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title: "Der Rat der Stadt Köln beauftragt KVB mit Planung und Bau der P+R-Erweiterung Weiden West; 0,9 Mio. € Verlust, SWK gleicht aus."
sdDatePublished: "2026-08-12T13:50:00Z"
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Der Rat der Stadt Köln beauftragt KVB mit Planung und Bau der P+R-Erweiterung Weiden West; 0,9 Mio. € Verlust, SWK gleicht aus.

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/69/690/1

Vorlagen-Nummer
0825/2021
Stand: 28.07.2026
Sachstandsbericht
Beschluss zur Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West
Beschluss:

1. Der Rat beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Planung und der bau-
lichen Umsetzung der Erweiterung der P+R-Anlage an der Haltestelle Weiden West auf
rund 1.280 Stellplätze nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) zu
beauftragen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Ratsbeschluss die (Folge-)Kosten der Er-
weiterung der P+R Anlage Weiden West mit in den ÖDLA aufgenommen werden.
Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. voraussichtlich 0,9 Mio. € ab
Mitte 2024 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln
GmbH (SWK) ausgeglichen. Dies kann zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt
durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen.
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird für das Jahr 2025 prognostiziert.

Die KVB AG wird darüber hinaus gebeten
 zusammen mit der RheinEnergie zu prüfen, ob und wie Photovoltaik-Anlagen installiert
werden können,
 bedarfsgerecht ausreichende Ladepunkte einzurichten und
 zu prüfen, ob eine einfache Fassadenbegrünung möglich ist.

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand:
Stand: 28.07.2026
Nachdem der KVB im Januar 2025 der Bescheid über die Genehmigung des vorzeitigen Maß-
nahmenbeginns erteilt wurde, erfolgte nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens
im Juli 2025 die Beauftragung eines Generalübernehmers. Dieser reichte Ende Februar 2026
den Bauantrag beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln ein.
Stand: 14.01.2025
Ein wichtiges verkehrspolitisches Anliegen der Stadt Köln ist es, der steigenden Nachfrage

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nach zusätzlichen B+R-Kapazitäten an der Haltestelle Weiden West nachzukommen. Gegen-
wärtig sind sämtliche Fahrradboxen vermietet und es gibt eine lange Warteliste von über 170
Interessierten. Die überdachten Fahrradabstellanlagen sind ausgelastet und es wurden zahl-
reiche wild abgestellte Fahrräder gezählt. Die heutigen P+R- bzw. B+R-Anlagen bieten neben
den rund 685 PKW-Stellplätzen Abstellmöglichkeiten für rund 105 Fahrräder, aufgeteilt in 35
Fahrradboxen und 72 überdachte Fahrradabstellplätze. Mit dem Gedanken einer Integration
der B+R-Anlage in die Parkpalette würde diese im ersten Bauabschnitt weiterhin rd. 805 Pkw-
Stellplätze aufweisen. Die gesamte Stellplatzzahl der P+R-Anlage würde damit auf rd. 1.250
Pkw-Stellplätze inklusive von rund 200 Stellplätze für die Elektromobilität aufweisen.
Im Jahr 2021 fasste der Rat den Beschluss, die P+R-Anlage in Weiden West durch die Park-
palette auf rund 1.280 Pkw-Stellplätze zu vergrößern (vgl. Vorlage 0825/2021). Dies würde
durch die Integration der B+R-Anlage um 30 Pkw-Stellplätze unterschritten, schafft auf der an-
deren Seite aber ein deutliches Mehrangebot für B+R. Zudem ist eine spätere Aufstockung
der Parkpalette - sofern die Verkehrsnachfrage bzw. der Bedarf sich ergeben würde - um wei-
tere Stockwerke möglich.
Konkret sieht die jetzige Planung von KVB und Stadt vor, dass in einem Teilbereich in der „un-
teren Halbebene“ anstatt der bisher dort vorgesehenen 66 Pkw-Stellplätze ca. 130 Fahrradbo-
xen und rd. 222 Fahrradabstellplätze hergestellt werden. Zusätzlich sind Abstellmöglichkeiten
für Lastenfahrräder vorgesehen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit von Ladevorrichtungen
für Pedelec-Akkus sowie Reparaturmöglichkeiten noch geprüft. Mit der vorgesehenen Parkpa-
lette würde erstmals in Köln eine kombinierte Lösung für gleichzeitiges Kfz- und Fahrradpar-
ken an einer Haltestelle „unter einem Dach“ geschaffen.
Hierzu befinden sich Stadt Köln und KVB in intensivem Austausch um eine Realisierung zum
fortgeschrittenen Planungszeitpunkt der P+R Anlage noch zu ermöglichen.
Weitere Informationen sind der Mitteilung 2606/2024 zu entnehmen.
Stand: 29.11.2023
Es wird auf den ausführlichen Sachstandsbericht aus 11/2022 verwiesen. Folgende Punkte
sind nach Angabe der KVB darüber hinaus zu berücksichtigen:
Es ist geplant, insgesamt 200 Stellplätze für die Elektromobilität vorzurüsten. Diese werden
voraussichtlich wie folgt über die Parkebenen verteilt:

70 Elektroladeplätze auf Einfahrtsebene

70 Elektroladeplätze auf 1. Ebene

60 Elektroladeplätze auf 2. Ebene
Die Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen hat stattgefunden. Momentan finden
Bietergesprächen statt. Es ist mit einer Vergabe Anfang Januar 2024 zu rechnen.

Stand: 18.11.2022
Nach dem Ratsbeschluss zur P+R-Parkpalette Weiden-West am 24.06.2021 wurde die Pla-
nung aufgenommen. Im Sommer 2022 wurden die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung)
und 2 (Vorentwurfsplanung) abgeschlossen.

Im Zuge der bisherigen Planungen wurde ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung
der im Ratsbeschluss geforderten 1280 Stellplätze gelegt. Die Rigolen auf der bestehenden
Anlage erwiesen sich dabei als einschränkender Faktor bei der notwendigen Umplanung der
Außenbereiche der Parkpalette. Um trotzdem die notwendige Zahl an Stellplätzen zu errei-
chen, wird der 1. Bauabschnitt (BA) mit einem Halbgeschoss höher realisiert. Das Parkhaus
wird grundsätzlich so geplant, dass es 2 ggf. im 2. Bauabschnitt um zwei weitere Ebenen auf-
gestockt werden kann, wenn hierfür in Zukunft der Bedarf besteht. Das zusätzliche Geschoss
wird hierfür aus dem 2. BA in den 1. BA verschoben. Damit ist die erforderliche Summe von
1280 Stellplätzen nach Abschluss des 1.BA beim aktuellen Planungsstand sichergestellt. Das
Bauwerk ist so bemessen, dass zukünftig dennoch der 2. BA im Bedarfsfall realisiert werden
kann.

Ferner wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit

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der geplanten Verkehrsführung und Positionierung der Schrankenanlagen zu prüfen. Die Er-
gebnisse dieser Prüfung wurden in die Planung integriert.

Als herausfordernd gestaltet sich die Versickerung des anfallenden Regenwassers. Hierzu
empfiehlt die Fachplanung die Anlage einer unterirdischen Versickerungsanlage unter der Bo-
denplatte der Parkpalette. Da es sich um eine komplexe Versickerungsanlage handelt, wird
die Hinzuziehung eines Fachplaners empfohlen. Die Einschaltung eines entsprechenden
Fachplaners kann aber sinnvollerweise erst erfolgen, wenn im Zuge der Ausführungsplanun-
gen die Wechselwirkungen der Gewerke ersichtlicher werden.

Im Zuge der landschaftsarchitektonischen Fachplanung wird die bestehende Fläche der P+R-
Anlage neu geplant.

Die Architekten und Fachplaner wurden darüber hinaus damit beauftragt, zu prüfen, ob die
Anforderungen aus den Ratsbeschlüssen (PV-Anlage, Ladestationen & Fassadenbegrünung)
möglich und umsetzbar sind. Der aktuelle Sachstand zu den genannten Punkten ist wie folgt:

Fassadenbegrünung
Der Entwurfsvorschlag der Architekten sieht eine Lamellenfassade mit Fassadenbegrünung
vor. Hierzu wurden unter Beachtung der brandschutztechnischen Anforderungen erste Pläne
erstellt. Die Lüftungsquerschnitte zur Aufrechterhaltung des Status als offene Parkgarage wer-
den eingehalten.

Die Tragstruktur für die Fassadenberankung wird an den vertikal aufgehenden Stützen befes-
tigt und ist statisch von den Lamellen entkoppelt. Für die Ausgestaltung der Fassade wurde
zusätzlich die Anbringung von Photovoltaikkollektoren geprüft. Diese Option wurde zugunsten
der Anbringung der PV-Anlage auf dem Dach verworfen.

In Abstimmung mit dem Fachplaner für Brandschutz ist eine bodengebundene Fassadenbe-
grünung vorgesehen. Ferner soll die maximale Höhe der Bepflanzung aus brandschutztechni-
schen Gründen auf 13 m begrenzt sein. Der Abstand OK Bepflanzung zu Dach soll mind. 1 m
betragen.

Um klimatisch bedingte Schäden (Frost / Hitze) zu verhindern, soll auf den Einsatz von Kübeln
verzichtet werden. Der Pflegeaufwand eines bodengebundenen Systems (wie vorgeschlagen)
ist im Gegensatz zu einem fassadengebundenen System (mit Kübeln) deutlich geringer.
Nichtsdestotrotz sind eine regelmäßige Pflege sowie ein zweijährlicher Rückschnitt notwendig.

Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)
Wie oben angesprochen, wurde die Möglichkeit der Platzierung von Photovoltaikkollektoren
an der Fassade untersucht. Diese Möglichkeit wurde verworfen, da:
-
An der Fassade verbleiben, aufgrund der geplanten Bepflanzungselemente, nicht genü-
gend Flächen für die Anordnung von Kollektoren.
-
Die Effizienz und Energiebilanz sind bei der horizontalen Ausrichtung auf dem Dach deut-
lich besser als bei einer vertikalen Anordnung an der Fassade.

Daher ist die Ausführung einer möglichen PV-Anlage auf dem Dach vorgesehen, um die
größtmögliche Fläche auszunutzen und die bestmögliche Energiegewinnung zu ermöglichen.
Für die Befestigung der PV-Anlage kann die Tragkonstruktion des nächsten Geschosses des
2. Bauabschnittes 3 genutzt werden.

Die erneute Errichtung einer Unterkonstruktion für die PV-Anlage würde entfallen. Die stati-
sche Berechnung für beide Bauschnitte wird so ausgelegt, dass die PV-Anlage realisiert wer-
den kann.

Zur Übernahme der Herstellung und des Betriebes der PV-Anlage werden Vereinbarungen mit
der RheinEnergie angestrebt.

Ladestationen

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Im Zuge der bisherigen Planungen wurde die zunehmende Elektromobilität berücksichtigt. Da-
her sind für ca. 200 Stellplätze – vorrangig auf der Einfahrtsebene – Ladestationen vorzurüs-
ten. Gemeint ist hier die bauliche Vorrüstung vonseiten der KVB. Hierzu zählt die Vorrüstung
mit Kabeltrassen, Sicherstellung der Flächen für Ladeboxen bzw. Ladesäulen, Herstellung ei-
nes Technikraums etc.

Es werden insgesamt 200 Stellplätze mit Lademöglichkeit vorgesehen. Die Ausgestaltung der
Ladestationen ist in Abstimmung mit der RheinEnergie.

Nächste Schritte:
Stand: 28.07.2026
Die Bauphase ist unter Vorbehalt einer rechtzeitig erteilten Baugenehmigung durch die Bau-
aufsicht der Stadt Köln ab 2026 angesetzt. Die Inbetriebnahme soll 2028 erfolgen.
Stand: 14.01.2025
Die Bauphase ist unter Vorbehalt einer rechtzeitig erteilten Baugenehmigung durch die Bau-
aufsicht der Stadt Köln ab 2026 angesetzt. Die Inbetriebnahme soll Mitte 2027 erfolgen.
Stand: 29.11.2023
Die Bauphase ist unter Vorbehalt einer rechtzeitig erteilten Baugenehmigung durch die Bau-
aufsicht der Stadt Köln für 2025 angesetzt. Die Inbetriebnahme soll im 1. Quartal 2026 erfol-
gen.
Stand: 18.11.2022
Nach jetzigem Planungs- und Kenntnisstand kann voraussichtlich ab Ende 2022 die Aus-
schreibungsphase für die weiteren Planungs- und Bauleistung starten.

Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
06/2027