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title: "Gemeinde Stavern Bebauungsplan Nr. 15 'Beim Sportplatz, 3. Erweiterung' Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 03.09.2026"
sdDatePublished: "2026-08-12T13:05:00Z"
source: "https://www.soegel.de/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanung-gemeinde-stavern-bbp-15/entwurfsunterlagen-3.1-insgesamt.pdf?cid=z74"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
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  - "Emsland"
  - "Sögel"
  - "Lower Saxony"
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Gemeinde Stavern Bebauungsplan Nr. 15 'Beim Sportplatz, 3. Erweiterung' Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 03.09.2026

Steuernummer: 53/290/01818
Öffnungszeiten:
Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Sparkasse Emsland
IBAN DE39 2665 0001 0002 0008 00
Oldenburgische Landesbank Sögel
IBAN DE91 2802 0050 3643 1989 00
Raiffeisenbank Ems-Vechte eG
IBAN DE67 2806 9878 2235 0454 00
Volksbank Nordhümmling eG
IBAN DE58 2806 9706 0010 0030 00
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Gemeinde Stavern · Sögeler Str. 2a · 49777 Stavern

Herr Wilken

Bauwesen (60)

Durchwahl
05952/206-249
E-Mail
wilken@soegel.de
Website
www.soegel.de

Datum:
12.08.2026

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stavern
Bebauungsplan Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“
nebst örtlichen Bauvorschriften

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stavern hat in seiner Sitzung am 22.01.2026 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst örtlichen
Bauvorschriften beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst
örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Fläche liegt im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Klein Stavern der Gemeinde Stavern
östlich der Kreisstraße 127 „Am Steinberg“.
Die genaue Lage des Plangebietes ergibt sich aus der Darstellung im anliegenden
Übersichtsplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit
im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst örtlichen Bauvorschriften findet statt am

Donnerstag, den 03.09.2026, in der Zeit von 14:00 bis 16:30 Uhr

bei der Samtgemeindeverwaltung Sögel, Fachbereich Bauwesen, Zimmer 149, Ludmillenhof,
49751 Sögel. Während dieser Unterrichtung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben.

Steuernummer: 53/290/01818
Öffnungszeiten:
Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Sparkasse Emsland
IBAN DE39 2665 0001 0002 0008 00
Oldenburgische Landesbank Sögel
IBAN DE91 2802 0050 3643 1989 00
Raiffeisenbank Ems-Vechte eG
IBAN DE67 2806 9878 2235 0454 00
Volksbank Nordhümmling eG
IBAN DE58 2806 9706 0010 0030 00
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Interessierte Personen können sich bereits vor dem Termin über die allgemeinen Ziele, Zwecke
und Auswirkungen der Planung im Internet im Rahmen einer Kurzbeschreibung auf der
Homepage
der
Samtgemeinde
Sögel
unter
https://www.soegel.de/oeffentliche-
bekanntmachungen/bauleitplanung-gemeinde-stavern-15/ in der Zeit vom 24.08.2026 bis
einschl. 24.09.2026 informieren. Darüber hinaus werden die Unterlagen über das zentrale
Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de in der vorgenannten Zeit
zugänglich gemacht.

Ebenso weise ich darauf hin, dass die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit vom

24.08.2026 bis einschließlich 24.09.2026
(Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
und Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

bei der Samtgemeindeverwaltung Sögel, Flur I. Obergeschoss, Ludmillenhof, 49751 Sögel, sowie
sowie in der Gemeindeverwaltung Stavern, Sögeler Straße 2a, 49777 Stavern zu den dortigen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausliegen.

Im Auftrag

 gez. Wilken

Aushang:
12.08.2026
Abnahme:
25.09.2026

Sportanlage
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9
Der Osteresch
Vor der kleinen Düne
Berßener Straße - K162
Neuer Kamp
Neuer Kamp
Schöfelsrieden
Bei den Schöfelsrieden
Am Steinberg - K 127
Schlagbrüc
Hinter den Hessel Tannen
Die Düne
Berßener Straße - K 162
Osteresch
Der Dücker
Am Steinberg
Lange Straße
- K 127
WA
35,0
Am alten Sportplatz
Am Neuen Grund
Dükerstraße
Kartengrundlage:
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder-
sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
© 2026
Maßstab 1 : 5.000
Stand: 2026
Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen
Regionaldirektion Osnabrück-Meppen
Allgemeines Wohngebiet
WA
Stand: 04.06.2026
M. 1 : 5000
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stavern
Klein Stavern
Gemeinde Stavern
Bebauungsplan Nr. 15
" Beim Sportplatz, 3. Erweiterung "

Sportanlage
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Der Osteresch
Vor der kleinen Düne
Berßener Straße - K162
Neuer Kamp
Neuer Kamp
Schöfelsrieden
Bei den Schöfelsrieden
Am Steinberg - K 127
Schlagbrüc
Hinter den Hessel Tannen
Die Düne
Berßener Straße - K 162
Osteresch
Der Dücker
Am Steinberg
Lange Straße
- K 127
WA
35,0
Am alten Sportplatz
Am Neuen Grund
Dükerstraße
Kartengrundlage:
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder-
sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
© 2026
Maßstab 1 : 5.000
Stand: 2026
Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen
Regionaldirektion Osnabrück-Meppen
Allgemeines Wohngebiet
WA
Stand: 04.06.2026
M. 1 : 5000
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Stavern
Klein Stavern
Gemeinde Stavern
Bebauungsplan Nr. 15
" Beim Sportplatz, 3. Erweiterung "

Büro für Stadtplanung (FNP149Ae_BP15_Fruehz.doc)
08.06.2026
Samtgemeinde Sögel, Gemeinde Stavern
Landkreis Emsland

149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Werlte
Bebauungsplan Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ der Gemeinde Stavern

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Grundzüge der Planung
1
Grundsätzliche Vorgaben
Das Plangebiet der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sö-
gel und des Bebauungsplanes Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ der Gemeinde
Stavern liegt im nordöstlichen Bereich der Ortslage von Klein Stavern, in einem Abstand
von ca. 100 m östlich der Straße „Am Steinberg“ (K 127). Die Fläche der 149. Änderung
des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2,6 ha. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 15 umfasst den südlichen Bereich der o. g. Flächennutzungs-
planänderung und hat eine Größe von ca. 1,2 ha.
Die genaue Lage und Abgrenzung der Plangebiete ergeben sich aus den Übersichts-
plänen.

2
Planungsanlass / Planung
Mit dem westlich an das vorliegende Plangebiet angrenzenden Bebauungsplan Nr. 14
„Beim Sportplatz, 2. Erweiterung“ wurde im Jahre 2021 das letzte allgemeine Wohnge-
biet in der Gemeinde Stavern ausgewiesen und entwickelt. Die damit ausgewiesenen
acht Baugrundstücke sind seit Jahren vollständig vergeben und bebaut.
Der Gemeinde stehen daher in Klein Stavern keine Wohnbaugrundstücke zur Verfü-
gung, die sie Bauwilligen für eine übliche Einfamilienhausbebauung anbieten kann. Es
besteht jedoch weiterhin eine rege Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken, vor allem
durch junge Familien, die sich aufgrund ihrer sozialen Bindungen vor Ort ansiedeln
möchten. Zur Sicherung und Entwicklung des Einwohnerbestandes sowie zur ausrei-
chenden Versorgung mit Wohnraum, ist daher die Ausweisung neuer Wohnbauflächen
in Klein Stavern erforderlich.
Um den vorliegenden Bedarf an Wohnbauflächen decken zu können, soll deshalb im
Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Das Gebiet ergänzt städte-
baulich sinnvoll die südlich und westlich angrenzende Ortslage bzw. bestehenden
Wohngebiete.

Samtgemeinde Werlte
Frühzeitige Beteiligung, 149. Änd. FNP und BP Nr. 15

Seite 2
Büro für Stadtplanung (FNP149Ae_BP15_Fruehz.doc)
08.06.2026
Die Plangebietsfläche steht der Gemeinde für die geplante Nutzung zur Verfügung und
bietet somit die Möglichkeit zeitnah Wohnbaugrundstücke auszuweisen.
Das Plangebiet befindet sich jedoch planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35
BauGB. Im Außenbereich ist die geplante wohnbauliche Nutzung nicht zulässig. Für die
Realisierung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Sögel ist das Plangebiet zudem insgesamt
als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Für die geplante wohnbauliche Nutzung soll
daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan
geändert werden.
Festsetzungen
Die Festsetzungen im Plangebiet sollen sich an den Festsetzungen der jüngsten in der
Gemeinde Stavern aufgestellten Bebauungspläne orientieren. Neben einer Festsetzung
als allgemeines Wohngebiet, soll im Plangebiet daher eine Grundflächenzahl von 0,4
und eine maximal eingeschossige Bebauung festgesetzt werden.

3
Bestehende Nutzungen und Rahmenbedingungen
Bestehende Nutzungsstruktur
Die Fläche des Plangebietes wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Den westlichen
Plangebietsrand bildet ein Gehölzbestand, sowie eine Regenrückhalteanlage. Dahinter
schließt sich das mit dem Bebauungsplan Nr. 14 ausgewiesene und vollständig bebaute
allgemeine Wohngebiet an.
Nordwestlich des Plangebietes grenzt ein Gehölzbestand an das Plangebiet. Nach Nor-
den und Osten setzt sich die ackerbauliche Nutzung des Plangebietes fort. Im Süden
schließt ebenfalls eine kleinere ackerbaulich genutzte Fläche an. Dahinter befindet sich
die mit dem Bebauungsplan Nr. 10, rechtskräftig seit dem 28.02.2007, ausgewiesene
Wohnbebauung an.
Westlich in einer Entfernung von ca. 100 m verläuft mit der Straße „Am Steinberg“ (K
127) die nächstgelegene Hauptverkehrsstraße.

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Emsland
Im RROP für den Landkreis Emsland ist der Bereich des Plangebietes sowie die umlie-
genden Flächen als Vorbehaltsgebiet für Erholung ausgewiesen.
Die gesamte bebaute Ortslage von Klein Stavern ist ohne besondere Darstellung.
Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Ortslage an und dient der be-
darfsgerechten wohnbaulichen Entwicklung. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet für
Erholung steht der geplanten Wohnnutzung nicht grundsätzlich entgegen, da Vorbe-
haltsgebiete der Abwägung zugänglich sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erho-
lungsfunktion sind aufgrund der geringen Größe des Plangebiets sowie der bestehen-
den siedlungsstrukturellen Prägung nicht zu erwarten.
Die Planung wird daher als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar angesehen.

Samtgemeinde Werlte
Frühzeitige Beteiligung, 149. Änd. FNP und BP Nr. 15

Seite 3
Büro für Stadtplanung (FNP149Ae_BP15_Fruehz.doc)
08.06.2026
Darstellungen im Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Sögel als Flä-
che für die Landwirtschaft dargestellt.
Die südlich mit den Bebauungsplänen Nr. 10 und Nr. 13 entwickelten Wohngebiete und
das westlich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 entwickelte Wohngebiet sind als Wohnbau-
fläche dargestellt. Nordwestlich des Plangebietes ist zudem Waldfläche dargestellt. Die
übrige umgebende Ortslage ist ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die westlich verlaufende Straße „Am Steinberg“ (K 127) ist als überörtliche/örtliche
Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.

4
Erschließung und Versorgung
Verkehrserschließung
Die verkehrliche Erschließung soll von Südwesten über die Dükerstraße und von Wes-
ten über die Straße „Am Alten Sportplatz“ erfolgen. Die Straßen haben Anschluss an
die bestehende Hauptverkehrsstraße „Am Steinberg“ (K 127). Der Anschluss des Plan-
gebietes an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist damit sichergestellt.
Die