Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678, Schänis; Kosten vollumfänglich durch Linthebene-Melioration.

Microsoft Word - LinthSicht 133 - 2026-08 - Öffentl. Auflage - TSP und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse

POLITISCHE GEMEINDE SCHÄNIS

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2026 erlassen:

a. Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678”

b. Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse

Die im Eigentum der Linthebene-Melioration stehende Brücke “Wichlenstrasse” auf Parz. Nr. 678, die über den Maseltrangerbach führt, wurde 1950 erbaut und ist in ihrem Zustand beeinträchtigt. Die Linthebene-Melioration sieht einen Ersatzneubau vor. Die Kosten des Ersatzneubaus trägt vollumfänglich die Linthebene-Melioration.

In Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) wird ein Plan- verfahren durchgeführt. Teilstrassenplan und Strassenprojekt werden unter Eröffnung ei- ner Einsprachefrist von 30 Tagen, d. h. vom 17. August bis 15. September 2026, öffent- lich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unter- lagen können zudem unter der Rubrik “Neuigkeiten” auf unserer Webseite www.scha- enis.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen den Erlass sind vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache berech- tigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstel- lung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Schänis, 29. Juni 2026

GEMEINDERAT SCHÄNIS