Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stavern Aufstellung Bebauungsplans Nr. 15 ‘Beim Sportplatz, 3. Erweiterung’ nebst örtlichen Bauvorschriften in Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühbeteiligung 24.08.–24.09.2026

Steuernummer: 53/290/01818 Öffnungszeiten: Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr Sparkasse Emsland IBAN DE39 2665 0001 0002 0008 00 Oldenburgische Landesbank Sögel IBAN DE91 2802 0050 3643 1989 00 Raiffeisenbank Ems-Vechte eG IBAN DE67 2806 9878 2235 0454 00 Volksbank Nordhümmling eG IBAN DE58 2806 9706 0010 0030 00 Seite 1 von 2

Gemeinde Stavern · Sögeler Str. 2a · 49777 Stavern

Herr Wilken

Bauwesen (60)

Durchwahl 05952/206-249 E-Mail wilken@soegel.de Website www.soegel.de

Datum: 12.08.2026

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stavern Bebauungsplan Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst örtlichen Bauvorschriften

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stavern hat in seiner Sitzung am 22.01.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Fläche liegt im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Klein Stavern der Gemeinde Stavern östlich der Kreisstraße 127 „Am Steinberg“. Die genaue Lage des Plangebietes ergibt sich aus der Darstellung im anliegenden Übersichtsplan. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ nebst örtlichen Bauvorschriften findet statt am

Donnerstag, den 03.09.2026, in der Zeit von 14:00 bis 16:30 Uhr

bei der Samtgemeindeverwaltung Sögel, Fachbereich Bauwesen, Zimmer 149, Ludmillenhof, 49751 Sögel. Während dieser Unterrichtung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Steuernummer: 53/290/01818 Öffnungszeiten: Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr Sparkasse Emsland IBAN DE39 2665 0001 0002 0008 00 Oldenburgische Landesbank Sögel IBAN DE91 2802 0050 3643 1989 00 Raiffeisenbank Ems-Vechte eG IBAN DE67 2806 9878 2235 0454 00 Volksbank Nordhümmling eG IBAN DE58 2806 9706 0010 0030 00 Seite 2 von 2

Interessierte Personen können sich bereits vor dem Termin über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung im Internet im Rahmen einer Kurzbeschreibung auf der Homepage der Samtgemeinde Sögel unter https://www.soegel.de/oeffentliche- bekanntmachungen/bauleitplanung-gemeinde-stavern-15/ in der Zeit vom 24.08.2026 bis einschl. 24.09.2026 informieren. Darüber hinaus werden die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de in der vorgenannten Zeit zugänglich gemacht.

Ebenso weise ich darauf hin, dass die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

24.08.2026 bis einschließlich 24.09.2026 (Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

bei der Samtgemeindeverwaltung Sögel, Flur I. Obergeschoss, Ludmillenhof, 49751 Sögel, sowie sowie in der Gemeindeverwaltung Stavern, Sögeler Straße 2a, 49777 Stavern zu den dortigen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausliegen.

Im Auftrag

gez. Wilken

Aushang: 12.08.2026 Abnahme: 25.09.2026

Sportanlage 5 2A 3 2 16 2 3 10 3 3 4 14 1 6 12 4 2 15 7 5 1 11 2 3 1 1A 8 11 13 9 4 5 7 14 1 6 4 3 6 15 5 7 10 4 4A 2 9 Der Osteresch Vor der kleinen Düne Berßener Straße - K162 Neuer Kamp Neuer Kamp Schöfelsrieden Bei den Schöfelsrieden Am Steinberg - K 127 Schlagbrüc Hinter den Hessel Tannen Die Düne Berßener Straße - K 162 Osteresch Der Dücker Am Steinberg Lange Straße

  • K 127 WA 35,0 Am alten Sportplatz Am Neuen Grund Dükerstraße Kartengrundlage: Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder- sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2026 Maßstab 1 : 5.000 Stand: 2026 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Osnabrück-Meppen Allgemeines Wohngebiet WA Stand: 04.06.2026 M. 1 : 5000 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stavern Klein Stavern Gemeinde Stavern Bebauungsplan Nr. 15 " Beim Sportplatz, 3. Erweiterung "

Sportanlage 5 2A 3 2 16 2 3 10 3 3 4 14 1 6 12 4 2 15 7 5 1 11 2 3 1 1A 8 11 13 9 4 5 7 14 1 6 4 3 6 15 5 7 10 4 4A 2 9 Der Osteresch Vor der kleinen Düne Berßener Straße - K162 Neuer Kamp Neuer Kamp Schöfelsrieden Bei den Schöfelsrieden Am Steinberg - K 127 Schlagbrüc Hinter den Hessel Tannen Die Düne Berßener Straße - K 162 Osteresch Der Dücker Am Steinberg Lange Straße

  • K 127 WA 35,0 Am alten Sportplatz Am Neuen Grund Dükerstraße Kartengrundlage: Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieder- sächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2026 Maßstab 1 : 5.000 Stand: 2026 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Osnabrück-Meppen Allgemeines Wohngebiet WA Stand: 04.06.2026 M. 1 : 5000 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stavern Klein Stavern Gemeinde Stavern Bebauungsplan Nr. 15 " Beim Sportplatz, 3. Erweiterung "

Büro für Stadtplanung (FNP149Ae_BP15_Fruehz.doc) 08.06.2026 Samtgemeinde Sögel, Gemeinde Stavern Landkreis Emsland

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Werlte Bebauungsplan Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ der Gemeinde Stavern

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Grundzüge der Planung 1 Grundsätzliche Vorgaben Das Plangebiet der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sö- gel und des Bebauungsplanes Nr. 15 „Beim Sportplatz, 3. Erweiterung“ der Gemeinde Stavern liegt im nordöstlichen Bereich der Ortslage von Klein Stavern, in einem Abstand von ca. 100 m östlich der Straße „Am Steinberg“ (K 127). Die Fläche der 149. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 2,6 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 umfasst den südlichen Bereich der o. g. Flächennutzungs- planänderung und hat eine Größe von ca. 1,2 ha. Die genaue Lage und Abgrenzung der Plangebiete ergeben sich aus den Übersichts- plänen.

2 Planungsanlass / Planung Mit dem westlich an das vorliegende Plangebiet angrenzenden Bebauungsplan Nr. 14 „Beim Sportplatz, 2. Erweiterung“ wurde im Jahre 2021 das letzte allgemeine Wohnge- biet in der Gemeinde Stavern ausgewiesen und entwickelt. Die damit ausgewiesenen acht Baugrundstücke sind seit Jahren vollständig vergeben und bebaut. Der Gemeinde stehen daher in Klein Stavern keine Wohnbaugrundstücke zur Verfü- gung, die sie Bauwilligen für eine übliche Einfamilienhausbebauung anbieten kann. Es besteht jedoch weiterhin eine rege Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken, vor allem durch junge Familien, die sich aufgrund ihrer sozialen Bindungen vor Ort ansiedeln möchten. Zur Sicherung und Entwicklung des Einwohnerbestandes sowie zur ausrei- chenden Versorgung mit Wohnraum, ist daher die Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Klein Stavern erforderlich. Um den vorliegenden Bedarf an Wohnbauflächen decken zu können, soll deshalb im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Das Gebiet ergänzt städte- baulich sinnvoll die südlich und westlich angrenzende Ortslage bzw. bestehenden Wohngebiete.

Samtgemeinde Werlte Frühzeitige Beteiligung, 149. Änd. FNP und BP Nr. 15

Seite 2 Büro für Stadtplanung (FNP149Ae_BP15_Fruehz.doc) 08.06.2026 Die Plangebietsfläche steht der Gemeinde für die geplante Nutzung zur Verfügung und bietet somit die Möglichkeit zeitnah Wohnbaugrundstücke auszuweisen. Das Plangebiet befindet sich jedoch planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im Außenbereich ist die geplante wohnbauliche Nutzung nicht zulässig. Für die Realisierung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Sögel ist das Plangebiet zudem insgesamt als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Für die geplante wohnbauliche Nutzung soll daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Festsetzungen Die Festsetzungen im Plangebiet sollen sich an den Festsetzungen der jüngsten in der Gemeinde Stavern aufgestellten Bebauungspläne orientieren. Neben einer Festsetzung als allgemeines Wohngebiet, soll im Plangebiet daher eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine maximal eingeschossige Bebauung festgesetzt werden.

3 Bestehende Nutzungen und Rahmenbedingungen Bestehende Nutzungsstruktur Die Fläche des Plangebietes wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Den westlichen Plangebietsrand bildet ein Gehölzbestand, sowie eine Regenrückhalteanlage. Dahinter schließt sich das mit dem Bebauungsplan Nr. 14 ausgewiesene und vollständig bebaute allgemeine Wohngebiet an. Nordwestlich des Plangebietes grenzt ein Gehölzbestand an das Plangebiet. Nach Nor- den und Osten setzt sich die ackerbauliche Nutzung des Plangebietes fort. Im Süden schließt ebenfalls eine kleinere ackerbaulich genutzte Fläche an. Dahinter befindet sich die mit dem Bebauungsplan Nr. 10, rechtskräftig seit dem 28.02.2007, ausgewiesene Wohnbebauung an. Westlich in einer Entfernung von ca. 100 m verläuft mit der Straße „Am Steinberg“ (K 127) die nächstgelegene Hauptverkehrsstraße.

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Emsland Im RROP für den Landkreis Emsland ist der Bereich des Plangebietes sowie die umlie- genden Flächen als Vorbehaltsgebiet für Erholung ausgewiesen. Die gesamte bebaute Ortslage von Klein Stavern ist ohne besondere Darstellung. Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Ortslage an und dient der be- darfsgerechten wohnbaulichen Entwicklung. Die Festlegung als Vorbehaltsgebiet für Erholung steht der geplanten Wohnnutzung nicht grundsätzlich entgegen, da Vorbe- haltsgebiete der Abwägung zugänglich sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erho- lungsfunktion sind aufgrund der geringen Größe des Plangebiets sowie der bestehen- den siedlungsstrukturellen Prägung nicht zu erwarten. Die Planung wird daher als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar angesehen.

Samtgemeinde Werlte Frühzeitige Beteiligung, 149. Änd. FNP und BP Nr. 15

Seite 3 Büro für Stadtplanung (FNP149Ae_BP15_Fruehz.doc) 08.06.2026 Darstellungen im Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Sögel als Flä- che für die Landwirtschaft dargestellt. Die südlich mit den Bebauungsplänen Nr. 10 und Nr. 13 entwickelten Wohngebiete und das westlich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 entwickelte Wohngebiet sind als Wohnbau- fläche dargestellt. Nordwestlich des Plangebietes ist zudem Waldfläche dargestellt. Die übrige umgebende Ortslage ist ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die westlich verlaufende Straße „Am Steinberg“ (K 127) ist als überörtliche/örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.

4 Erschließung und Versorgung Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung soll von Südwesten über die Dükerstraße und von Wes- ten über die Straße „Am Alten Sportplatz“ erfolgen. Die Straßen haben Anschluss an die bestehende Hauptverkehrsstraße „Am Steinberg“ (K 127). Der Anschluss des Plan- gebietes an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist damit sichergestellt. Die