Verwaltung beschließt Öffnung der Herkulesstraße als Fahrradstraße in Köln-Ehrenfeld; Durchgangsverkehr abgepollert bei geringem Ziel-/Quellverkehr

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle I/02/02-4

Vorlagen-Nummer AN/0076/2025 Stand: 10.08.2026 Sachstandsbericht Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Bürger*inneneingabe Herkulesstraße endlich umsetzen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen auf der Herkulesstraße umzusetzen:

  1. Die Herkulesstraße wird für den Radverkehr als Fahrradstraße gemäß des Radver- kehrskonzeptes Ehrenfeld in beide Richtungen geöffnet.
  2. Die Verwaltung führt eine Verkehrszählung durch und stellt die Ergebnisse der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vor. Bei ausreichend geringen Ziel-/Quellverkehren und einer Nicht-Behinderung der anliegenden Wirtschaftsbetriebe wird die Herkulesstraße wie vom Petenten angeregt für den Durchgangsverkehr abgepollert, wobei Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge die Poller bei Bedarf entfernen können sollen. Für den Ziel-/Quell- verkehr wird die bestehende Einbahnstraßenregelung aufgehoben, so dass der – vo- raussichtlich seltene Begegnungsverkehr möglich wird. Wenn nötig wird ein Verkehrs- beruhigter Bereich angeordnet.
  3. Bei einer zukünftigen Sanierung der Straße sollte der Bordstein auf der gesamten Länge abgesenkt werden.
  4. Mit dem Studierendenwerk und dem Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt wird abge- stimmt, wann das geplante Wohnheim an der Jennerstraße fertig gestellt werden soll, wie viele Personen im geplanten Wohngebäude wohnen können und mit welchem Ver- kehr dadurch zu rechnen ist. Eine öffentliche Fuß-/Radwegeverbindung von der Jen- nerstraße zur Fritz-Voigts-Straße und die Möglichkeit einer Quartiersgarage sind zu prüfen. Die Ergebnisse der Verkehrszählung und der Abstimmung mit dem Stadtplanungs- und Bau- aufsichtsamt werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt, um gezielt mit weiteren Maß- nahmen darauf reagieren zu können

Status

in Bearbeitung

erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand: Zu Punkt 1:

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Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten und anderer Projektbearbeitungen konnte die Pla- nung der Fahrradstraße bisher noch nicht begonnen werden. Die Öffnung der Einbahnstraße ist nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus den dargestellten Gründen zu- rückgestellt und nicht weiterverfolgt worden. Darüber hinaus ist eine gleichzeitige Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs und einer Fahrradstraße straßenverkehrsrechtlich nicht möglich. Zu Punkt 2: Die Herkulesstraße in Köln-Ehrenfeld weist im Abschnitt zwischen Liebigstraße und Lukas- straße einen typischen Charakter einer Stadtstraße mit baulich abgegrenzten Nutzungen wie der Fahrbahn, dem Gehweg und Stellplätzen auf. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (3,32 m) ist dieser Abschnitt in Form einer Einbahnstraße geregelt. Für das Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereiches wären bauliche Umgestaltungen mit einem niveaugleichen Ausbau erforderlich. Die Anordnung einer Kombination aus einem ver- kehrsberuhigten Bereich und einer Fahrradstraße ist straßenverkehrs-rechtlich nicht möglich. Die Verkehrserhebungen ergeben, dass im September 2022 von 6-19 Uhr 255 Kfz von der Liebigstraße in die Herkulesstraße eingebogen sind. Grundsätzlich ist das Verkehrsaufkom- men als sehr gering zu bewerten. Die Durchgangsverkehrszählung aus September 2022 hat einen Durchgangsverkehrsanteil von bis zu 90 % ergeben, absolut betrachtet bis zu 32 Kfz in der Spitzenstunde, der das maximale Verkehrsaufkommen am Tag darstellt. Trotz der hohen prozentualen Quote stellt die absolute Zahl aus Sicht der Verwaltung keinen Handlungsbedarf für diese Erschließungsstraße dar und wird als gering und unauffällig bewertet. Als Anlieger- straße ist die Herkulesstraße geeignet, diese geringen Verkehrsmengen verträglich abzuwi- ckeln. Grundsätzlich ist ein Begegnungsverkehr auf der Herkulesstraße im Abschnitt zwischen Lie- bigstraße und Lukasstraße bei einem gewünschten Zweirichtungsverkehr aufgrund des be- grenzten Straßenquerschnittes von 3,32 m nicht möglich. Ein Ausweichen des motorisierten Individualverkehrs auf den Gehweg ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen. Bei einem niveaugleichen Ausbau der Straße wäre ein Ausweichen nur punktuell möglich, so- fern der ruhende Verkehr dies ermöglicht. Sofern Fahrzeuge am Straßenrand parken, ist ein Vorbeikommen im Begegnungsfall zwei aneinander vorbeifahrender Pkw selbst bei einem ni- veaugleichen Ausbau nicht möglich. Ein Vorbeikommen an einem Rettungswagen oder Müll- fahrzeug wäre zudem im Begegnungsfall mit einem Pkw ebenfalls nicht möglich. Aufgrund der Autowerkstatt auf der Herkulesstraße ist zudem mit größeren Kfz, wie z.B. für Anlieferungs- fahrten, zu rechnen, die ein Begegnen darüber hinaus erschweren. Ein Begegnungsfall bei einem gewünschten Zweirichtungsverkehr zwischen Pkw und Feuerwehr oder Rettungswagen würde darüber hinaus im Einsatzfall zu einer längeren Anfahrt führen. Ein Rückwärtsfahren im Begegnungsfall ist nicht verkehrssicher, zumal dann rückwärts auf den Gegenverkehr der angrenzenden verkehrsstärkeren Liebigstraße gefahren werden müsste. Ein Zurücksetzen im Begegnungsfall ist aufgrund der langen Strecke des betroffenen Teil-abschnittes und nicht gewährleisteten Ausweichmöglichkeiten aus Verkehrssicherheits- gründen abzulehnen. Das vorgeschlagene Wenden im Einmündungsbereich Herkules- straße/Jennerstraße stellt aufgrund der Verkehrssicherheit ebenfalls keine Alternative dar. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen geprüft. Die Drehung einer Einbahnstraße würde nicht für alle BürgerInnen eine Optimierung darstellen und wird nach Abwägung hinsichtlich der geringen Verkehrsmengen nicht weiterverfolgt. Eine Unterbindung einer Fahrbeziehung durch eine Abpollerung stellt generell einen großen Eingriff auf den Verkehr im Umfeld dar und ist aus den oben genannten Gründen aus ver- kehrsplanerischer Sicht nicht zu empfehlen. Der heutige Einrichtungsverkehr muss daher beibehalten werden. Diese Gründe wurden be- reits im Rahmen der Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am

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10.09.2018 unter TOP 8.2 (AN/0991/2018) und des vorhergehenden Ortstermins bereits kom- muniziert und bleiben unverändert. Zu Punkt 3: Im Zuge einer möglichen Sanierung der Fahrbahn wird geprüft, ob eine Absenkung des Bord- steins auf der gesamten Länge erfolgen kann. Zu Punkt 4: Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden internen und externen Akteuren ergeben sich fol- gende Sachstände: Stellungnahme Studierendenwerk: Der Erbbaurechtsvertrag wurde im Oktober 2025 beurkundet. Von Seite der Stadt Köln wird eine Bauverpflichtungsfrist von 5,5 Jahren nach Beurkundung mitgetragen. Die nachfolgenden Planungen gelten unter Vorbehalt. Vorgesehen ist eine Fertigstellungtermin etwa im zweiten Quartal 2031. Das Kölner Studierendenwerk hat ein großes Interesse daran, die Fertigstellung früher zu realisieren. Allerdings steht dies im Zusammenhang mit Abläufen, die nur bedingt seitens des Studierendenwerks beeinflusst werden können. Für das Grundstück wurde bereits ein städtebauliches Konzept erstellt. Dieses sieht eine An- zahl von ca. 258 Bettplätzen vor. Für die Beurteilung des Verkehrs wird das Studierendenwerk ein Verkehrskonzept erstellen lassen. Im Rahmen dieser ausstehenden Verkehrsuntersuchung sollen im Zuge der Erstellung der Bauantragsunterlagen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden: • Verkehrsaufkommen • öffentliche Fuß-/Radwegeverbindung von der Jennerstraße zur Fritz-Voigts-Straße • Prüfung einer Quartiersgarage

Stellungnahme Stadtplanungsamt & Wohnungsbauleitstelle: Der städtische Austausch und die städtischen Abstimmungen mit dem Studierendenwerk lief federführend über die Wohnungsbauleitstelle der Stadt Köln. Die Begleitung des Vorhabens durch die Wohnungsbauleitstelle endete im Jahre 2022.

Stellungnahme Bauaufsichtsamt: Das Bauaufsichtsamt hat nur die Funktion der gesetzlichen unteren staatlichen Bauaufsichts- behörde inne. Damit ist das Bauaufsichtsamt nur Prüfbehörde zu einem, allein von außen zu erstellenden und im Detail zu disponierenden, Vorhabenantrag. Gerade deshalb ist gesetzlich vorgegeben, dass Planungen etc. gerade nicht vom Bauaufsichtsamt als Behörde zu initiie- ren/erarbeiten o.ä. ist, sondern allein Angehörigen des sog. freien Marktes (Architektenschaft) überlassen ist. Es liegt kein Vorhabenantrag für ein Wohnheim an der Jennerstraße im Bauaufsichtsamt vor. Daher kann es keine Abstimmung des Bauaufsichtsamts mit dem Studierendenwerk nun ge- ben. Selbst wenn es einen Vorhabenantrag im Bauaufsichtsamt gäbe, so darf nicht vom Bauauf- sichtsamt geregelt/bestimmt werden, wann ein Gebäude fertig gestellt werden soll. Eine sol- che Regelungsbefugnis hat das Bauaufsichtsamt als Behörde nicht, denn das „ob“ und „wann“

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einer Bauausführung und Fertigstellung (nach Erhalt einer Baugenehmigung) ist allein der Bauherrenschaft in der Dispositionsfreiheit in Ansehung des Art. 14 Grundgesetz überlassen. Selbst wenn es einen Vorhabenantrag im Bauaufsichtsamt gäbe, so kann mangels Rechts- grundlage nicht vom Bauaufsichtsamt festgelegt werden, wie viele Personen im geplanten Ge- bäude wohnen können. Baurechtlich werden Nutzungseinheiten nur zur Nutzungsart als sol- ches vor Genehmigung geprüft/bewertet; nicht jedoch so tiefgehend, welche Anzahl von Per- sonen sich in einer Nutzungseinheit aufhalten kann. Zu Punkt 5: Aus den oben genannten verkehrsplanerischen ablehnenden Gründen, einer bisher nicht de- taillierten Planung und langer Umsetzungsphase zum Bauvorhaben Jennerstraße ist eine Vor- stellung in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld derzeit nicht zielführend. Nächste Schritte: Zu Punkt 1. Planung der Fahrradstraße Zu Punkt 2. Prüfung abgeschlossen Zu Punkt 3. Prüfung, ob eine Sanierung der Fahrbahn notwendig ist. Zu Punkt 4. Erstellung eines Verkehrskonzept seitens des Studierendenwerks Zu Punkt 5. derzeit erledigt

Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: IV. Quartal 2027