---
title: "KMU - TREUHAND LIMITED, London (UK), Zweigniederlassung Zuzwil Schweiz vorläufige Konkursanzeige; Eröffnung am 10.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-12T06:10:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.276.338/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "business enterprise"
    identifier: "medtop:20000349"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
---


KMU - TREUHAND LIMITED, London (UK), Zweigniederlassung Zuzwil Schweiz vorläufige Konkursanzeige; Eröffnung am 10.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige KMU - TREUHAND LIMITED, London (UK), Zweigniederlassung Zuzwil Schweiz

Vorläufige Konkursanzeige KMU - TREUHAND LIMITED, London (UK), Zweigniederlassung Zuzwil Schweiz Schuldner KMU - TREUHAND LIMITED, London (UK), Zweigniederlassung Zuzwil Schweiz CHE-371.920.884 Herbergstrasse 31c 9524 Zuzwil Datum der Konkurseröffnung: 10.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. KMU - TREUHAND LIMITED, London (UK), Zweigniederlassung Zuzwil Schweiz CHE-371.920.884 Herbergstrasse 31c 9524 Zuzwil Datum der Konkurseröffnung: 10.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.