---
title: "Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678, Schänis; Kosten vollumfänglich durch Linthebene-Melioration."
sdDatePublished: "2026-08-12T14:33:00Z"
source: "https://www.schaenis.ch/_docn/7154113/1_Publikation_%C3%B6ffentliche_Auflage_TSP_und_SP_Ersatzneubau_Br%C3%BCcke_Wichlenstrasse,_Klassierung_neue_Strassenfl%C3%A4che_-_2026-06-29.pdf"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
locations:
  - "See-Gaster"
---


Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678, Schänis; Kosten vollumfänglich durch Linthebene-Melioration.

Microsoft Word - LinthSicht 133 - 2026-08 - Öffentl. Auflage - TSP und Strassenprojekt Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse

POLITISCHE GEMEINDE SCHÄNIS

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2026 erlassen:

a. Teilstrassenplan und Strassenprojekt "Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse,
Parz. Nr. 678"

b. Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse

Die im Eigentum der Linthebene-Melioration stehende Brücke "Wichlenstrasse" auf Parz.
Nr. 678, die über den Maseltrangerbach führt, wurde 1950 erbaut und ist in ihrem Zustand
beeinträchtigt. Die Linthebene-Melioration sieht einen Ersatzneubau vor. Die Kosten des
Ersatzneubaus trägt vollumfänglich die Linthebene-Melioration.

In Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) wird ein Plan-
verfahren durchgeführt. Teilstrassenplan und Strassenprojekt werden unter Eröffnung ei-
ner Einsprachefrist von 30 Tagen, d. h. vom 17. August bis 15. September 2026, öffent-
lich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unter-
lagen können zudem unter der Rubrik "Neuigkeiten" auf unserer Webseite www.scha-
enis.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen den Erlass sind vor Ablauf der Auflagefrist
schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache berech-
tigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstel-
lung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Schänis, 29. Juni 2026

GEMEINDERAT SCHÄNIS