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title: "Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Neuanmeldung; An Beschwerdegegnerin zur Abklärung zurückverwiesen"
sdDatePublished: "2026-08-12T06:10:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail/14734/"
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  - "St. Gallen"
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Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Neuanmeldung; An Beschwerdegegnerin zur Abklärung zurückverwiesen

IV 2025/266 | 12.08.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 18.06.2026

Entscheid Versicherungsgericht, 18.06.2026 Art. 21 Abs. 4, Art. 43 f. ATSG; Art. 7b, Art. 28 IVG; Art. 87 Abs. 3 IVV. Eintreten auf eine Neuanmeldung. Polydisziplinäre Begutachtung. Der massgebende medizinische Sachverhalt erweist sich in mehrfacher Hinsicht als ungenügend ermittelt. Die Diagnosestellungen und Arbeitsfähigkeitsschätzungen in den Teilgutachten in den Fachdisziplinen Neurologie, Rheumatologie, Neuropsychologie und Psychiatrie erfüllen das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht. Die bundesgerichtlichen Voraussetzungen für eine Rückweisung an die Beschwerdegegnerin sind erfüllt, weshalb die Sache zur Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens an diese zurückzuweisen ist. Die Beschwerdegegnerin wird die erforderlichen Abklärungen durchführen, ehe sie neu verfügen wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2026, IV 2025