1. Änderung des Regionalplans München Umweltbericht; Ausbau Hochtechnologiecluster Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen

  2. Änderung des Regionalplans München

UMWELTBERICHT Teiländerung Kapitel B II und B III Stand: 11. August 2026

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Anlage 4 des Fortschreibungsentwurfs:

Umweltbericht zur siebenundzwanzigsten Änderung des Regionalplans der Region München (RP 14)

Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen

zum Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn / Taufkirchen (Teil A) sowie zur Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 (Teil B)

Stand des Entwurfs: 11. August 2026

Einleitung 1.1 Rechtliche Vorgaben für den Umweltbericht Bei der Fortschreibung des Regionalplans zur Teiländerung der Kapitel B II Siedlung und Freiraum und B III Verkehr und Nachrichtenwesen ist gemäß Art. 17 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190), frühzeitig als gesonderter Bestandteil des Begründungsentwurfs ein Umweltbericht zu erstellen. Bei der späteren Bekanntmachung der Regionalplanfortschreibung muss die Begründung gemäß Art. 20 Abs. 2 Nr. 1 BayLplG eine zusammenfassende Erklärung enthalten. Die zusammenfassende Erklärung tritt an die Stelle des Umweltberichts. Im Umweltbericht werden gemäß Art. 17 Abs. 2 BayLplG die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung der Regionalplanfortschreibung auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern hat, entsprechend dem Planungsstand ermittelt, beschrieben und bewertet. Im Einzelnen umfasst der Umweltbericht die in der Anlage 1 des BayLplG genannten Angaben, soweit sie in angemessener Weise gefordert werden können und auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind.

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Allgemeine rechtliche Grundlagen für die Durchführung einer Umweltprüfung im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung des Regionalplans sind:  Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30)  Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370), §§ 33 ff.  Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254, BayRS 230-1-W), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190)

1.2 Vorgezogene Beteiligung (Scoping) zur Prüfung der Umweltauswirkungen der Regionalplanfortschreibung Der Umweltbericht wird gemäß Art. 17 Abs. 3 BayLplG auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden erstellt, deren Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen der Regionalplanfortschreibung berührt werden kann. Zur Einholung dieser wurde mittels einer vorgezogenen Anhörung (Scoping) das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Bayerische Landesamt für Umwelt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die folgenden Sachgebiete der Regierung von Oberbayern SG 26 Bergamt Südbayern, SG 34.1 Städtebau/Bauordnung, SG 50 Technischer Umweltschutz, SG 51 Naturschutz in Abstimmung mit SG 55.1 Rechtsfragen Umwelt, SG 52 Wasserwirtschaft, SG 53.1 Gesundheit sowie SG 60 Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft bei der Erstellung des Umweltberichts beteiligt. Konkrete, für den Umweltbericht relevante Anregungen zu voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden in den Entwurf eingearbeitet.

1.3 Kurzdarstellung des Inhalts und der Zielsetzungen der Regionalplanfortschreibung Gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 16 Abs. 6 BayLplG ist es Aufgabe der Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit es die Regionalpläne betrifft, gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG sind Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung der im LEP (zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.05.2023, in Kraft getreten am 01.06.2023, GVBl. S. 213) festgelegten Ziele der Raumordnung die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region fest. Nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG dürfen Regionalpläne regionsweit raumbedeutsame Festlegungen enthalten. Nach LEP-Ziel 7.1.4 sind in den Regionalplänen regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig.

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Der Fortschreibungsentwurf zur 27. Regionalplanänderung besteht aus den folgenden zwei Teilen:

Teil A: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen Um der landesweit herausragenden Bedeutung als Innovationsstandort für Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt Rechnung zu tragen, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München (RPV) am 03.06.2025 beschlossen, zur Beförderung und Absicherung der räumlichen Entwicklung dieses Hochtechnologieclusters Änderungen im Regionalplan vorzunehmen. Gemäß Beschluss des Planungsausschusses über den Entwurf vom 14.04.2026 soll darauf mit insgesamt vier Änderungsbausteine hingewirkt werden:

  1. Rücknahme des Regionalen Grünzugs Höhenkirchener Forst / Truderinger Wald (Nr. 11): Im südlichen Bereich des sogenannten Parallelogramms soll ein rund 12,5 ha großes Areal aus der Gebietskulisse des Regionalen Grünzugs Nr. 11 herausgenommen werden, um dort neue Bauflächen für eine zukünftige Erweiterung des Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen zu ermöglichen.

  2. Erweiterung des Regionalen Grünzugs Gleißental / Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe (Nr. 10): Im Bereich westlich der Ludwig-Bölkow-Allee und des Haidgrabens soll ein rund 14 ha großes Areal in die Gebietskulisse des Regionalen Grünzugs Nr. 10 neu aufgenommen werden, um die Klimafunktion des regionalen Grünzugverbundes im Umfeld des Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen zu stärken.

  3. Neufestlegung eines Ziels im RP 14 auf Grundlage von Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG zur Absicherung der gewerblichen Weiterentwicklung auf den Bereich Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt: Über das neue Ziel B III 2.5 im RP 14 soll im Technologie- und Innovationspark Ottobrunn/Taufkirchen die gewerbliche Ansiedlung auf Unternehmen aller Größen mit engem Bezug zu Luft- und Raumfahrttechnologien und Aktivitäten in (industrieller) Forschung und Entwicklung in diesen Technologiefeldern ausgerichtet werden, um zu gewährleisten, dass sich im Zuge wachsender Standortattraktivität bei begrenztem Flächenangebot der Prozess der weiteren Clusterbildung mit seiner landesweiten Bedeutung gegenüber konkurrierenden gewerblichen Flächennutzungen ohne Bezug zur Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt durchsetzen kann.

  4. Änderung des bestehenden Ziels B III 2.4.2 im RP 14 zur Ausweitung der geplanten U-Bahnverlängerung U 5 Ost bis zum Technologie- und Innovationspark Ottobrunn/Taufkirchen: Derzeit ist bei RP 14-Ziel B III 2.4.2 lediglich die Verlängerung der U 5 Ost von der Haltestelle Neuperlach Süd über Neubiberg bis Ottobrunn im Regionalplan München vorgesehen; eine darüberhinausgehende Weiterführung bis in den Bereich des Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen ist dort nur als Option aufgeführt. Aufgrund der Bedeutung einer leistungsfähigen ÖPNV-Erschließung für den sich weiterentwickelnden Bildungs-, Forschungs- und Gewerbestandort Ottobrunn/Taufkirchen sowie zur Absicherung von Trassen und Haltepunkten soll in RP 14-Ziel B III 2.4.2 die Verlängerung der U-Bahn U 5 Ost bis in den Bereich des

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Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen als zu beachtende regionalplanerische Entwicklungsvorstellung fest verankert werden.

Teil B: Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09 Diese Änderung hat das Ziel, die Siedlungsgliederungsfunktion des regionalen Grünzugverbunds im Bereich der Nrn. 09 Isartal und 16 Sempttal nachhaltig zu stärken und zwischen dem Gewerbegebiet Degernpoint und dem Gewerbegebiet Spörerau neu zu verankern. Dazu wird eine ca. 86 ha große Fläche zwischen der Staatsstraße St 2350 und der Autobahn BAB 92 in den regionalen Grünzug Nr. 09 aufgenommen. Durch diese substanzielle Vergrößerung des Grünzugverbunds sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, nachzuweisen, dass die Grünzugsfunktionen gemäß RP 14-Ziel B II 4.6.1 einem baulichen Vorhaben im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Spörerau und der Sempt grundsätzlich nicht mehr entgegenstehen.

Hintergrund ist, dass ein ortsansässiges, stark wachsendes mittelständisches Unternehmen des produzierenden Gewerbes, das im Gewerbegebiet Bichlmannstraße in der Gemeinde Eching (Niederbayern, Region Landshut) unmittelbar an der Regionsgrenze angesiedelt ist, beabsichtigt, sein Betriebsgelände nach Westen in das Gebiet der Stadt Moosburg an der Isar (Oberbayern, Region München) zu erweitern. Das Vorhaben liegt im Übergangsbereich der regionalen Grünzüge Nr. 09 Isartal und Nr. 16 Sempttal. An dieser Stelle zeigt sich der Freiraum durch Gewerbegebietsausweisungen der vergangenen Jahrzehnte bereits stark eingeengt – einerseits durch das Gewerbegebiet Spörerau im Westen und andererseits durch das entlang der Bundesstraße B 11 gewachsene Siedlungsband im Osten. Die Realisierung des Vorhabens hätte zur Folge, dass dort die Siedlungsgliederungsfunktion des regionalen Grünzugs nicht mehr ablesbar wäre. Mit der Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09 als Teil der 27. Änderung des Regionalplans kann dieser Funktionsbeeinträchtigung vorgebeugt werden. Sie sichert westlich des Gewerbegebietes Spörerau ausreichend Freiraum, sodass die Siedlungsgliederung in verstärkter Form erhalten bleibt und die geplante Betriebserweiterung östlich des Gewerbegebietes Spörerau nicht im Widerspruch dazu steht.

1.4 Zentrale Berührungspunkte zu übergeordneten Plänen und Programmen der Raumordnung Teil A: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen Die vorgesehene Rücknahme des Regionalen Grünzugs Höhenkirchener Forst /Truderinger Wald (Nr. 11) durch Änderungsbaustein 1 stellt einen Eingriff in die Sicherung regionaler Freiraumstrukturen dar. Insbesondere in verdichteten Räumen sollen gemäß LEP-Grundsatz 7.1.4 Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden. Darüber hinaus sollen Wälder gemäß LEP-Grundsatz 5.4.1 vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt sowie nach LEP- Grundsatz 5.4.2 die Waldfunktionen gesichert und verbessert werden. Die beabsichtigte Erweiterung des Regionalen Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe (Nr. 10) durch Änderungsbaustein 2 trägt zu einer