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title: "Petentin fordert bindende Dekarbonisierungsstandards für städtische Unternehmen der Stadt Köln; 2035 Klimaneutralität ernsthaft gefährdet"
sdDatePublished: "2026-08-12T13:51:00Z"
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topics:
  - name: "environmental policy"
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  - "Köln"
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Petentin fordert bindende Dekarbonisierungsstandards für städtische Unternehmen der Stadt Köln; 2035 Klimaneutralität ernsthaft gefährdet

Geschäftsführung
Ausschuss für Bürgerbeteiligung,
Anregungen und Beschwerden
Doris Pesch
Telefon:
(0221) 221 26144
E-Mail:
doris.pesch@stadt-koeln.de
Datum:
28.05.2026
Auszug
aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.05.2026
öffentlich
2.1
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Dekarbonisierung der kommunalen
Unternehmen der Stadt Köln, Aktenzeichen 109/25
2502/2025
Die Petentin stellt ihre Eingabe vor und berichtet, dass man in den beiden letzten Jahren fünf
größere kommunale Unternehmen bezüglich ihrer Maßnahmen zur Dekarbonisierung analy-
siert habe. Die Ergebnisse seien anschließend mit den Unternehmen besprochen worden. Es
wurden große Unterschiede festgestellt, betreffend dem Umfang der erhobenen Zahlen und
inwieweit Zahlen erhoben werden. Insbesondere seien folgende Punkte aufgefallen:
Das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln listet einzelne Maßnahmen auf, die die kommuna-
len Unternehmen freiwillig anbieten. Es fehlen konkrete Reduktionspfade. Das bedeutet, wie
viele CO2 Äquivalenze sind bereits konkret eingespart worden und wie sehen die Schritte bis
netto Null aus.
Es werden keine einheitlichen Standards für die Treibhausgasbilanzen eingesetzt. Daher ist
keine Vergleichbarkeit gegeben. Das Monitoring bleibt so eine Art Blackbox.
Es fehlt eine verbindliche kommunale Richtlinie für alle Beteiligungsgesellschaften. Nur so
kann die vom Rat beschlossene Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden.
Die Klimaneutralität bis 2035 sei ein ambitioniertes Ziel. Freiwilligkeit sei kein ausreichender
Plan, um das Ziel zu erreichen. Auf die Eingabe antworte die Verwaltung, dass es „in der Ver-
antwortung der Unternehmen“ liege, ob sie mitmachen.
Die Petentin führt aus, dass bei 40 Beteiligungen nur 11 freiwillig mitmachen. Keins davon
habe einen konkreten Dekarbonisierungsplan bis 2035 veröffentlicht. Wenn die Stadt als Ei-
gentümerin der kommunalen Unternehmen nicht vorgibt, was gemessen wird, wie wolle sie
dann das Gesamtziel 2035 garantieren? Die EU-Berichtspflichten CSRD (Corporate Sustaina-
bility Reporting Directive) und der PCGK (Public Corporate Governance Kodex) mit Einfüh-
rungspflicht bis 2028 seien für ein 2035 Ziel viel zu spät. Sie gibt zu bedenken, dass wer erst
2028 anfängt valide Daten zu liefern, keine Reduktionspfade mehr steuern kann. Die CSRD
der EU sei das gesetzliche Minimum. Damit Köln ihr politisches Ziel Klimaneutral bis 2035 zu
werden erreichen kann, sollte sie als Eigentümerin der kommunalen Unternehmen via Gesell-
schafteranweisung unverzüglich Standards festlegen. Das sei keine Frage des Rechts, son-
dern des politischen Willens. Das müsse jetzt geschehen, denn sonst sei das Ziel der Kli-
maneutralität bis 2035 in großer Gefahr. Die Stadt sollte nicht erst 2035 feststellen, dass das

Ziel nicht erreicht wird, denn dann sei es zu spät gegenzusteuern. Die Petentin fordert des-
halb jetzt eine echte Transparenz und eine aktive Steuerung. Die derzeitige Beschlussvorlage
käme einer Ablehnung ihrer Eingabe gleich. Deshalb bittet sie, diese abzulehnen. Sollte ihre
Anregung aus formalen Gründen so nicht beschlossen werden können, stehe sie gerne für
Gespräche bereit. Abschließend bittet sie eindringlich, die nötigen Rahmenbedingungen dafür
zu schaffen, dass Köln 2035 klimaneutral werden kann.
Frau Bauer, Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, Koordinationsstelle Klima-
schutz, geht zur Vermeidung von Wiederholungen auf zwei wesentliche Punkte der Eingabe
ein: die Verpflichtung und die öffentliche Zugänglichkeit und Bilanzierungsstandards. Beim
Monitoring seien bereits die Unternehmen mit den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der
Stadt Köln abgebildet. Diese können die größten Beiträge zu dem Dekarbonisierungsziel der
Verwaltung und der städtischen Eigentumsunternehmen beitragen und haben die größten
Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die CSRD Richtlinie eingeführt. Die
rechtlichen Möglichkeiten der Stadtverwaltung seien somit ausgeschöpft; die Beteiligungsge-
sellschaften selbst, sind rechtlich eigenverantwortliche Unternehmen mit entscheidungsbefug-
ten Gremien. Man stünde mit diesen im Austausch und weise auf die Ziele und die Be-
schlüsse hin. Einige haben die Dekarbonisierungspfade veröffentlicht, aber nicht alle. Bezüg-
lich der öffentlichen Zugänglichkeit und der Bilanzierungsstandards führt Frau Bauer aus,
dass hieran fortlaufend gearbeitet wird. Für Unternehmen gelte das Greenhouse Gas Proto-
col; für manche gelten auch spezielle Untersystematiken, z.B. für den Aviation-Bereich in
Flughäfen. Es sei nicht einfach aber nicht unmöglich dies alles übereinander zu bekommen.
Deshalb habe man sich vergangenes Jahr an einem Projekt beteiligt des IFO -Institut - Leibniz
Institut, die mit dreißig Kommunen einen gemeinsamen Standard entwickelt haben – den „In-
strumente Kommunaler Klimaschutzarbeit“. Dieser hat zum Ziel, dass zwischen den Kommu-
nen vergleichbar wird, was in der Klimaschutzarbeit geleistet wird und wo noch Lücken beste-
hen. In der dritten der drei Ausbaustufen des Monitorings soll dies veröffentlicht werden. Er-
sichtlich wird dann, wo Köln in bestimmten Bereichen gegenüber anderen Kommunen steht;
welche besonderen Stärken Köln vorweisen kann, um auch ein Beispiel sein zu können. Auf
die Nachfrage der Petentin erläutert Frau Bauer, dass allein durch das Monitoring keine Stra-
tegien ausgelöst werden. Man sei mit den Beteiligungen im Austausch bei den verschiedenen
Themen, die man als Koordinationsstelle bearbeitet, z.B. die Kommunale Wärmeplanung.
Man spreche jedoch seitens der Verwaltung nicht über die Strategien der einzelnen Unterneh-
men, sondern tausche sich über die Bedarfe aus und den gemeinsamen Weg in Bezug auf
ein Thema. Man sei jedoch nicht in der Position etwas in Richtung der Unternehmensstrate-
gien substanziell bewirken zu können. Man zeige auf und werbe, wie der Weg gemeinsam
funktionieren kann und wie die Rollenverteilung ist. Man habe aber nicht das Mandat, die
Strategien zu entwickeln.
Herr Kloß, Bündnis 90/Die Grünen, dankt der Petentin für die Eingabe. Aufgrund der Komple-
xität des Themas beantragt Herr Kloß, die Beschlussfassung in die nächste Sitzung zu verta-
gen.
Frau Schu, Ausschussvorsitzende, lässt somit über den Antrag abstimmen.

Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten
für die Eingabe und vertagt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Herr Erkelenz (CDU) war bei der Abstimmung nicht anwesend.