahrene Richterinnen und Richter als auch aus ihrer Sicht berichtende Proberichterinnen und Proberichter der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.
Die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernimmt die Justizakademie. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Tagungszeit wird voll auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
Die Meldung zur Teilnahme an der Tagung ist verbindlich und kann nur ausnahmsweise aus zwingenden Gründen zurückgenommen werden.
Referendarinnen oder Referendare, die bereits an einer Referendartagung teilgenommen haben, können nur dann berücksichtigt werden, wenn keine sonstigen Bewerbungen vorliegen. Ihre Bewerbung wird daher aller Voraussicht nach keine Erfolgsaussicht haben.
Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Tagungsplätze ist von Bedeutung, in welchem Ausbildungsabschnitt sich die Referendarin/der Referendar befindet; ferner kann eine etwaige frühere erfolglose Bewerbung berücksichtigt werden. Hilfsweise entscheidet das Los.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Tagungsplatz erhalten, werden ca. 3 - 4 Wochen vor Beginn der Tagung benachrichtigt. Die Tagungsunterlagen erhalten die Teilnehmer unmittelbar von der Justizakademie.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten hat, kann davon ausgehen, dass er leider nicht berücksichtigt werden konnte und gegebenenfalls nur noch im Nachrückverfahren zum Zuge kommen kann. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen können schriftliche Absagen nicht erteilt werden.
Interessenten werden gebeten, sich mittels eines Vordrucks, den Sie im Internet unter http://www.olg-koeln.nrw.de unter dem Punkt: Aufgaben/Referendarabteilung finden, bis zum 10.10.2026 bei der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts zu melden. Eine Übersendung des Vordruckes per E-Mail ist an folgende Adresse möglich: referendare@olg-koeln.nrw.de".
Köln, 11.08.2026 Im Auftrag Dr. Schaeffer-Lubitz