Der Rat der Stadt Köln beschließt Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo in Köln; Zustimmung künftig durch Verwaltung

Ein „Bau-Turbo“ für Köln Kölner Dialog #3 Architektenschaft trifft Bauaufsicht 13.07.26

2 Bau-Turbo: Beschleunigung für was? Aufstockung von bestehenden Gebäuden Quartiersentwicklungen Wohnungsbauvorhaben Schließung von Baulücken Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

3 Wohnungsbau-Turbo: In welchen Bereichen? „Planungsrechtlicher Zulässigkeitsrahmen“ mit Bebauungsplan integrierte Lagen … ohne Bebauungsplan Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

v vv Planungshoheit im Genehmigungsverfahren 4 Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

Auf einen Blick: Chancen & Schranken 5 Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

6 Kölns „Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung“ Ableitung aus vom Rat beschlossenen (gesamtstädtischen) Konzepten Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

7 Bau-Turbo: Beschlussfassung Rat 19.03.2026 Quartiersentwicklungen „Wohnungsbauvorhaben“ Schließung von Baulücken Der Rat

  1. beschließt die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 30.10.2025 „Bau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anwendung“;
  2. überträgt die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a bzw. § 246e Absatz 2 in Verbindung mit § 36a Baugesetzbuch (BauGB) auf die Verwaltung;
  3. beauftragt die Verwaltung, die in Beschlusspunkt 2 genannte Zustimmung für Vorhaben auf Grundlage von § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b oder § 246e BauGB in strikter Anwendung der unter Beschlusspunkt zu 1 genannten Leitlinien zu erklären;
  4. beauftragt die Verwaltung ein Jahr nach Beschlussfassung über die bis dahin gesammelten Erfahrungen zu berichten, diese kritisch zu bewerten und, falls erforderlich, Anpassungen vor dem Hintergrund der stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt Köln vorzuschlagen Beschluss Kölner Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum “Bau-Turbo” Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

8 Bau-Turbo: Beschlussfassung Rat 19.03.2026 Quartiersentwicklungen „Wohnungsbauvorhaben“ Schließung von Baulücken 4.2 Leitlinien Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertretungen die Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen: • Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten • besonderer städtebaulichen Relevanz • durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städtebaulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) • Vorhaben über 75 Wohneinheiten, bzw. 6.750m² Geschossfläche Wohnen • Vorhaben im Außenbereich • Vorhaben in der Äußeren Stadt („Köln-Katalog“), die vom Charakter der vorhandenen Struktur abweichen Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

9 Wer erteilt die Zustimmung? „Planungshoheit“ Bau-Turbo ermöglicht Verzicht auf Bebauungsplanverfahren. ABER: Gemeinde darf weiterhin entscheiden, welches Vorhaben städtebaulich geeignet ist oder nicht. „Die Gemeinde“ = Der Rat der Stadt Köln Zuständiger Ausschuss: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

10 Kölner Prozess: Gestufte Prüfung + Qualifizierung Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

11 Kölner Prozess: Gestufte Prüfung + Qualifizierung Phase A: Voreinschätzung und Einordnung Überschlägige Prüfung Erfüllung Anwendungsvoraussetzungen + Zustimmungsanforderungen Ermittlung Betroffenheit / städtebauliche Relevanz / vorhabenbezogene Anforderungen (ggf. mit Einbindung Politik) Phase B: Qualifizierung und Vorprüfung ggf. Durchführung Öffentlichkeitsbeteiligung Erarbeitung zustimmungsfähige Planung durch VHT Vorprüfung durch Verwaltung Phase C: Prüfung und Zustimmung Abschluss Zustimmungsvertrag (vor Zustimmung) Prüfung qualifizierte Planung Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

12 „Prinzipien“ für Phase A • Koordinierte Projekterfassung + „Quick-Check“ • „Deep-Check“ im Jour-fixe Bau-Turbo

Klärung Bedarfe: Mitteilung, Qualifizierungs-Verfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung

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13 „Prinzipien“ für Phase B > Sonderfall ÖB + QV • Wenn Öffentlichkeitsbeteiligung (ÖB) IMMER in Kombination mit Vorgabenbeschluss • Wenn ÖB: NUR digital • Wenn ÖB: Planungsbüro notwendig! • Wenn Qualifizierungs-Verfahren: Nur einstufig mit klar definierter Aufgabe • Wenn Qualifizierungs-Verfahren: Planungsbüro notwendig! Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

14 „Prinzipien“ für Phase C • Drei-Monats-Frist beginnt mit Eingang Antrag Stadtplanungsamt • Bedingung für Zustimmung (ab 20 WE): Dokumentierte Vorabstimmung und unterschriebener Zustimmungsvertrag als Bestandteile des Antrags • Im Einzelfall möglich: Zustimmung ohne vorherige Vorabstimmung Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

15 Bauleitplanung online für den Bau-Turbo www.beteiligung-bauleitplanung.koeln Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

16 Bau-Turbo: Kommunikation Beratung Phase A Stadtplanung/Bauaufsicht Planungsrechtliche Prüfung/GBR + Umweltprüfung Phase B Stadtplanung Planungsabteilungen + Umweltprüfung Phase C Stadtplanung (Zustimmung der Gemeinde) Bauaufsicht (Baugenehmigung) Information Bereitstellung Internetangebot • Leitlinien • Checkliste • Checkliste Umweltbelange • Zustimmungsvertrag • Ansprechpartner • Prozess Intern GIS-Fachportal Bau-Turbo Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

17 Bau-Turbo: Information - Reporting - Evaluation Evaluation Mitteilung > umfassender Überblick über sämtliche Vorhaben • mit Zustimmung • mit Ablehnung inklusive Auswertung + Empfehlungen Wann? 12 Monate nach Beschluss Reporting Mitteilung > Bericht über Vorhaben ab 20 WE • mit Zustimmung • mit Ablehnung Wann? einmal im Quartal Information Mitteilung > Information über Einschätzung „Zustimmungsfähigkeit“ eines konkreten Vorhabens Wann? qualitative + quantitative Merkmale erfüllt & sobald Voreinschätzung durch Verwaltung vorliegend Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

18 Kölner Prozess: Vorhabenbezogene Mitteilung Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

19 Entscheidungsmöglichkeiten der Politik *Vorhabenbezogene Mitteilung erfolgt in der Phase „Vorabstimmung“ > keine drohende „Zustimmungsfiktion“ Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

Bau-Turbo Köln Stand Juni 2026 • 77 Projekte mit der Bitte um Vorabstimmung angefragt (Phase A Einordnung/Vorprüfung). • Davon potenziell zustimmungsfähig: 38 • Der überwiegende Teil befindet sich noch in „Phase A“ (Einordnung/Vorprüfung) • Überwiegend §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3b BauGB • Generiert werden könnten bislang voraussichtlich etwa 2.000 WE • Phase B (Qualifizierung) 2 Projekte, ca. 200 WE • Phase C (Zustimmung + Bauantragsprüfung) 7 Projekte, ca. 150 WE (v.a. Altfälle § 31 Abs. 3 BauGB) 20 Bau-Turbo: Aktueller Stand Wolfgang Tuch | 18.06.2026

Chance für kleinere Nachverdichtungspotenziale in gut erschlossenen Lagen Vorhaben: Aufstockungen, Umnutzungen, Neubauten Größe: unter 1 ha, zwischen 5 und 75 WE 21 Bau-Turbo: Erste Erkenntnisse Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

Verfahrensbeschleunigung für größere Projekte möglich Inhaltliche Herausforderungen bleiben Vorhaben: Konversionen (zum Teil laufende Bebauungsplan- verfahren) oder Arrondierungen unbebauter „Inseln“ im Siedlungszusammenhang Größe: 0,7 bis 2,0 ha, 50 bis 250 WE 22 Bau-Turbo: Erste Erkenntnisse Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

23 Bau-Turbo: erste Erkenntnisse Größter Beschleunigungseffekt • bei Vorhaben, die städtebaulichen Zielen entsprechen • bei Vorhaben mit abgestimmter Planung Geringer bis ausbleibender Beschleunigungseffekt • Vorhaben, die in BP-Verfahren aufgrund von Planungskonflikten oder unklarer Realisierungsperspektive feststecken • Vorhaben, die hohen Planungs- + Abstimmungsaufwand aufgrund Abweichung von städtebaulichen Zielen und interne/externe Planungskonflikte aufweisen Anpassung • Optimierung der ersten Einordnung von Anfragen (Phase A) Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

24 Bau-Turbo: Schnelles Planen für schnelles Bauen Quartiersentwicklungen „Wohnungsbauvorhaben“ Schließung von Baulücken verkürzter Planungsprozess für bestimmte Wohnungsbauvorhaben, die zügig umgesetzt werden sollen. Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 25 Wolfgang Tuch Abteilungsleitung/stellvertretende Amtsleitung 61 Stadtplanungsamt 614 Gesamtstädtische Fachaufgaben Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln T 0221 221-22813 M wolfgang.tuch@stadt-koeln.de Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026