Jugendhilfeausschuss Vegesack beschließt Umsetzung der Einrichtungsstandards im Sozialzentrum 1; Zwei Vollzeitäquivalente ab 2027

Musterbriefkopf

SASJI, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen An den Beirat Vegesack Auskunft erteilt Stamer Bahnhofstraße 28-31 (Dienstgebäude) 28195 Bremen (Barrierefreier Zugang) Tel.: 0421 361 E-Mail: Internet: www.soziales.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen – bitte bei Antwort angeben 400/006-03-01-43082/2025-139684/2026- 998578/2026 Bremen, 03.07.2026 Beschluss zum AWO-Jugendhaus Vegesack Guten Tag, vielen Dank für die Übersendung Ihres Beschlusses zum AWO-Jugendhaus in Vegesack vom 28.05.2026. Der Jugendhilfeausschuss hat am 11. Juni 2026 einstimmig die Umsetzung der Einrichtungsstandards im Sozialzentrum 1 gemäß Vorlage beschlossen. Nach diesem Vorschlag wird das Jugendhaus Vegesack ab dem 01.01.2027 mit zwei Vollzeitäquivalenten ausgestattet werden. Dass im Vier-Augen-Prinzip gearbeitet werden sollte, ist dabei in den Einrichtungsstandards als Qualitätskriterium hinterlegt. Die besondere Situation des Jugendhauses Vegesack ist im Rahmen der Planungskonferenzen thematisiert worden mit der Perspektive, zusätzliche Personalressourcen über eine Projektförderung zu realisieren. Über Projektförderungen wird dezentral im Sozialzentrumsbereich entschieden, unter breiter Beteiligung an den Planungsprozessen, die der Jugendhilfeausschuss ebenfalls am 11. Juni 2026 beschlossen hat: TOP 9 Planungsprozesse der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.pdf Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stamer Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Referat 22 - Kinder- und Jugendförderung Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung finden Sie unter der Telefonnummer 115 sowie unter www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de