CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln; Prüfung/Planung Museum Selma im KAN, Köln; neue Förderzusage nötig, Originalzusage nicht übertragbar.

Fragenkatalog der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln zu TOP 10.5 der Sitzung des Rates am 19.03.2026 „Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)“ (0662/2026)

Finanzierung und Betrieb 1. Mit welchen Betriebskostenzuschüssen (Land, Stadt, ggf. Dritte) wird der Be- trieb des Museum Selma im KAN geplant? Antwort der Verwaltung: Für den ursprünglich geplanten Standort in Köln-Kalk gab es eine Betriebskostenzu- sage in Höhe von 2,8 Mio. Euro von Seiten des Landes NRW. Hinzu kommen ge- plante Eigeneinnahmen des Museum Selma. Die Höhe der Betriebskostenzuschüsse für den Standort KAN werden Gegenstand der Gespräche zwischen der DOMiD gGmbH und dem Land NRW sein. 2. Für welchen Zeitraum sind diese Zuschüsse jeweils gesichert? Antwort der Verwaltung: Die unter Ziffer 1 genannten Betriebskostenzuschüsse des Landes NRW sind auf Dauer angelegt. 3. Welche nachprüfbaren schriftlichen Zusagen Dritter (z. B. Bund, Land) liegen zu Finanzierung, Dauer und ggf. Sicherheiten vor? Antwort der Verwaltung: Fördermittelempfängerin ist die DOMiD gGmbH. Für den ursprünglich vorgesehenen Standort in Köln-Kalk lag eine Förderzusage von Bund und Land NRW für die bauli- che Umsetzung des Museum Selma sowie seitens des Landes NRW für die Betriebs- kosten vor. Diese bezogen sich jedoch ausdrücklich auf die damals für Köln-Kalk zu- grunde gelegte Planung. Vor dem Hintergrund der nunmehr zu prüfenden alternativen Standortoption ist fest- zuhalten, dass diese ursprüngliche Förderzusage nicht ohne Weiteres übertragbar ist. Vielmehr bedarf es im Falle einer veränderten Planung und Standortkonstellation einer erneuten förderrechtlichen Bewertung durch Bund und Land sowie einer neuen schriftlichen Förderzusage. Genau diesem Zweck dient der vorliegende Prüf- bzw. Planungsbeschluss: Er schafft die Voraussetzung, um die planerischen Grundlagen so weit zu konkretisieren, dass eine belastbare Abstimmung mit den Fördermittelgebern erfolgen kann. Die Kosten für die Vorprüfungen werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. 4. Welche Kosten entstehen für Umbauten, Mieten, laufenden Betrieb sowie mögliche Rückbaukosten? Antwort der Verwaltung: Diese Aspekte sind Gegenstand des vorliegenden Prüf- bzw. Planungsauftrags. Ziel ist es, im weiteren Verfahren die planerischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen so zu definieren, dass fundierte Kostenaussagen möglich sind.

Flächen und Alternativen 5. Welche alternativen Flächen zur Unterbringung des Museums, insbesondere im Kontext zu Arbeitsstätten, wurden durch die Verwaltung geprüft? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der sehr engen zeitlichen Rahmenbedingungen sowie der vergaberechtli- chen Anforderungen ist die Auswahl möglicher Alternativstandorte begrenzt. Dies schließt insbesondere Flächen aus, für die zunächst neue aufwändige pla- nungs- oder vergaberelevante Verfahren eingeleitet werden müssten. Hierzu zählen beispielsweise Standorte, bei denen ein neues Erbbaurecht zu vergeben wäre, ebenso wie Flächen für Neubauvorhaben. Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich die Prüfung auf solche Bestandsobjekte, die kurzfristig verfügbar sind und bei denen die rechtlichen und zeitlichen Vorausset- zungen für eine Realisierung des Museum Selma innerhalb des vorgegebenen Rah- mens grundsätzlich gegeben erscheinen. Letztlich erfüllt nur der Standort KAN das Anforderungsprofil. 6. Wurde insbesondere geprüft, eine nicht mehr erhaltungsfähige Industriehalle in Kalk niederzulegen und neu zu bebauen? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Frage 5 7. Welche Sonderausstellungsflächen stehen den Kölner Museen nach Umset- zung der Planung weiterhin zur Verfügung? Antwort der Verwaltung: Nach Umsetzung der Planung können Sonderausstellungen auf den vorhandenen (Dauer-)Ausstellungsflächen der Kölner Museen realisiert werden. Hierzu ist vorgesehen, die bestehenden Ausstellungsflächen konzeptionell und räum- lich so weiterzuentwickeln, dass sie als flexible, multifunktional nutzbare Ausstel- lungsflächen ausgestaltet werden, auf denen auch Sonderausstellungen stattfinden können. Eine solche Flexibilisierung entspricht dem aktuellen Stand der musealen Praxis, in der starre Trennungen zwischen Dauer- und Sonderausstellungsflächen zunehmend zugunsten kuratorisch variabler Raumkonzepte aufgelöst werden. 8. Falls diese entfallen: Welche Ersatzlösungen sind vorgesehen und mit wel- chem Aufwand können sie bereitgestellt werden? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 7. Der Aufwand wird im Einzelfall zu ermitteln sein. 9. Welche ortsnahen Flächen sind künftig für den Museumsdienst vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Ggf. müssen Flächen des Museumsdienstes im Rahmen der Flächendisposition des Dezernats Kunst und Kultur im Agrippa-Quartier Berücksichtigung finden.

Welche Kosten entstehen für diese neuen Flächen? Antwort der Verwaltung: Diese Fragestellung ist Gegenstand des vorliegenden Prüf- bzw. Planungsauftrags. Planungen und Wiederverwendung 11. Können bestehende Planungen für das Selma (aus der Industriehalle in Kalk) auch im KAN (auf drei Stockwerke verteilt) weiterverwendet werden? 12. Falls ja: Welche konkreten Planungsanteile können übernommen werden? 13. Welche Anteile müssen neu geplant werden? Rechtliche Fragestellungen 14. Bestehen urheberrechtliche Einschränkungen hinsichtlich der geplanten Um- bauten (insbesondere Foyer und Museumsführung)? 15. Falls ja: Welche finanziellen und inhaltlichen Konsequenzen ergeben sich dar- aus? 16. Werden durch die geplanten Umnutzungen Rechte Dritter berührt (z. B. Son- derausstellungshalle, Fördervereine, Shop etc.)? 17. Falls ja: Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus? Vergabe und Verfahren 18. Ist es vergaberechtlich zulässig, das Atelier Brückner nahtlos mit weiteren Pla- nungen für den Umbau des KAN zu beauftragen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies?

Antwort der Verwaltung auf die Fragen 11-18: Gegenstand der auf Grundlage des vorliegenden Prüf- und Planungsauftrags durch- zuführenden vertieften Prüfung durch sämtliche Projektbeteiligte wird auch die Be- leuchtung planungstechnischer, rechtlicher sowie finanzieller Fragen sein. Eine ab- schließende Beantwortung kann daher erst nach Abschluss dieser Prüfungen erfol- genNutzungsstruktur und Auswirkungen 19. Welche bestehenden Nutzungen und Flächen städtischer Kultureinrichtungen im KAN entfallen durch die Planung? Antwort der Verwaltung: Verwiesen wird auf die Anlagen 2-4 zur Beschlussvorlage sowie die im dortigen Be- gründungsteil aufgeführten Flächen zur alleinigen Nutzung durch das Museum Selma. 20. Welche Alternativlösungen sind hierfür vorgesehen? 21. Welche Kosten entstehen durch diese Verlagerungen?

Antwort der Verwaltung auf die Fragen 20-21: Konkrete Alternativlösungen für entfallende Nutzungen sowie die damit verbundenen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden und sind Gegenstand des vorliegenden Prüf- und Planungsauftrages. Explizites Ziel der Planung ist es, die bestehenden und zukünftigen Nutzungen im KAN konzeptionell so zusammenzudenken, dass neue, synergetische Nutzungs- konstellationen entstehen. Im Idealfall sollen durch eine abgestimmte Flächen- und Nutzungskonzeption nicht nur mögliche Verlagerungsbedarfe aufgefangen, sondern zugleich funktionale und qualitative Mehrwerte für die beteiligten Nutzer generiert werden. Vor diesem Hintergrund erfolgen die Entwicklung von Alternativlösungen sowie die Bewertung der damit verbundenen Kosten im Kontext einer integrierten Gesamtbe- trachtung. 22. Wurde das Einvernehmen mit bisherigen Nutzern und Personalvertretungen hergestellt? Antwort der Verwaltung: Mit den derzeitigen Nutzern wurden erste Vorgespräche geführt, um frühzeitig über die grundsätzlichen Überlegungen zu informieren und erste Einschätzungen aufzu- nehmen. Die Integrationsidee wurde im Grundsatz begrüßt. Es bedarf im weiteren Planungsprozess einer vertieften inhaltlichen Abstimmung der Nutzerinteressen. Eine Beteiligung der Personalvertretung erfolgt begleitend. Planung, Unterlagen und Transparenz 23. Welche baufachlichen Unterlagen liegen der Planung zugrunde und sind diese vollständig einsehbar? 24. Wann wird ein vollständiges Betriebs- und Finanzierungskonzept vorgelegt? Antwort der Verwaltung auf die Fragen 23-24: Der aktuellen Planung liegen die verfügbaren baufachlichen Unterlagen zum Be- standsgebäude KAN sowie zum derzeitigen Raum- und Nutzungsprogramm zu- grunde. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die im Rahmen des Prüf- und Planungs- auftrags vorzunehmenden weiteren Untersuchungen und Konkretisierungen. Der vor- liegende Prüfbeschluss soll die Voraussetzungen für die Beauftragung entsprechen- der Planungsleistungen schaffen. Parallel hierzu wird ein Betriebs- und Finanzie- rungskonzept erstellt. Verträge und langfristige Bindungen 25. Welche rechtlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Bedin- gungen sind für eine langfristige Miet- und Nutzungsvereinbarung mit der DOMID gGmbH vorgesehen?

Antwort der Verwaltung: Derzeit ist vorgesehen, mit der DOMiD gGmbH eine langfristige Miet- bzw. Nutzungs- vereinbarung abzuschließen. Diese beinhaltet insbesondere eine Mietkostenzahlung sowie die Erstattung von Betriebskosten in noch zu definierender Höhe. Die Laufzeit des Mietvertrages ist mit den förderrechtlichen Bindungsfristen von Bund und Land NRW in Einklang zu bringen, die auf 25 Jahre festgelegt sind. 26. Welche Risiken oder Verpflichtungen ergeben sich daraus für die Stadt Köln? Antwort der Verwaltung: Für die Stadt Köln ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis lediglich die üblichen Vermieter*innenpflichten. Offene Grundsatzfragen 27. Welche finanziellen Rahmenbedingungen sichern die langfristige Tragfähigkeit des Projekts tatsächlich ab? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Frage 2 28. Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden Nutzungsstrukturen und der Kulturauftrag im KAN nicht beeinträchtigt werden? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Fragen 20-21 29. Wie wird eine verträgliche Mitnutzung der Flächen konkret ausgestaltet? Antwort der Verwaltung: siehe Antworten zu Frage 22 und 25