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title: "Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Referendartagung Einführung in das Sozialrecht (RRef) Essen; 6 Referendare aus Köln nehmen teil"
sdDatePublished: "2026-08-12T11:54:00Z"
source: "https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/referendarabteilung/002_aktuelles/003_zw_aktuelles/003_fortbildung_tagung/004_zt_ref_tagung_sozialrecht/001_ausschreibung_sozialrecht.pdf"
topics:
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
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Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Referendartagung Einführung in das Sozialrecht (RRef) Essen; 6 Referendare aus Köln nehmen teil

Ausschreibung einer Referendartagung

Geschäftszeichen:
2227-4.802 (8B)

Referendartagung „Einführung in das Sozialrecht (RRef)“ der Justizakademie
des Landes Nordrhein-Westfalen

In der Zeit vom 03.12.2026 bis 04.12.2026 wird die Referendartagung zum Thema
Einführung in das Sozialrecht (RRef), Kennziffer: 26F4298-1 im Tagungshaus:
BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH,
Wimbertstr. 1, 45239 Essen durchgeführt. An dieser Veranstaltung sollen aus dem
Oberlandesgerichtsbezirk Köln 6 Referendarinnen und Referendare teilnehmen, die
aufgeschlossen und interessiert sind, sich im Vorbereitungsdienst bewährt und zu
einer Teilnahme bereiterklärt haben.

Besondere Teilnahmevoraussetzung
keine

Das ist Ihr Nutzen
Sie haben einen Einblick in das breite Anwendungsspektrum des Sozialrechts
bekommen. Hierbei sind die verschiedenen Verzahnungen sozialrechtlicher
Fragestellungen mit Bereichen des Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrechts deutlich
geworden. Daneben konnten Berufschancen im Sozialrecht, nicht zuletzt auch in der
Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen, aufgezeigt werden.

Das erwartet Sie
Obwohl das Sozialrecht in der anwaltlichen und auch der gerichtlichen Praxis eine
häufige
und
relevante
Materie
darstellt,
ist
es
nicht
Teil
des
Pflichtausbildungsprogramms für Referendarinnen und Referendare. Diese Lücke soll
durch den zweitätigen Einführungskurs teilweise geschlossen werden. Vor diesem
Hintergrund
richtet
er
sich
ausdrücklich
an
Rechtsreferendarinnen
und
Rechtsreferendare mit und ohne sozialrechtliche Vorkenntnisse. Anhand griffiger Fälle
– und unter Einbeziehung der vorhandenen allgemeinen juristischen Kenntnisse der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer – werden einzelne Kernmaterien des Sozialrechts
vorgestellt.
Hierbei
werden,
auch
im
Rahmen
kleinerer
Fallübungen,
Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zu den bekannteren Rechtsmaterien des Zivil-
Arbeits- und Verwaltungsrechts deutlich. Schließlich erlangen die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer auch einen Einblick sowohl in Fragen des Bewerbungs- und
Auswahlverfahrens der Sozialgerichtsbarkeit NRW als auch in die konkrete richterliche
Tätigkeit einer Sozialrichterin/eines Sozialrichters.
Die Referierenden sind sowohl erfahrene Richterinnen und Richter als auch aus ihrer
Sicht berichtende Proberichterinnen und Proberichter der nordrhein-westfälischen
Sozialgerichtsbarkeit.
Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.

Die Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernimmt
die Justizakademie.
Reisekosten werden nicht erstattet.
Die Tagungszeit wird voll auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Die Meldung zur Teilnahme an der Tagung ist verbindlich und kann nur
ausnahmsweise aus zwingenden Gründen zurückgenommen werden.

Referendarinnen oder Referendare, die bereits an einer Referendartagung
teilgenommen haben, können nur dann berücksichtigt werden, wenn keine sonstigen
Bewerbungen vorliegen. Ihre Bewerbung wird daher aller Voraussicht nach keine
Erfolgsaussicht haben.

Bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Tagungsplätze ist von Bedeutung, in
welchem Ausbildungsabschnitt sich die Referendarin/der Referendar befindet; ferner
kann eine etwaige frühere erfolglose Bewerbung berücksichtigt werden. Hilfsweise
entscheidet das Los.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Tagungsplatz erhalten, werden ca.
3 - 4 Wochen vor Beginn der Tagung benachrichtigt.
Die Tagungsunterlagen erhalten die Teilnehmer unmittelbar von der Justizakademie.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten hat, kann davon ausgehen, dass
er leider nicht berücksichtigt werden konnte und gegebenenfalls nur noch im
Nachrückverfahren zum Zuge kommen kann. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen
können schriftliche Absagen nicht erteilt werden.

Interessenten werden gebeten, sich mittels eines Vordrucks, den Sie im Internet unter
http://www.olg-koeln.nrw.de
unter dem Punkt: Aufgaben/Referendarabteilung finden, bis zum 10.10.2026 bei der
Referendarabteilung des Oberlandesgerichts zu melden.
Eine Übersendung des Vordruckes per E-Mail ist an folgende Adresse möglich:
referendare@olg-koeln.nrw.de".

Köln, 11.08.2026
Im Auftrag
Dr. Schaeffer-Lubitz