Kreisgericht Rheintal wählt Ersatzmitglied der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal; Amt öffentlich ausgeschrieben
Wahlen in die Schlichtungsbehörden
Wahlen in die Schlichtungsbehörden Ersatzwahl eines Mitglieds (Mietervertretung) der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal (Rest der Amtsdauer 2021-2027) Das Kreisgericht wählt gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. a und Art. 28 GerG die Mitglieder der paritätisch aus Vermieter*innen
Pächter*innen zusammengesetzten Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse für eine Amtsdauer von sechs Jahren. Nach dem Rücktritt eines Mietervertreters per sofort aus der für den Gerichtskreis Rheintal zuständigen Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal ist die betreffende Funktion für den Rest der bis 31. Mai 2027 dauernden Amtsdauer in einer Ersatzwahl neu zu besetzen. Das Amt ist öffentlich auszuschreiben. Vor der Wahl sind die sich im Aufgabenbereich der Schlichtungsbehörde betätigenden Vereinigungen anzuhören (Art. 11 der Verordnung über die Schlichtungsbehörden). Wählbar ist, wer stimmfähig ist, womit das Schweizer Bürgerrecht vorausgesetzt ist. Für die Ausübung des Amtes wird zudem Wohnsitz im Gerichtskreis vorausgesetzt (Art. 9 der Verordnung über die Schlichtungsbehörden). Die Tätigkeit als Mitglied der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse ist nebenamtlich. Ihr Umfang richtet sich nach der Geschäftslast. Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Mietrechts sowie die Fähigkeit zur Vermittlung in Streitsachen. Interessentinnen und Interessenten sind gebeten, ihre Kandidatur für die ausgeschriebene Funktion mit einem Lebenslauf sowie einem aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug bis zum 7. September 2026 zuhanden des Präsidenten des Kreisgerichts Rheintal, Dominik Gebert, Rabengasse 2a, Postfach, 9450 Altstätten, einzureichen. Ergänzende Auskünfte erteilt der Präsident der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal, Rechtsanwalt lic.iur. Thomas Hubatka, Altstätten, T 071 755 52 30.