Bremen Hundebesitzerinnen und -besitzer, Pflicht zur Sachkundeprüfung ab 1. Juli 2026; Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres.
Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen
Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen
Wenn Sie einen Hund nach dem 30. Juni 2026 aufnehmen, sind Sie verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen.
Basisinformationen In Bremen ist die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund erwerben. Besitzen Sie mehr als einen Hund, muss die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln abgelegt werden. Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren schon einen Hund für mindestens 2 Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, müssen Sie mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden. Sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie einen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen haben Sie Tierärzt:in oder Jäger:in sind Sie einen Blindenführhund haben Das Ordnungsamt kann entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Prüfungsinhalte Theoretische Prüfung: Bei der theoretischen Prüfung müssen 35 Fragen beantwortet werden über: Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, das Sozialverhalten von Hunden, Kommunikation und Ausdrucksweise sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse von Hunden, Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie deren Bewältigung und Vermeidung, tierschutzkonforme Erziehung und Ausbildung von Hunden und Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden. Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden. Praktische Prüfung: Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – ablenkungsarmer Bereich (zum Beispiel Grünanlage, mit der Möglichkeit zum Freilauf) und verkehrsöffentlicher Raum – statt. Hier zeigen Sie, dass Sie den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Es müssen gefährliche Situationen erkannt werden und Kenntnisse vorliegen, um möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig vorzubeugen. Voraussetzungen Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Für die praktische Prüfung: Der Hund ist gechipt und geimpft.
In Bremen ist die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund erwerben.
Besitzen Sie mehr als einen Hund, muss die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln abgelegt werden.
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen.
Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren schon einen Hund für mindestens 2 Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, müssen Sie mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden.
Sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn
Sie einen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen haben
Sie Tierärzt:in oder Jäger:in sind
Das Ordnungsamt kann entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Theoretische Prüfung: Bei der theoretischen Prüfung müssen 35 Fragen beantwortet werden über:
Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
das Sozialverhalten von Hunden, Kommunikation und Ausdrucksweise sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse von Hunden,
Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie deren
tierschutzkonforme Erziehung und Ausbildung von Hunden und
Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden.
Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden.
Praktische Prüfung: Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – ablenkungsarmer Bereich (zum Beispiel Grünanlage, mit der Möglichkeit zum Freilauf) und verkehrsöffentlicher Raum – statt. Hier zeigen Sie, dass Sie den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Es müssen gefährliche Situationen erkannt werden und Kenntnisse vorliegen, um möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig vorzubeugen.
Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Für die praktische Prüfung: Der Hund ist gechipt und geimpft.
Der Hund ist gechipt und geimpft.
Ablauf Sie müssen die theoretische sowie praktische Prüfung bei Personen oder Stellen abnehmen lassen, die von dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt sind. Eine Liste amtlich anerkannter Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme der Sachkundeprüfungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ verlinkt. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der jeweiligen Prüfung von der abnehmenden Person oder Stelle. Sie müssen die Bescheinigung über die bestandenen Prüfungen auf Verlangen der zuständigen Ortspolizeibehörde nachweisen. Weitere Hinweise Hilfsmittel Die Verwendung von Hör- und
oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt, den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen. Hilfsmittel wie zum Beispiel Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt. Die Hilfsmittel müssen tierschutzgerecht sein und sind von dem:der Prüfer:in auf korrekten Halt und Sitz zu kontrollieren. Wiederholung der Prüfung Falls Sie die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehen, kann diese nach einer gewissen Vorbereitungszeit wiederholt werden. Es gibt keine feste Begrenzung der Wiederholungsversuche. Zwischen den Versuchen sollten Sie aber genug Zeit einplanen, um sich und Ihren Hund gut vorzubereiten. Mitführen des Nachweises Bei einem Spaziergang mit Ihrem Hund müssen Sie den Nachweis der theoretischen und praktischen Prüfung auf Verlangen den Einsatzkräften des Ordnungsamtes zeigen. Sie können das Dokument entweder analog oder digital mit sich führen.
Sie müssen die theoretische sowie praktische Prüfung bei Personen oder Stellen abnehmen lassen, die von dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt sind. Eine Liste amtlich anerkannter Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme der Sachkundeprüfungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ verlinkt.
Eine Liste amtlich anerkannter Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme der Sachkundeprüfungen finden Sie unter „Weitere Informationen“ verlinkt.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der jeweiligen Prüfung von der abnehmenden Person oder Stelle.
Sie müssen die Bescheinigung über die bestandenen Prüfungen auf Verlangen der zuständigen Ortspolizeibehörde nachweisen.
Hilfsmittel Die Verwendung von Hör- und
oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt, den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen. Hilfsmittel wie zum Beispiel Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt. Die Hilfsmittel müssen tierschutzgerecht sein und sind von dem:der Prüfer:in auf korrekten Halt und Sitz zu kontrollieren.
Wiederholung der Prüfung Falls Sie die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehen, kann diese nach einer gewissen Vorbereitungszeit wiederholt werden. Es gibt keine feste Begrenzung der Wiederholungsversuche. Zwischen den Versuchen sollten Sie aber genug Zeit einplanen, um sich und Ihren Hund gut vorzubereiten.
Mitführen des Nachweises Bei einem Spaziergang mit Ihrem Hund müssen Sie den Nachweis der theoretischen und praktischen Prüfung auf Verlangen den Einsatzkräften des Ordnungsamtes zeigen. Sie können das Dokument entweder analog oder digital mit sich führen.
Benötigte Unterlagen Personalausweis Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
Zuständige Stellen Ordnungsamt 115 (Bürgertelefon) Stresemannstraße 48, Behördenzentrum, 28207 Bremen office @ordnungsamt. bremen. de Rechtssichere E-Kommunikation mehr
Ordnungsamt 115 (Bürgertelefon) Stresemannstraße 48, Behördenzentrum, 28207 Bremen office @ordnungsamt. bremen. de Rechtssichere E-Kommunikation mehr
Stresemannstraße 48, Behördenzentrum, 28207 Bremen
Kosten Die Kosten der Prüfungen trägt der Prüfling. Die Prüfungsgebühr wird durch den jeweiligen Anbietenden festgelegt.
Die Kosten der Prüfungen trägt der Prüfling. Die Prüfungsgebühr wird durch den jeweiligen Anbietenden festgelegt.
Fristen & Bearbeitungsdauer Welche Fristen sind zu beachten? Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Wenn Sie Ihren Hund vor dem 1. Juli 2026 erworben haben, müssen Sie grundsätzlich keine Sachkundeprüfung nachholen, es sei denn, das Ordnungsamt Bremen hat in der Vergangenheit festgestellt, dass Ihr Hund als „gefährlich“ gilt. Ist dies der Fall, müssen Sie sowohl die theoretische wie auch die praktische Sachkundeprüfung bis zum 30. Juni 2028 nachholen. Wie lange dauert die Bearbeitung? Keine Angabe.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Wenn Sie Ihren Hund vor dem 1. Juli 2026 erworben haben, müssen Sie grundsätzlich keine Sachkundeprüfung nachholen, es sei denn, das Ordnungsamt Bremen hat in der Vergangenheit festgestellt, dass Ihr Hund als „gefährlich“ gilt. Ist dies der Fall, müssen Sie sowohl die theoretische wie auch die praktische Sachkundeprüfung bis zum 30. Juni 2028 nachholen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Rechtsgrundlagen § 3 Abs. 1 Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG)
§ 3 Abs. 1 Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG)
Weitere Informationen Informationen zum Hundeführerschein für Halter:innen Liste anerkannter Sachkundeprüfer:innen gemäß § 3 Absatz 3 BremHundG
Informationen zum Hundeführerschein für Halter:innen
Liste anerkannter Sachkundeprüfer:innen gemäß § 3 Absatz 3 BremHundG
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