Der Rat der Stadt Köln beauftragt KVB mit Planung und Bau der P+R-Erweiterung Weiden West; 0,9 Mio. € Verlust, SWK gleicht aus.
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle III/69/690/1
Vorlagen-Nummer 0825/2021 Stand: 28.07.2026 Sachstandsbericht Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West Beschluss:
- Der Rat beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Planung und der bau- lichen Umsetzung der Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West auf rund 1.280 Stellplätze nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu beauftragen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Ratsbeschluss die (Folge-)Kosten der Er- weiterung der P+R Anlage Weiden West mit in den ÖDLA aufgenommen werden. Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. voraussichtlich 0,9 Mio. € ab Mitte 2024 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Dies kann zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird für das Jahr 2025 prognostiziert.
Die KVB AG wird darüber hinaus gebeten zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert werden können, bedarfsgerecht ausreichende Ladepunkte einzurichten und zu prüfen, ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist.
Status
in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: Stand: 28.07.2026 Nachdem der KVB im Januar 2025 der Bescheid über die Genehmigung des vorzeitigen Maß- nahmenbeginns erteilt wurde, erfolgte nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens im Juli 2025 die Beauftragung eines Generalübernehmers. Dieser reichte Ende Februar 2026 den Bauantrag beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln ein. Stand: 14.01.2025 Ein wichtiges verkehrspolitisches Anliegen der Stadt Köln ist es, der steigenden Nachfrage
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nach zusätzlichen B+R-Kapazitäten an der Haltestelle Weiden West nachzukommen. Gegen- wärtig sind sämtliche Fahrradboxen vermietet und es gibt eine lange Warteliste von über 170 Interessierten. Die überdachten Fahrradabstellanlagen sind ausgelastet und es wurden zahl- reiche wild abgestellte Fahrräder gezählt. Die heutigen P+R- bzw. B+R-Anlagen bieten neben den rund 685 PKW-Stellplätzen Abstellmöglichkeiten für rund 105 Fahrräder, aufgeteilt in 35 Fahrradboxen und 72 überdachte Fahrradabstellplätze. Mit dem Gedanken einer Integration der B+R-Anlage in die Parkpalette würde diese im ersten Bauabschnitt weiterhin rd. 805 Pkw- Stellplätze aufweisen. Die gesamte Stellplatzzahl der P+R-Anlage würde damit auf rd. 1.250 Pkw-Stellplätze inklusive von rund 200 Stellplätze für die Elektromobilität aufweisen. Im Jahr 2021 fasste der Rat den Beschluss, die P+R-Anlage in Weiden West durch die Park- palette auf rund 1.280 Pkw-Stellplätze zu vergrößern (vgl. Vorlage 0825/2021). Dies würde durch die Integration der B+R-Anlage um 30 Pkw-Stellplätze unterschritten, schafft auf der an- deren Seite aber ein deutliches Mehrangebot für B+R. Zudem ist eine spätere Aufstockung der Parkpalette - sofern die Verkehrsnachfrage bzw. der Bedarf sich ergeben würde - um wei- tere Stockwerke möglich. Konkret sieht die jetzige Planung von KVB und Stadt vor, dass in einem Teilbereich in der „un- teren Halbebene“ anstatt der bisher dort vorgesehenen 66 Pkw-Stellplätze ca. 130 Fahrradbo- xen und rd. 222 Fahrradabstellplätze hergestellt werden. Zusätzlich sind Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder vorgesehen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit von Ladevorrichtungen für Pedelec-Akkus sowie Reparaturmöglichkeiten noch geprüft. Mit der vorgesehenen Parkpa- lette würde erstmals in Köln eine kombinierte Lösung für gleichzeitiges Kfz- und Fahrradpar- ken an einer Haltestelle „unter einem Dach“ geschaffen. Hierzu befinden sich Stadt Köln und KVB in intensivem Austausch um eine Realisierung zum fortgeschrittenen Planungszeitpunkt der P+R Anlage noch zu ermöglichen. Weitere Informationen sind der Mitteilung 2606/2024 zu entnehmen. Stand: 29.11.2023 Es wird auf den ausführlichen Sachstandsbericht aus 11/2022 verwiesen. Folgende Punkte sind nach Angabe der KVB darüber hinaus zu berücksichtigen: Es ist geplant, insgesamt 200 Stellplätze für die Elektromobilität vorzurüsten. Diese werden voraussichtlich wie folgt über die Parkebenen verteilt: 70 Elektroladeplätze auf Einfahrtsebene 70 Elektroladeplätze auf 1. Ebene 60 Elektroladeplätze auf 2. Ebene Die Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen hat stattgefunden. Momentan finden Bietergesprächen statt. Es ist mit einer Vergabe Anfang Januar 2024 zu rechnen.
Stand: 18.11.2022 Nach dem Ratsbeschluss zur P+R-Parkpalette Weiden-West am 24.06.2021 wurde die Pla- nung aufgenommen. Im Sommer 2022 wurden die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorentwurfsplanung) abgeschlossen.
Im Zuge der bisherigen Planungen wurde ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der im Ratsbeschluss geforderten 1280 Stellplätze gelegt. Die Rigolen auf der bestehenden Anlage erwiesen sich dabei als einschränkender Faktor bei der notwendigen Umplanung der Außenbereiche der Parkpalette. Um trotzdem die notwendige Zahl an Stellplätzen zu errei- chen, wird der 1. Bauabschnitt (BA) mit einem Halbgeschoss höher realisiert. Das Parkhaus wird grundsätzlich so geplant, dass es 2 ggf. im 2. Bauabschnitt um zwei weitere Ebenen auf- gestockt werden kann, wenn hierfür in Zukunft der Bedarf besteht. Das zusätzliche Geschoss wird hierfür aus dem 2. BA in den 1. BA verschoben. Damit ist die erforderliche Summe von 1280 Stellplätzen nach Abschluss des 1.BA beim aktuellen Planungsstand sichergestellt. Das Bauwerk ist so bemessen, dass zukünftig dennoch der 2. BA im Bedarfsfall realisiert werden kann.
Ferner wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit
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der geplanten Verkehrsführung und Positionierung der Schrankenanlagen zu prüfen. Die Er- gebnisse dieser Prüfung wurden in die Planung integriert.
Als herausfordernd gestaltet sich die Versickerung des anfallenden Regenwassers. Hierzu empfiehlt die Fachplanung die Anlage einer unterirdischen Versickerungsanlage unter der Bo- denplatte der Parkpalette. Da es sich um eine komplexe Versickerungsanlage handelt, wird die Hinzuziehung eines Fachplaners empfohlen. Die Einschaltung eines entsprechenden Fachplaners kann aber sinnvollerweise erst erfolgen, wenn im Zuge der Ausführungsplanun- gen die Wechselwirkungen der Gewerke ersichtlicher werden.
Im Zuge der landschaftsarchitektonischen Fachplanung wird die bestehende Fläche der P+R- Anlage neu geplant.
Die Architekten und Fachplaner wurden darüber hinaus damit beauftragt, zu prüfen, ob die Anforderungen aus den Ratsbeschlüssen (PV-Anlage, Ladestationen & Fassadenbegrünung) möglich und umsetzbar sind. Der aktuelle Sachstand zu den genannten Punkten ist wie folgt:
Fassadenbegrünung Der Entwurfsvorschlag der Architekten sieht eine Lamellenfassade mit Fassadenbegrünung vor. Hierzu wurden unter Beachtung der brandschutztechnischen Anforderungen erste Pläne erstellt. Die Lüftungsquerschnitte zur Aufrechterhaltung des Status als offene Parkgarage wer- den eingehalten.
Die Tragstruktur für die Fassadenberankung wird an den vertikal aufgehenden Stützen befes- tigt und ist statisch von den Lamellen entkoppelt. Für die Ausgestaltung der Fassade wurde zusätzlich die Anbringung von Photovoltaikkollektoren geprüft. Diese Option wurde zugunsten der Anbringung der PV-Anlage auf dem Dach verworfen.
In Abstimmung mit dem Fachplaner für Brandschutz ist eine bodengebundene Fassadenbe- grünung vorgesehen. Ferner soll die maximale Höhe der Bepflanzung aus brandschutztechni- schen Gründen auf 13 m begrenzt sein. Der Abstand OK Bepflanzung zu Dach soll mind. 1 m betragen.
Um klimatisch bedingte Schäden (Frost / Hitze) zu verhindern, soll auf den Einsatz von Kübeln verzichtet werden. Der Pflegeaufwand eines bodengebundenen Systems (wie vorgeschlagen) ist im Gegensatz zu einem fassadengebundenen System (mit Kübeln) deutlich geringer. Nichtsdestotrotz sind eine regelmäßige Pflege sowie ein zweijährlicher Rückschnitt notwendig.
Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) Wie oben angesprochen, wurde die Möglichkeit der Platzierung von Photovoltaikkollektoren an der Fassade untersucht. Diese Möglichkeit wurde verworfen, da:
An der Fassade verbleiben, aufgrund der geplanten Bepflanzungselemente, nicht genü- gend Flächen für die Anordnung von Kollektoren.
Die Effizienz und Energiebilanz sind bei der horizontalen Ausrichtung auf dem Dach deut- lich besser als bei einer vertikalen Anordnung an der Fassade.
Daher ist die Ausführung einer möglichen PV-Anlage auf dem Dach vorgesehen, um die größtmögliche Fläche auszunutzen und die bestmögliche Energiegewinnung zu ermöglichen. Für die Befestigung der PV-Anlage kann die Tragkonstruktion des nächsten Geschosses des 2. Bauabschnittes 3 genutzt werden.
Die erneute Errichtung einer Unterkonstruktion für die PV-Anlage würde entfallen. Die stati- sche Berechnung für beide Bauschnitte wird so ausgelegt, dass die PV-Anlage realisiert wer- den kann.
Zur Übernahme der Herstellung und des Betriebes der PV-Anlage werden Vereinbarungen mit der RheinEnergie angestrebt.
Ladestationen
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Im Zuge der bisherigen Planungen wurde die zunehmende Elektromobilität berücksichtigt. Da- her sind für ca. 200 Stellplätze – vorrangig auf der Einfahrtsebene – Ladestationen vorzurüs- ten. Gemeint ist hier die bauliche Vorrüstung vonseiten der KVB. Hierzu zählt die Vorrüstung mit Kabeltrassen, Sicherstellung der Flächen für Ladeboxen bzw. Ladesäulen, Herstellung ei- nes Technikraums etc.
Es werden insgesamt 200 Stellplätze mit Lademöglichkeit vorgesehen. Die Ausgestaltung der Ladestationen ist in Abstimmung mit der RheinEnergie.
Nächste Schritte: Stand: 28.07.2026 Die Bauphase ist unter Vorbehalt einer rechtzeitig erteilten Baugenehmigung durch die Bau- aufsicht der Stadt Köln ab 2026 angesetzt. Die Inbetriebnahme soll 2028 erfolgen. Stand: 14.01.2025 Die Bauphase ist unter Vorbehalt einer rechtzeitig erteilten Baugenehmigung durch die Bau- aufsicht der Stadt Köln ab 2026 angesetzt. Die Inbetriebnahme soll Mitte 2027 erfolgen. Stand: 29.11.2023 Die Bauphase ist unter Vorbehalt einer rechtzeitig erteilten Baugenehmigung durch die Bau- aufsicht der Stadt Köln für 2025 angesetzt. Die Inbetriebnahme soll im 1. Quartal 2026 erfol- gen. Stand: 18.11.2022 Nach jetzigem Planungs- und Kenntnisstand kann voraussichtlich ab Ende 2022 die Aus- schreibungsphase für die weiteren Planungs- und Bauleistung starten.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 06/2027