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title: "Mobilitätsausschuss erhöht Investitionsauszahlungen in Köln-Lindenthal; Kosten rd. 1,855 Mio €"
sdDatePublished: "2026-08-12T13:50:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1089271\u0026type=do"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
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  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
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locations:
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Köln"
  - "Ukraine"
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Mobilitätsausschuss erhöht Investitionsauszahlungen in Köln-Lindenthal; Kosten rd. 1,855 Mio €

Haushaltsrechtl. Unterrichtung

Dezernat, Dienststelle
III/665/31

Vorlagen-Nummer 12.08.2026

0844/2026
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Mobilitätsausschuss
22.09.2026
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
28.09.2026
Finanzausschuss
05.10.2026
Rat
08.10.2026

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2
KomHVO NRW i.V.m. §12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr
2026
hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Hauptstraße/Leonhardsgasse/Blaugasse und
Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse in Köln-Lindenthal
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.09.2020 die Verwaltung mit der Umge-
staltung des Knotenpunktes Hauptstraße/Leonhardsgasse/Blaugasse und die Generalinstand-
setzung der Leonhardsgasse mit Gesamtkosten in Höhe von 1.095.200 € beauftragt. Davon
entfielen 992.200 € auf den Straßenbau, 80.000 € auf straßenbauliche Nebenkosten sowie
23.000 € auf Beleuchtung, welche konsumtiv zu finanzieren ist. (Vorlagen-Nr. 0857/2020).

Derzeit erfolgt die Schlussabrechnung.

Nach der Submission wurde die Maßnahme im Jahr 2024 mit einer Auftragssumme für den
Straßenbau in Höhe von rd. 1.280.000 € beauftragt (ohne straßenbauliche Nebenkosten so-
wie die konsumtiven Beleuchtungskosten). Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmen-
gen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen in Höhe von insgesamt rd. 455.000
€. Nach den zuvor genannten ausgeführten Leistungen ist der Straßenbau in Höhe von rd.
1.735.000 € abzurechnen.

Die investiv zu finanzierenden Straßenbaunebenkosten für Baugrunduntersuchungen, Kanal-
voruntersuchungen, Sinkkastenleitungssanierungen, Schlussvermessung, Bauphasenpläne
sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination haben sich im Vergleich zum ur-
sprünglichen Beschluss ebenfalls von 80.000 € um 40.000 € auf 120.000 € erhöht. Damit be-
laufen sich die investiven Gesamtkosten auf nunmehr rd. 1.855.000 €.
Zusätzlich kommen konsumtive Kosten für die Errichtung der Beleuchtung in Höhe von rd.
59.000 € dazu. Ursprünglich waren hierfür gemäß Baubeschluss Aufwendungen in Höhe von
23.000 € vorgesehen.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich demnach auf insgesamt rd. 1.914.000 €.
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von ursprünglich
1.072.200 € um 782.800 € auf rd. 1.855.000 € sowie konsumtiven Beleuchtungskosten von

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23.000 € um 36.000 € auf rd. 59.000 €.

Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen zu begründen:

Die Kostensteigerung zwischen den beschlossenen Kosten und der Auftragssumme in den
Jahren 2020 bis 2024 lässt sich im Wesentlichen auf die stark gestiegenen Baustoffkosten
und das allgemein hohe Preisniveau für Bauleistungen zurückführen. Ein weiterer Grund für
die Steigerung der Preise sind die Auswirkungen ausgelöst durch die Ukraine-Krise.
Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal-
len:

1. Es war eine geänderte Verkehrsführung während der Bauausführung erforderlich. Da-
her mussten Arbeiten, die ursprünglich in den Regelarbeitszeiten geplant waren, am
Wochenende durchgeführt werden.
2. Es musste ein stillgelegter Kanal, der in den Planwerken nicht verzeichnet und damit
nicht bekannt war, aufwendig gedämmt werden.
3. In weiten Teilbereichen wurde während der Bauausführung nicht tragfähiger Boden
aufgefunden, welcher ausgetauscht und gegen tragfähiges Material ersetzt werden
musste.
4. Es wurde ein großer Hohlraum im Kreuzungsbereich festgestellt, der lageweise zu ver-
füllen war.
5. Ursprünglich sollte nur die Beleuchtung im Knotenpunkt ausgetauscht werden. Tat-
sächlich musste die Beleuchtung in der gesamten Leonhardsgasse erneuert werden.

Finanzierung

Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 1.855.000 € wurden bisher
rd. 1.660.000 € verausgabt. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten restlichen investiven Aus-
zahlungsermächtigungen in Höhe von 195.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil-
finanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen,
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle
6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, zur Verfügung.

Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für bilanzielle Abschreibungen.
Ab dem Jahr 2027 fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 37.100 € an. Darüber hinaus
sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuch-
tungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen.
Das Dezernat für Mobilität hat die für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 erforderlichen Auf-
wendungen im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen
und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie für die Beleuchtung im
Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze ent-
sprechend, eingeplant. Für die ab 2029 anfallenden, gerade genannten Aufwendungen für bi-
lanzielle Abschreibungen sowie für Beleuchtung, wird das Dezernat für Mobilität die erforderli-
chen Mittel im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2029 ff. in den oben genann-
ten Teilergebnisplänen sowie der genannten Produktgruppe innerhalb des dann jeweils zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NRW)

Die Umgestaltung des Knotenpunkts Hauptstraße/Leonhardsgasse löst keine Beitragspflicht
nach § 8 KAG aus.

Der Generalinstandsetzung der Leonhardsgasse löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in der
bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung aus. Da der Baubeschluss am 01.09.2020 getroffen
wurde, werden die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom
23.09.2025 soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förde-
rung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll
deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.

3

Soweit die Mehrkosten für die Sanierung der Leonhardsgasse angefallen sind, werden diese
ebenfalls in Höhe des Anliegeranteils gefördert. Die genaue Höhe kann erst nach der Schluss-
abrechnung beziffert werden.

Der Beschluss für die Erneuerung der Beleuchtung wurde am 11.03.2024 gefasst. Für Stra-
ßenausbaumaßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen werden, können aufgrund ge-
setzlicher Vorgaben keine Beiträge mehr erhoben werden. In diesen Fällen erstattet das Land
Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge-
meinden diejenigen Beiträge, die sie infolge des Erhebungsverbotes nicht mehr einnehmen
können, so dass auch hier voraussichtlich keine Beiträge durch die Anlieger*innen zu zahlen
sein werden.

gez. Prof. Dr. Diemert