Regionaler Planungsverband München; RP 14 Fortschreibung Ausbau Hochtechnologiecluster Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen, Grünzug Isartal Moosburg a.d. Isar; Beschluss genehmigt, Beteiligungsverfahren gestartet

  1. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt (Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B) 1

Regionaler Planungsverband München Geschäftsstelle Arnulfstraße 60 80335 München

Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14) 27. Änderung

Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn / Taufkirchen und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal im Gebiet der Stadt Moosburg a. d. Isar

Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen

Fortschreibungsentwurf für das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 18 BayLplG

Stand: Entwurf vom 21.07.2026

  1. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt (Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B) 2

Inhalt des Fortschreibungsentwurfs

  1. Bisheriger Ablauf des Änderungsverfahrens

  2. Entwurf der Änderungsbegründung

  3. Entwurf der Verordnung

  4. Entwurf der Festlegungen zur Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen mit den jeweiligen Begründungen, Stand 21.07.2026, als Anlage 1 zur Verordnung …………………………………………………………………. Anlage 1

  5. Entwurf der Begründungskarte zu Ziel B II 2.5 zur Abgrenzung des Geltungsbereichs, Stand 21.07.2025, als Anlage 2 zur Verordnung …….… Anlage 2

  6. Entwurf der Tekturkarte „Änderung Regionale Grünzüge Nr. 10 und Nr. 11 sowie Verlängerung U-Bahn U 5 Ost“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ mit Veränderungsdarstellung, Stand 21.07.2026 .….………… Anlage 3-A

  7. Entwurf der Tekturkarte „Erweiterung Regionaler Grünzug Nr. 09“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ mit Veränderungsdarstellung, Stand 21.07.2026 …………………………………………………..….………… Anlage 3-B

  8. Entwurf des Umweltberichts, Stand 11.08.2026 ….……………………………. Anlage 4

  9. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt (Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B) 3

  10. Bisheriger Ablauf des Änderungsverfahrens

03.06.2025 Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans München zur Teiländerung der Kapitel B II Siedlung und Freiraum und B III Verkehr und Nachrichtenwesen zum Ausbau des Hochtechnologie- clusters Luft- und Raumfahrt im Technologie- und Innovationspark Ottobrunn/Taufkirchen durch den Planungsausschuss

14.04.2026 Beschluss zur Billigung des Fortschreibungsentwurfs sowie zur Vorbereitung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens durch den Planungsausschuss & Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans München zur Teiländerung des Kapitels B II Siedlung und Freiraum zur Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal im Gebiet der Stadt Moosburg an der Isar durch den Planungsausschuss

Zusammenführung der beiden o.g. Änderungsvorhaben zu einem Fortschreibungsentwurf (Teil A und Teil B)

21.07.2026 Beschluss zur Billigung des zusammengeführten Fortschreibungsentwurfs sowie zur Vorbereitung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens gemäß Art. 18 BayLplG durch den Planungsausschuss

  1. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt (Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B) 4
  2. Entwurf der Änderungsbegründung

Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Fortschreibung des Regionalplans der Region München sind Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 15 sowie Art. 16 bis 20 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Änderungen Gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 16 Abs. 6 BayLplG ist es Aufgabe der Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit es die Regionalpläne betrifft, gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG sind Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung der im LEP (zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.05.2023, in Kraft getreten am 01.06.2023, GVBl. S. 213) festgelegten Ziele der Raumordnung die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region fest. Nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG dürfen Regionalpläne regionsweit raumbedeutsame Festlegungen enthalten. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 die Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14) zum Zwecke des Ausbaus des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen beschlossen. Darüber hinaus hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München in seiner Sitzung am 14.04.2026 die Fortschreibung des RP 14 zur Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09 beschlossen. Mit der 27. Änderung des Regionalplans werden diese beiden Fortschreibungen umgesetzt. Der vorliegende Entwurf beinhaltet Änderungen in den Kapiteln B II „Siedlung und Freiraum“ und B III „Verkehr und Nachrichtenwesen“ sowie in Karte 2 „Siedlung und Versorgung“. Er gliedert sich in zwei Teile:

Teil A: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen Die Luft- und Raumfahrttechnik ist ein industrieller Schlüsselbereich mit hohem Zukunftspotenzial für die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns. Der Technologie- und Innovationspark Ottobrunn/Taufkirchen (TIP) zeigt sich als landesweit traditionsreicher Standort bei der Entwicklung technologischer Innovation im Bereich Luftfahrt / europäischer Raumfahrt mit Präsenz führender Unternehmen und Forschungseinrichtungen in diesem Segment. Der Prozess der Clusterentwicklung wird durch den geplanten Ausbau der Verkehrsanbindung (U5-Verlängerung) und insbesondere die deutliche Erweiterung des Departments für Luft- und Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München (TUM) wesentlich befördert. Am Standort sind deshalb deutliche Wachstumsimpulse zu erwarten, dem allerdings ein begrenztes Flächenangebot gegenübersteht. Mit der neuen Festlegung von Ziel B II 2.5 im RP 14 soll auf eine zweckbezogene Ausrichtung der gewerblichen Flächennutzung auf Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt hingewirkt werden. Es soll gewährleistet sein, dass sich der Prozess der weiteren Clusterbildung gegenüber konkurrierenden gewerblichen Flächennutzungen ohne Bezug zur Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt innerhalb des TIP durchsetzen kann. Den umfangreichen staatlichen Investitionen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Standorts zu einem international führenden Innovationsnetzwerk für Forschung und

  1. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt (Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B) 5 Entwicklung im Bereich der Luft- und Raumfahrt wird dadurch auf Ebene der Regionalplanung Rechnung getragen. Zur Absicherung der Flächenbedarfe ansässiger Unternehmen oder für Neuansiedlungen ist es erforderlich zusätzliche Flächen bereitzustellen. Die Anpassungen der Regionalen Grünzuge in Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ des RP 14 im Umfeld des TIP zielen darauf ab, speziell für die Weiterentwicklung des Clusters vorbehaltene Flächenpotenziale zu schaffen und gleichzeitig die Klimafunktion des regionalen Grünzugverbundes im Umfeld des TIP zu stärken. Vorgesehen ist, den Regionalen Grünzug „Höhenkirchener Forst /Truderinger Wald“ (Nr. 11) im südlichen Bereich des sogenannten Parallelogramms zurückzunehmen und den Regionalen Grünzugs „Gleißental / Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe“ (Nr. 10) im Bereich westlich der Ludwig-Bölkow-Allee und des Haidgrabens zu erweitern. In Konsequenz der Bedeutung einer leistungsfähigen ÖPNV-Erschließung für den wachsenden Bildungs-, Forschungs- und Gewerbestandort des TIP sowie zur Absicherung der Trassenführung und der Errichtung von Haltepunkten ist es zudem geboten, das bestehende Ziel B III 2.4.2 im RP 14 anzupassen und dort die Anbindung des TIP bei der Verlängerung der U-Bahn U5 Ost über Ottobrunn hinaus bis nach Taufkirchen als verbindliche Zielvorgabe zu verankern.

Teil B: Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09 Diese Änderung des RP 14 zielt darauf ab, durch Ergänzung einer Fläche zwischen St 2350 und BAB 92 die Siedlungsgliederungsfunktion nachhaltig zu stärken und zwischen dem Gewerbegebiet Degernpoint und dem Gewerbegebiet Spörerau neu zu verankern. Über die substanzielle Vergrößerung des regionalen Grünzugs nach Westen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich nachweisen lässt, dass die Grünzugsfunktionen einem baulichen Vorhaben im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Spörerau und der Sempt grundsätzlich nicht mehr entgegenstehen. Hintergrund hierfür ist, dass ein ortsansässiges, stark wachsendes mittelständisches Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Gewerbegebiet Bichlmannstraße in der Gemeinde Eching in Niederbayern (Region Landshut) beabsichtigt, sein Betriebsgelände nach Westen in das Stadtgebiet Moosburg an der Isar (Region München) hinein zu erweitern. Diese bauliche Entwicklung befände sich im Übergangsbereich der regionalen Grünzüge Nr. 09 Isartal und Nr. 16 Sempttal an einer Stelle, an der der Freiraum im Zuge der Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte – durch das Gewerbegebiet Spörerau im Westen und das entlang der Bundesstraße B 11 entlang gewachsene Siedlungsband im Osten – bereits stark eingeengt worden ist und hätte zur Folge, dass die Siedlungsgliederung als Funktion der regionalen Grünzüge dort nicht ablesbar wäre. Dieser Funktionsbeeinträchtigung kann durch die Erweiterung des regionalen Grünzugs vorgebeugt werden.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 den ergänzten Fortschreibungsentwurf zur 27. Änderung des Regionalplans München gebilligt und beschlossen ein Beteiligungsverfahren gemäß Art. 18 BayLplG durchzuführen.

  1. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt (Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B) 6
  2. Entwurf der Verordnung

__________________te Verordnung zur 27. Änderung des Regionalplans München (RP 14) vom __. ________________ 202 [Ausfertigungsdatum]

Auf Grund von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 6 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190), erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung zur Änderung des Regionalplans München:

§ 1

Teiländerungen in den Kapiteln B II Siedlung und Freiraum und B III Verkehr und Nachrichtenwesen Die Festlegungen mit Begründung im Textteil erhalten die Fassung der in Anlage 1 ergänzten und geänderten Ziele (Z) mit ihrer Begründung. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Verordnung.

Die Begründung zu Ziel B II 2.5 wird durch die als Anlage 2 beiliegende Begründungskarte zu Ziel B II 2.5 ergänzt, die ebenfalls Teil dieser Verordnung ist.

§ 2

Die Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ vom 25.02.2019 erhält die gemäß der Tekturkarte „Änderung Regionale Grünzüge Nr. 10 und Nr. 11 sowie Verlängerung U-Bahn U 5 Ost“ und der Tekturkarte „Erweiterung Regionaler Grünzug Nr. 09“ neue Fassung in den dargestellten Ausschnitten und wird durch die konsolidierte Fassung der Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ vom ..202_ ersetzt, die als Anlage 3 beiliegt und ebenfalls Teil dieser Verordnung ist.

§ 3

Diese Verordnung tritt am __. _________. 202 in Kraft.

München, den ___. _____________. 202

Regionaler Planungsverband München

………………………………………