Mobilitätsausschuss erhöht Investitionsauszahlungen in Köln-Lindenthal; Kosten rd. 1,855 Mio €
Haushaltsrechtl. Unterrichtung
Dezernat, Dienststelle III/665/31
Vorlagen-Nummer 12.08.2026
0844/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.09.2026 Finanzausschuss 05.10.2026 Rat 08.10.2026
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. §12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2026 hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Hauptstraße/Leonhardsgasse/Blaugasse und Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse in Köln-Lindenthal Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.09.2020 die Verwaltung mit der Umge- staltung des Knotenpunktes Hauptstraße/Leonhardsgasse/Blaugasse und die Generalinstand- setzung der Leonhardsgasse mit Gesamtkosten in Höhe von 1.095.200 € beauftragt. Davon entfielen 992.200 € auf den Straßenbau, 80.000 € auf straßenbauliche Nebenkosten sowie 23.000 € auf Beleuchtung, welche konsumtiv zu finanzieren ist. (Vorlagen-Nr. 0857/2020).
Derzeit erfolgt die Schlussabrechnung.
Nach der Submission wurde die Maßnahme im Jahr 2024 mit einer Auftragssumme für den Straßenbau in Höhe von rd. 1.280.000 € beauftragt (ohne straßenbauliche Nebenkosten so- wie die konsumtiven Beleuchtungskosten). Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmen- gen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen in Höhe von insgesamt rd. 455.000 €. Nach den zuvor genannten ausgeführten Leistungen ist der Straßenbau in Höhe von rd. 1.735.000 € abzurechnen.
Die investiv zu finanzierenden Straßenbaunebenkosten für Baugrunduntersuchungen, Kanal- voruntersuchungen, Sinkkastenleitungssanierungen, Schlussvermessung, Bauphasenpläne sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination haben sich im Vergleich zum ur- sprünglichen Beschluss ebenfalls von 80.000 € um 40.000 € auf 120.000 € erhöht. Damit be- laufen sich die investiven Gesamtkosten auf nunmehr rd. 1.855.000 €. Zusätzlich kommen konsumtive Kosten für die Errichtung der Beleuchtung in Höhe von rd. 59.000 € dazu. Ursprünglich waren hierfür gemäß Baubeschluss Aufwendungen in Höhe von 23.000 € vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich demnach auf insgesamt rd. 1.914.000 €. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von ursprünglich 1.072.200 € um 782.800 € auf rd. 1.855.000 € sowie konsumtiven Beleuchtungskosten von
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23.000 € um 36.000 € auf rd. 59.000 €.
Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen zu begründen:
Die Kostensteigerung zwischen den beschlossenen Kosten und der Auftragssumme in den Jahren 2020 bis 2024 lässt sich im Wesentlichen auf die stark gestiegenen Baustoffkosten und das allgemein hohe Preisniveau für Bauleistungen zurückführen. Ein weiterer Grund für die Steigerung der Preise sind die Auswirkungen ausgelöst durch die Ukraine-Krise. Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal- len:
- Es war eine geänderte Verkehrsführung während der Bauausführung erforderlich. Da- her mussten Arbeiten, die ursprünglich in den Regelarbeitszeiten geplant waren, am Wochenende durchgeführt werden.
- Es musste ein stillgelegter Kanal, der in den Planwerken nicht verzeichnet und damit nicht bekannt war, aufwendig gedämmt werden.
- In weiten Teilbereichen wurde während der Bauausführung nicht tragfähiger Boden aufgefunden, welcher ausgetauscht und gegen tragfähiges Material ersetzt werden musste.
- Es wurde ein großer Hohlraum im Kreuzungsbereich festgestellt, der lageweise zu ver- füllen war.
- Ursprünglich sollte nur die Beleuchtung im Knotenpunkt ausgetauscht werden. Tat- sächlich musste die Beleuchtung in der gesamten Leonhardsgasse erneuert werden.
Finanzierung
Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 1.855.000 € wurden bisher rd. 1.660.000 € verausgabt. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten restlichen investiven Aus- zahlungsermächtigungen in Höhe von 195.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil- finanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, zur Verfügung.
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für bilanzielle Abschreibungen. Ab dem Jahr 2027 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 37.100 € an. Darüber hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuch- tungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. Das Dezernat für Mobilität hat die für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 erforderlichen Auf- wendungen im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie für die Beleuchtung im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze ent- sprechend, eingeplant. Für die ab 2029 anfallenden, gerade genannten Aufwendungen für bi- lanzielle Abschreibungen sowie für Beleuchtung, wird das Dezernat für Mobilität die erforderli- chen Mittel im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2029 ff. in den oben genann- ten Teilergebnisplänen sowie der genannten Produktgruppe innerhalb des dann jeweils zuge- wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NRW)
Die Umgestaltung des Knotenpunkts Hauptstraße/Leonhardsgasse löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.
Der Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung aus. Da der Baubeschluss am 01.09.2020 getroffen wurde, werden die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 23.09.2025 soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förde- rung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.
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Soweit die Mehrkosten für die Sanierung der Leonhardsgasse angefallen sind, werden diese ebenfalls in Höhe des Anliegeranteils gefördert. Die genaue Höhe kann erst nach der Schluss- abrechnung beziffert werden.
Der Beschluss für die Erneuerung der Beleuchtung wurde am 11.03.2024 gefasst. Für Stra- ßenausbaumaßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen werden, können aufgrund ge- setzlicher Vorgaben keine Beiträge mehr erhoben werden. In diesen Fällen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden diejenigen Beiträge, die sie infolge des Erhebungsverbotes nicht mehr einnehmen können, so dass auch hier voraussichtlich keine Beiträge durch die Anlieger*innen zu zahlen sein werden.
gez. Prof. Dr. Diemert