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title: "Schenja Heibel vorläufige Konkursanzeige Schmerikon, Zürcherstrasse 8, 8716 Schmerikon; Konkurseröffnung am 10.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-12T06:10:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.276.350/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Germany"
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Schenja Heibel vorläufige Konkursanzeige Schmerikon, Zürcherstrasse 8, 8716 Schmerikon; Konkurseröffnung am 10.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Schenja Heibel

Vorläufige Konkursanzeige Schenja Heibel Schuldner Schenja Heibel Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 14.02.1981 Zürcherstrasse 8 8716 Schmerikon Inhaber des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Schenja Heibel, Zürcherstrasse 8, 8716 Schmerikon Datum der Konkurseröffnung: 10.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Schenja Heibel Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 14.02.1981 Zürcherstrasse 8 8716 Schmerikon Inhaber des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Schenja Heibel, Zürcherstrasse 8, 8716 Schmerikon Datum der Konkurseröffnung: 10.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.