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title: "27. Änderung des Regionalplans München Umweltbericht; Ausbau Hochtechnologiecluster Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen"
sdDatePublished: "2026-08-12T14:14:00Z"
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27. Änderung des Regionalplans München Umweltbericht; Ausbau Hochtechnologiecluster Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen

27. Änderung des Regionalplans München

UMWELTBERICHT
Teiländerung Kapitel B II und B III Stand: 11. August 2026

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Anlage 4 des Fortschreibungsentwurfs:

Umweltbericht
zur
siebenundzwanzigsten Änderung
des Regionalplans der Region München (RP 14)

Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum
und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen

zum Ausbau des Hochtechnologieclusters
Luft- und Raumfahrt Ottobrunn / Taufkirchen (Teil A)
sowie
zur Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 (Teil B)

Stand des Entwurfs: 11. August 2026

1.
Einleitung
1.1 Rechtliche Vorgaben für den Umweltbericht
Bei der Fortschreibung des Regionalplans zur Teiländerung der Kapitel B II Siedlung und
Freiraum und B III Verkehr und Nachrichtenwesen ist gemäß Art. 17 Abs. 1 Bayerisches
Landesplanungsgesetz (BayLplG), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. April
2026 (GVBl. S. 190), frühzeitig als gesonderter Bestandteil des Begründungsentwurfs ein
Umweltbericht
zu
erstellen.
Bei
der
späteren
Bekanntmachung
der
Regionalplanfortschreibung muss die Begründung gemäß Art. 20 Abs. 2 Nr. 1 BayLplG eine
zusammenfassende Erklärung enthalten. Die zusammenfassende Erklärung tritt an die Stelle
des Umweltberichts.
Im Umweltbericht werden gemäß Art. 17 Abs. 2 BayLplG die voraussichtlichen erheblichen
Auswirkungen, die die Verwirklichung der Regionalplanfortschreibung auf Menschen
einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern hat, entsprechend dem
Planungsstand ermittelt, beschrieben und bewertet. Im Einzelnen umfasst der Umweltbericht
die in der Anlage 1 des BayLplG genannten Angaben, soweit sie in angemessener Weise
gefordert werden können und auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von
Bedeutung sind.

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Allgemeine rechtliche Grundlagen für die Durchführung einer Umweltprüfung im Rahmen der
vorliegenden Fortschreibung des Regionalplans sind:

Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001
über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG
Nr. L 197 S. 30)

Gesetz
über
die
Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
in
der
Fassung
der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370), §§ 33 ff.

Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254, BayRS
230-1-W), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190)

1.2 Vorgezogene Beteiligung (Scoping) zur Prüfung der Umweltauswirkungen der
Regionalplanfortschreibung
Der Umweltbericht wird gemäß Art. 17 Abs. 3 BayLplG auf Grundlage von Stellungnahmen
der Behörden erstellt, deren Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen der
Regionalplanfortschreibung berührt werden kann. Zur Einholung dieser wurde mittels einer
vorgezogenen Anhörung (Scoping) das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das
Bayerische Landesamt für Umwelt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
sowie die folgenden Sachgebiete der Regierung von Oberbayern SG 26 Bergamt
Südbayern, SG 34.1 Städtebau/Bauordnung, SG 50 Technischer Umweltschutz, SG 51
Naturschutz in Abstimmung mit SG 55.1 Rechtsfragen Umwelt, SG 52 Wasserwirtschaft,
SG 53.1 Gesundheit sowie SG 60 Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft
bei der Erstellung des Umweltberichts beteiligt. Konkrete, für den Umweltbericht relevante
Anregungen zu voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden in den Entwurf eingearbeitet.

1.3 Kurzdarstellung des Inhalts und der Zielsetzungen der
Regionalplanfortschreibung
Gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 16 Abs. 6 BayLplG ist es Aufgabe der Landesplanung,
ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit es die
Regionalpläne betrifft, gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 BayLplG den Regionalen
Planungsverbänden. Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG sind Regionalpläne aus dem
Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung der im LEP
(zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.05.2023, in Kraft getreten am 01.06.2023, GVBl.
S. 213) festgelegten Ziele der Raumordnung die anzustrebende räumliche Ordnung und
Entwicklung einer Region fest. Nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG dürfen Regionalpläne
regionsweit raumbedeutsame Festlegungen enthalten. Nach LEP-Ziel 7.1.4 sind in den
Regionalplänen regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung
des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen
und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig.

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Der Fortschreibungsentwurf zur 27. Regionalplanänderung besteht aus den folgenden zwei
Teilen:

Teil A: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen
Um der landesweit herausragenden Bedeutung als Innovationsstandort für Hochtechnologie
der Luft- und Raumfahrt Rechnung zu tragen, hat der Planungsausschuss des Regionalen
Planungsverbands München (RPV) am 03.06.2025 beschlossen, zur Beförderung und
Absicherung der räumlichen Entwicklung dieses Hochtechnologieclusters Änderungen im
Regionalplan vorzunehmen. Gemäß Beschluss des Planungsausschusses über den Entwurf
vom 14.04.2026 soll darauf mit insgesamt vier Änderungsbausteine hingewirkt werden:

1. Rücknahme des Regionalen Grünzugs Höhenkirchener Forst / Truderinger Wald
(Nr. 11): Im südlichen Bereich des sogenannten Parallelogramms soll ein rund
12,5 ha großes Areal aus der Gebietskulisse des Regionalen Grünzugs Nr. 11
herausgenommen werden, um dort neue Bauflächen für eine zukünftige Erweiterung
des Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen zu ermöglichen.

2. Erweiterung des Regionalen Grünzugs Gleißental / Hachinger Tal sowie flankierende
Waldkomplexe (Nr. 10): Im Bereich westlich der Ludwig-Bölkow-Allee und des
Haidgrabens soll ein rund 14 ha großes Areal in die Gebietskulisse des Regionalen
Grünzugs Nr. 10 neu aufgenommen werden, um die Klimafunktion des regionalen
Grünzugverbundes
im
Umfeld
des
Technologie-
und
Innovationsparks
Ottobrunn/Taufkirchen zu stärken.

3. Neufestlegung eines Ziels im RP 14 auf Grundlage von Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG
zur
Absicherung
der
gewerblichen
Weiterentwicklung
auf
den
Bereich
Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt: Über das neue Ziel B III 2.5 im RP 14 soll
im Technologie- und Innovationspark Ottobrunn/Taufkirchen die gewerbliche
Ansiedlung auf Unternehmen aller Größen mit engem Bezug zu Luft- und
Raumfahrttechnologien und Aktivitäten in (industrieller) Forschung und Entwicklung in
diesen Technologiefeldern ausgerichtet werden, um zu gewährleisten, dass sich im
Zuge wachsender Standortattraktivität bei begrenztem Flächenangebot der Prozess
der weiteren Clusterbildung mit seiner landesweiten Bedeutung gegenüber
konkurrierenden gewerblichen Flächennutzungen ohne Bezug zur Hochtechnologie
der Luft- und Raumfahrt durchsetzen kann.

4. Änderung des bestehenden Ziels B III 2.4.2 im RP 14 zur Ausweitung der geplanten
U-Bahnverlängerung U 5 Ost bis zum Technologie- und Innovationspark
Ottobrunn/Taufkirchen:
Derzeit ist bei RP 14-Ziel B III 2.4.2 lediglich die Verlängerung der U 5 Ost von der
Haltestelle Neuperlach Süd über Neubiberg bis Ottobrunn im Regionalplan München
vorgesehen; eine darüberhinausgehende Weiterführung bis in den Bereich des
Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen ist dort nur als Option
aufgeführt. Aufgrund der Bedeutung einer leistungsfähigen ÖPNV-Erschließung für
den sich weiterentwickelnden Bildungs-, Forschungs- und Gewerbestandort
Ottobrunn/Taufkirchen sowie zur Absicherung von Trassen und Haltepunkten soll in
RP 14-Ziel B III 2.4.2 die Verlängerung der U-Bahn U 5 Ost bis in den Bereich des

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Technologie- und Innovationsparks Ottobrunn/Taufkirchen als zu beachtende
regionalplanerische Entwicklungsvorstellung fest verankert werden.

Teil B: Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09
Diese
Änderung
hat
das
Ziel,
die
Siedlungsgliederungsfunktion
des
regionalen
Grünzugverbunds im Bereich der Nrn. 09 Isartal und 16 Sempttal nachhaltig zu stärken und
zwischen dem Gewerbegebiet Degernpoint und dem Gewerbegebiet Spörerau neu zu
verankern. Dazu wird eine ca. 86 ha große Fläche zwischen der Staatsstraße St 2350 und
der Autobahn BAB 92 in den regionalen Grünzug Nr. 09 aufgenommen. Durch diese
substanzielle Vergrößerung des Grünzugverbunds sollen die Voraussetzungen geschaffen
werden, nachzuweisen, dass die Grünzugsfunktionen gemäß RP 14-Ziel B II 4.6.1 einem
baulichen Vorhaben im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Spörerau und der Sempt
grundsätzlich nicht mehr entgegenstehen.

Hintergrund ist, dass ein ortsansässiges, stark wachsendes mittelständisches Unternehmen
des produzierenden Gewerbes, das im Gewerbegebiet Bichlmannstraße in der Gemeinde
Eching (Niederbayern, Region Landshut) unmittelbar an der Regionsgrenze angesiedelt ist,
beabsichtigt, sein Betriebsgelände nach Westen in das Gebiet der Stadt Moosburg an der
Isar (Oberbayern, Region München) zu erweitern. Das Vorhaben liegt im Übergangsbereich
der regionalen Grünzüge Nr. 09 Isartal und Nr. 16 Sempttal. An dieser Stelle zeigt sich der
Freiraum durch Gewerbegebietsausweisungen der vergangenen Jahrzehnte bereits stark
eingeengt – einerseits durch das Gewerbegebiet Spörerau im Westen und andererseits
durch das entlang der Bundesstraße B 11 gewachsene Siedlungsband im Osten. Die
Realisierung des Vorhabens hätte zur Folge, dass dort die Siedlungsgliederungsfunktion des
regionalen Grünzugs nicht mehr ablesbar wäre. Mit der Erweiterung des regionalen
Grünzugs Nr. 09 als Teil der 27. Änderung des Regionalplans kann dieser
Funktionsbeeinträchtigung vorgebeugt werden. Sie sichert westlich des Gewerbegebietes
Spörerau ausreichend Freiraum, sodass die Siedlungsgliederung in verstärkter Form
erhalten bleibt und die geplante Betriebserweiterung östlich des Gewerbegebietes Spörerau
nicht im Widerspruch dazu steht.

1.4 Zentrale Berührungspunkte zu übergeordneten Plänen und Programmen der
Raumordnung
Teil A: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen
Die vorgesehene Rücknahme des Regionalen Grünzugs Höhenkirchener Forst /Truderinger
Wald (Nr. 11) durch Änderungsbaustein 1 stellt einen Eingriff in die Sicherung regionaler
Freiraumstrukturen dar. Insbesondere in verdichteten Räumen sollen gemäß LEP-Grundsatz
7.1.4 Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit
Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden. Darüber hinaus sollen Wälder gemäß
LEP-Grundsatz 5.4.1 vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt sowie nach LEP-
Grundsatz 5.4.2 die Waldfunktionen gesichert und verbessert werden.
Die beabsichtigte Erweiterung des Regionalen Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal sowie
flankierende Waldkomplexe (Nr. 10) durch Änderungsbaustein 2 trägt zu einer