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title: "Regionaler Planungsverband München; RP 14 Fortschreibung Ausbau Hochtechnologiecluster Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen, Grünzug Isartal Moosburg a.d. Isar; Beschluss genehmigt, Beteiligungsverfahren gestartet"
sdDatePublished: "2026-08-12T14:14:00Z"
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  - "Bavaria"
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Regionaler Planungsverband München; RP 14 Fortschreibung Ausbau Hochtechnologiecluster Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen, Grünzug Isartal Moosburg a.d. Isar; Beschluss genehmigt, Beteiligungsverfahren gestartet

27. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
(Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B)
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Regionaler Planungsverband München
Geschäftsstelle
Arnulfstraße 60
80335 München

Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14)
27. Änderung

Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
Ottobrunn / Taufkirchen
und
Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal im
Gebiet der Stadt Moosburg a. d. Isar

Teiländerung von Kapitel B II Siedlung und Freiraum
und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen

Fortschreibungsentwurf
für das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 18 BayLplG

Stand: Entwurf vom 21.07.2026

27. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
(Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B)
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Inhalt des Fortschreibungsentwurfs

1. Bisheriger Ablauf des Änderungsverfahrens
2. Entwurf der Änderungsbegründung
3. Entwurf der Verordnung
4. Entwurf der Festlegungen zur Teiländerung von Kapitel B II
Siedlung und Freiraum und Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen
mit den jeweiligen Begründungen, Stand 21.07.2026, als Anlage 1
zur Verordnung ………………………………………………………………….
Anlage 1

5. Entwurf der Begründungskarte zu Ziel B II 2.5 zur Abgrenzung des
Geltungsbereichs, Stand 21.07.2025, als Anlage 2 zur Verordnung …....… Anlage 2

6. Entwurf der Tekturkarte „Änderung Regionale Grünzüge Nr. 10 und
Nr. 11 sowie Verlängerung U-Bahn U 5 Ost“ zu Karte 2 „Siedlung und
Versorgung“ mit Veränderungsdarstellung, Stand 21.07.2026 .….………… Anlage 3-A

7. Entwurf der Tekturkarte „Erweiterung Regionaler Grünzug Nr. 09“ zu
Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ mit Veränderungsdarstellung,
Stand 21.07.2026 …………………………………………………..….………… Anlage 3-B

8. Entwurf des Umweltberichts, Stand 11.08.2026 ....………………………....... Anlage 4

27. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
(Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B)
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1. Bisheriger Ablauf des Änderungsverfahrens

03.06.2025 Beschluss zur Fortschreibung des
Regionalplans München zur
Teiländerung der Kapitel B II
Siedlung und Freiraum und B III
Verkehr und Nachrichtenwesen zum
Ausbau des Hochtechnologie-
clusters Luft- und Raumfahrt im
Technologie- und Innovationspark
Ottobrunn/Taufkirchen durch den
Planungsausschuss

14.04.2026 Beschluss zur Billigung des
Fortschreibungsentwurfs sowie zur
Vorbereitung und Durchführung
eines Beteiligungsverfahrens durch
den Planungsausschuss
& Beschluss zur Fortschreibung des
Regionalplans München zur
Teiländerung des Kapitels B II
Siedlung und Freiraum zur
Erweiterung des Regionalen
Grünzugs Nr. 9 Isartal im Gebiet
der Stadt Moosburg an der Isar
durch den Planungsausschuss

Zusammenführung der beiden o.g. Änderungsvorhaben
zu einem Fortschreibungsentwurf (Teil A und Teil B)

21.07.2026 Beschluss zur Billigung des zusammengeführten Fortschreibungsentwurfs
sowie zur Vorbereitung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens
gemäß Art. 18 BayLplG durch den Planungsausschuss

27. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
(Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B)
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2. Entwurf der Änderungsbegründung

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Fortschreibung des Regionalplans der Region München sind Art. 1
Abs. 2 Nr. 1 und Art. 15 sowie Art. 16 bis 20 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
(BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom
23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Änderungen
Gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 16 Abs. 6 BayLplG ist es Aufgabe der Landesplanung,
ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit es die
Regionalpläne betrifft, gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 BayLplG den Regionalen
Planungsverbänden. Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG sind Regionalpläne aus dem
Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung der im LEP
(zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.05.2023, in Kraft getreten am 01.06.2023, GVBl.
S. 213) festgelegten Ziele der Raumordnung die anzustrebende räumliche Ordnung und
Entwicklung einer Region fest. Nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 3 BayLplG dürfen Regionalpläne
regionsweit raumbedeutsame Festlegungen enthalten.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung
am 03.06.2025 die Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14) zum Zwecke des
Ausbaus des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen
beschlossen. Darüber hinaus hat der Planungsausschuss des Regionalen
Planungsverbands München in seiner Sitzung am 14.04.2026 die Fortschreibung des RP 14
zur Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09 beschlossen. Mit der 27. Änderung des
Regionalplans werden diese beiden Fortschreibungen umgesetzt. Der vorliegende Entwurf
beinhaltet Änderungen in den Kapiteln B II „Siedlung und Freiraum“ und B III „Verkehr und
Nachrichtenwesen“ sowie in Karte 2 „Siedlung und Versorgung“. Er gliedert sich in zwei
Teile:

Teil A: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt Ottobrunn/Taufkirchen
Die Luft- und Raumfahrttechnik ist ein industrieller Schlüsselbereich mit hohem
Zukunftspotenzial für die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns. Der Technologie- und
Innovationspark Ottobrunn/Taufkirchen (TIP) zeigt sich als landesweit traditionsreicher
Standort bei der Entwicklung technologischer Innovation im Bereich Luftfahrt / europäischer
Raumfahrt mit Präsenz führender Unternehmen und Forschungseinrichtungen in diesem
Segment. Der Prozess der Clusterentwicklung wird durch den geplanten Ausbau der
Verkehrsanbindung (U5-Verlängerung) und insbesondere die deutliche Erweiterung des
Departments für Luft- und Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München
(TUM) wesentlich befördert. Am Standort sind deshalb deutliche Wachstumsimpulse zu
erwarten, dem allerdings ein begrenztes Flächenangebot gegenübersteht. Mit der neuen
Festlegung von Ziel B II 2.5 im RP 14 soll auf eine zweckbezogene Ausrichtung der
gewerblichen Flächennutzung auf Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt hingewirkt
werden. Es soll gewährleistet sein, dass sich der Prozess der weiteren Clusterbildung
gegenüber konkurrierenden gewerblichen Flächennutzungen ohne Bezug zur
Hochtechnologie der Luft- und Raumfahrt innerhalb des TIP durchsetzen kann. Den
umfangreichen staatlichen Investitionen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des
Standorts zu einem international führenden Innovationsnetzwerk für Forschung und

27. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
(Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B)
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Entwicklung im Bereich der Luft- und Raumfahrt wird dadurch auf Ebene der
Regionalplanung Rechnung getragen.
Zur Absicherung der Flächenbedarfe ansässiger Unternehmen oder für Neuansiedlungen ist
es erforderlich zusätzliche Flächen bereitzustellen. Die Anpassungen der Regionalen
Grünzuge in Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ des RP 14 im Umfeld des TIP zielen darauf
ab, speziell für die Weiterentwicklung des Clusters vorbehaltene Flächenpotenziale zu
schaffen und gleichzeitig die Klimafunktion des regionalen Grünzugverbundes im Umfeld des
TIP zu stärken. Vorgesehen ist, den Regionalen Grünzug „Höhenkirchener Forst
/Truderinger Wald“ (Nr. 11) im südlichen Bereich des sogenannten Parallelogramms
zurückzunehmen und den Regionalen Grünzugs „Gleißental / Hachinger Tal sowie
flankierende Waldkomplexe“ (Nr. 10) im Bereich westlich der Ludwig-Bölkow-Allee und des
Haidgrabens zu erweitern.
In Konsequenz der Bedeutung einer leistungsfähigen ÖPNV-Erschließung für den
wachsenden Bildungs-, Forschungs- und Gewerbestandort des TIP sowie zur Absicherung
der Trassenführung und der Errichtung von Haltepunkten ist es zudem geboten, das
bestehende Ziel B III 2.4.2 im RP 14 anzupassen und dort die Anbindung des TIP bei der
Verlängerung der U-Bahn U5 Ost über Ottobrunn hinaus bis nach Taufkirchen als
verbindliche Zielvorgabe zu verankern.

Teil B: Erweiterung des regionalen Grünzugs Nr. 09
Diese Änderung des RP 14 zielt darauf ab, durch Ergänzung einer Fläche zwischen St 2350
und BAB 92 die Siedlungsgliederungsfunktion nachhaltig zu stärken und zwischen dem
Gewerbegebiet Degernpoint und dem Gewerbegebiet Spörerau neu zu verankern. Über die
substanzielle Vergrößerung des regionalen Grünzugs nach Westen werden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich nachweisen lässt, dass die
Grünzugsfunktionen einem baulichen Vorhaben im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet
Spörerau und der Sempt grundsätzlich nicht mehr entgegenstehen. Hintergrund hierfür ist,
dass ein ortsansässiges, stark wachsendes mittelständisches Unternehmen des
produzierenden Gewerbes im Gewerbegebiet Bichlmannstraße in der Gemeinde Eching in
Niederbayern (Region Landshut) beabsichtigt, sein Betriebsgelände nach Westen in das
Stadtgebiet Moosburg an der Isar (Region München) hinein zu erweitern. Diese bauliche
Entwicklung befände sich im Übergangsbereich der regionalen Grünzüge Nr. 09 Isartal und
Nr. 16 Sempttal an einer Stelle, an der der Freiraum im Zuge der Siedlungsentwicklung der
vergangenen Jahrzehnte – durch das Gewerbegebiet Spörerau im Westen und das entlang
der Bundesstraße B 11 entlang gewachsene Siedlungsband im Osten – bereits stark
eingeengt worden ist und hätte zur Folge, dass die Siedlungsgliederung als Funktion der
regionalen Grünzüge dort nicht ablesbar wäre. Dieser Funktionsbeeinträchtigung kann durch
die Erweiterung des regionalen Grünzugs vorgebeugt werden.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung
am 21. Juli 2026 den ergänzten Fortschreibungsentwurf zur 27. Änderung des Regionalplans
München gebilligt und beschlossen ein Beteiligungsverfahren gemäß Art. 18 BayLplG
durchzuführen.

27. Änderung des Regionalplans München: Ausbau des Hochtechnologieclusters Luft- und Raumfahrt
(Teil A) und Erweiterung des Regionalen Grünzugs Nr. 9 Isartal (Teil B)
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3. Entwurf der Verordnung

__________________te Verordnung
zur 27. Änderung des Regionalplans München (RP 14)
vom ___. ________________ 202_ [Ausfertigungsdatum]

Auf Grund von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 6 des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert
durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190), erlässt der Regionale
Planungsverband München folgende Verordnung zur Änderung des Regionalplans
München:

§ 1

Teiländerungen in den Kapiteln B II Siedlung und Freiraum und B III Verkehr und
Nachrichtenwesen
Die Festlegungen mit Begründung im Textteil erhalten die Fassung der in Anlage 1
ergänzten und geänderten Ziele (Z) mit ihrer Begründung. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser
Verordnung.

Die Begründung zu Ziel B II 2.5 wird durch die als Anlage 2 beiliegende Begründungskarte
zu Ziel B II 2.5 ergänzt, die ebenfalls Teil dieser Verordnung ist.

§ 2

Die Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ vom 25.02.2019 erhält die gemäß der Tekturkarte
„Änderung Regionale Grünzüge Nr. 10 und Nr. 11 sowie Verlängerung U-Bahn U 5 Ost“ und
der Tekturkarte „Erweiterung Regionaler Grünzug Nr. 09“ neue Fassung in den dargestellten
Ausschnitten und wird durch die konsolidierte Fassung der Karte 2 „Siedlung und
Versorgung“ vom __.__.202_ ersetzt, die als Anlage 3 beiliegt und ebenfalls Teil dieser
Verordnung ist.

§ 3

Diese Verordnung tritt am __. __________. 202_ in Kraft.

München, den ___. ______________. 202_

Regionaler Planungsverband München

………………………………………