Gesundheitsamt Bremen; Online-Meldeportal für Rattenbefall in Grohn (Furtstraße/Hermann-Fortmann-Straße); Meldungen an zuständige Stellen weitergeleitet

Vermerk

Antwortschreiben – Beiratsanfrage der CDU-Fraktion zur Müllsituation Vegesack-Grohn

1.) Welche Erkenntnisse liegen bezüglich des Themas Vermüllung und nicht fachgerechter Entsorgung im Ortsteil Grohn vor? Es gibt vereinzelte Orte, an denen sich in unregelmäßigen Abständen Ablagerungen in ver- gleichsweise geringem Ausmaß wiederholen (Bereich Netto/Musikschule (Friedrich-Humbert- Straße), Hermann-Fortmann-Straße Ecke Hermann-Wegener-Straße). Eine aktuell regelmäßige Zweckentfremdung findet beim öffentlichen Abfallbehälter an der Ecke Furtstraße/Hermann- Fortmann-Straße statt, wo wiederholt Beistellungen von bspw. Hausmüll vorgefunden werden. Ansonsten ist der Ortsteil Grohn derzeit in Bezug auf Meldungen/Abräumungen illegaler Ablage- rungen durch DBS im stadtweiten Vergleich unauffällig.

2.) Welche Erkenntnisse liegen insbesondere im Bereich Friedrichsdorfer Straße (Nähe Furtstraße) vor? In der jüngeren Vergangenheit waren wiederholt Ablagerungen auf einem privaten Industriegrund- stück Höhe Friedrichsdorfer Straße / Furtstraße im Fokus der DBS. Nach Ansprache an den Ei- gentümer wurde die Ablagerungen jeweils beseitigt. In der Hiddigwardener Straße gab es zudem Müll auf einem privaten Grundstück, der ebenfalls beseitigt wurde. 2026 ist der Bereich für DBS bislang unauffällig. Zum öffentlichen Abfallbehälter Ecke Furtstraße/Hermann-Fortmann-Straße siehe Punkt 1.

3.) Wie wird der aus Vermüllung resultierende Schädlingsbefall mit Ratten und Kakerlaken in diesem Bereich bewertet? Dem Gesundheitsamt liegen derzeit keine expliziten Meldungen über einen Rattenbefall im Ortsteil Grohn beziehungsweise im Bereich Friedrichsdorfer Straße / Nähe Furtstraße vor. Aus hygienisch-fachlicher Sicht ist zu unterscheiden zwischen allgemeiner Vermüllung bezie- hungsweise Sperrmüllablagerungen und Abfällen, die als Nahrungsquelle für Schädlinge geeignet sind. Sperrmüll oder sonstige nicht-organische Ablagerungen ziehen Ratten nicht bereits als sol- che an. Ein erhöhtes Risiko entsteht insbesondere dann, wenn Lebensmittelreste, offen zugängli- che organische Abfälle, nicht ordnungsgemäß verschlossene Müllbehälter oder sonstige Nah- rungsquellen vorhanden sind. Solche Bedingungen können Rattenvorkommen begünstigen oder bestehende Populationen stabilisieren. Für einen Befall mit Kakerlaken besteht keine Meldepflicht und dem Gesundheitsamt liegen keine Informationen über einen Befall mit Kakerlaken im Ortsteil Grohn beziehungsweise im Bereich Friedrichsdorfer Straße / Nähe Furtstraße vor. Ein Kakerlakenbefall ist demgegenüber in der Regel vorrangig als gebäudebezogenes Problem zu bewerten. Kakerlaken treten typischerweise in Innenräumen, Kellern, Küchen, Müllräumen, Ver- sorgungsschächten oder sonstigen baulich begünstigten Bereichen auf. Allgemeine Vermüllung oder Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum sind hierfür nicht der typische Ausgangspunkt.

4.) Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen, um bekannte Probleme anzugehen?

  • 2 -

Mit Inkrafttreten der Bremer Rattenbekämpfungsverordnung im Oktober 2025 wurde durch das Gesundheitsamt Bremen ein Online-Meldeportal eingerichtet. Über dieses Portal können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Einrichtungen einen festgestellten Rattenbefall melden. Eingehende Meldungen werden durch das Gesundheitsamt erfasst und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten an die für die betroffene Liegenschaft beziehungsweise den betroffenen Bereich zuständigen Stellen weitergeleitet. Dies können je nach Einzelfall beispielsweise Grundstücksei- gentümerinnen und Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen, öffentliche Stellen oder andere zuständige Bereiche sein. Eine operative Schädlingsbekämpfung durch das Gesundheitsamt selbst findet nicht statt. Die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen obliegt den jeweils verantwortlichen Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise den für die betroffene Fläche zuständigen Stellen. Das Ge- sundheitsamt übernimmt hierbei insbesondere die hygienisch-fachliche Bewertung, die Erfassung entsprechender Meldungen und die Weiterleitung an die zuständigen Verantwortlichen. Wahrgenommene illegale Ablagerungen werden von DBS innerhalb weniger Werktage abgeräumt. Stichprobenartig werden in den Ablagerungen zudem nach Verursacherhinweisen gesucht und Ordnungswidrigkeits-Anzeigen geschrieben.